Sachverhalt der Strafrecht Examensklausur – Oktober 2011 – 1. Staatsexamen Berlin/Brandenburg
Wir bedanken uns bei Jennifer für die Zusendung eines gekürzten Gedächtnisprotokolls zu dieser Klausur. Falls jemand diese Klausur auch in einem anderen Bundesland geschrieben hat, so wären wir zur besseren Einordnung sehr dankber, wenn ihr uns das mitteilen würdet. Ebenso sind auch Korrekturanmerkungen immer willkommen.
– ABC sind Vorstandsmitglieder des Fußballclubs FC, in dessen Satzung unter anderem der Zweck des Vereins, die Förderung eines fairen Wettkampfs, verankert ist.
– Der Verein besteht aus einer Profi- und Jugendmanschaft. Die Profimanschaft läuft Gefahr zu verlieren und somit droht eine Vermögenseinbuße des Vereins.
– Erschwerend kommt hinzu, dass der Starstürmer S erkrankt ist. Hieraufhin rät der Vereinsarzt V, dem Stürmer ein Dopingmittel zu verabreichen. Dies sei auch die einzige Möglichkeit, die S die entsprechende Leistung bringt. Da ABC sowie V bekannt ist, dass S dem nicht zustimmen wird, beschließen sie, dem S das Mittel unter der Angabe, es handele sich um ein Erkältungsmittel, zu inijizieren.
– Des Weiteren schlägt C dem A und B vor, den gegnerischen Torwart T zu bestechen, damit dieser die Profimanschaft gewinnen lässt. Nach bereits erfolgter Rücksprache wisse der C, dass T Vorkasse in Höhe von 25.000 € verlange. A und C stimmen zu. B ist allerdings dagegen (Mehrheitserfordernis ist somit gegeben). In dem Glauben, dass der Beschluss wirksam ist, nimmt sich C 25.000 € aus dem Vereinsvermögen und trifft sich mit T. T nimmt das Geld an sich und versichert die Mannschaft gewinnen zu lassen. Insgeheim möchte er das Spiel selbst gewinnen und geht davon aus, dass die Abrede sittenwidrig ist und er sich daran nicht halten müsse.
– Vor dem besagten Spiel geht V zu dem Masseur M und bittet ihn, dem S das Mittel zu injizieren. Er geht dabei davon aus, dass der M nicht wisse, dass das Mittel ein Dopingmittel ist. M erkennt dies, denkt jedoch, dass alle Beteiligten davon wissen, jedoch nicht darüber sprechen möchten. Dennoch spricht er den V an, welcher ihm versichert, dass der S damit einverstanden sei. V verschweigt jedoch, da er davon ausgeht, M würde das Mittel nicht spritzen in der Kenntnis (was auch stimmt), dass es bereits zu mehreren Todesfällen im Zusammenhang mit diesem Mittel kam.
– M injiziert das Mittel dem S, welcher keine Folgen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen dadurch erfährt. Im Gegenteil spielt er sehr angeregt Fußball und bereitet Tore vor. Der T hat zwei Elfmeter gehalten und eine Torchance vereitelt.
Wie haben sich A, B, C, V, M und T strafbar gemacht? §§ 203 und 299 StGB sowie Anspruchsnormen aus dem BtMG etc. waren nicht zu prüfen.
Habe ich irgendetwas verpasst …war die Strafbarkeit von M nihct auch zu prüfen???
Das ist sehr gut möglich, es handelt sich hierbei nur um ein Gedächtnisprotokoll. Ich habe nochmal bei der Autoren nachgefragt und werde den Beitrag ggf. ändern.
Falls es weitere Verbesserungshinweise gibt, könnt ihr euch sehr gerne melden!
Ja doch hat sie wahrscheinlich vergessen zu erwähnen…war es nicht auch so, dass ABC dem V nur vorgeschlagen haben der V solle dem M ein Doping vorschlagen ? oder wussten sie auch von der Täuschung des V ?
Dem S vorschlagen meine ich..
Die Strafbarkeit des M war auf jeden Fall auch zu prüfen!
A B und C wollten, dass V das Doping dem S (wörtlich:) anbietet. Dabei sollte V jedoch sagen es sei ein Erkältungsmittel.
Aber V hat A,B,C doch erst auf Idee mit dem Dopingmittel gebracht und M hat schließlich auch auf Anhieb erkannt, dass es Dopingmittel war, er ging fälschlicherweise davon aus, dass S damit einverstanden war.