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Zivilrecht ZII – Februar 2015 – 1. Staatsexamen Saarland

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10. März 2015 | von Redaktion
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Nachfolgend erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll der zweiten Klausur im Zivilrecht des 1. Staatsexamens im Saarland im Februar 2015. Vielen Dank für die Zusendung. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.

Sachverhalt

M und F sind verheiratet. Sie haben eine Tochter T, die 2006 geboren wurde. M und F sind beide Unternehmensberater und verdienen monatlich etwa 4000€ netto.
Anfang 2012 ziehen M und F mit T in eine Eigentumswohnung in Saarbrücken, die im Alleineigentum des M steht. M nimmt ein Darlehen auf, um die Wohnung zu finanzieren. Die Wohnung kostet 120.000€.
Der Vater von F, V, überweist M 40.000€ auf dessen Konto bei der S-Bank zur Finanzierung der Wohnung in der Erwartung, dass die Wohnung als Familienheim dienen werde. M verwendet das Geld bestimmungsgemäß zur Finanzierung der Wohnung.
F bleibt von nun an zu Hause und kümmert sich als Hausfrau um T. Außerdem schließt sie mit der Billig-Strom AG einen Stromlieferungsvertrag. Die Kosten belaufen sich monatlich auf 125€ und sind jeweils zum Monatsersten für den laufenden Monat fällig. M informiert sie über diesen Vertrag nicht. Beglichen werden die Rechnungen vom Konto des M.

Nach einer Ehekrise im August 2012 trennen sich M und F, M zieht aus der Wohnung aus. M fühlt sich nun nicht mehr verpflichtet, die Stromkosten zu bezahlen, und stellt ab 1. September 2012 die Zahlungen an die Billig-Strom AG ein. Die Billig -Strom AG erfährt erst Mitte September, dass M nicht mehr in der Wohnung wohnt.

Die Scheidung wird im Januar 2013 eingereicht, Mitte 2013 werden M und F rechtskräftig geschieden. Im November 2013 ziehen F und T in ein Haus am Saarbrücker Stadtrand. Seitdem vermietet M die Eigentumswohnung.
M gerät nach der Scheidung in eine Lebenskrise und tritt einer Sekte bei, daraufhin bricht er den Kontakt zu T komplett ab.

F arbeitet seit der Scheidung wieder als Unternehmensberaterin und kümmert sich kaum noch um T, auch nicht an den Wochenenden.
T hat aber eine sehr enge Verbindung zu ihrer Großmutter väterlicherseits, der G. Das Amtsgericht Saarbrücken beschließt Mitte 2014 auf Antrag von G, dass G mit T in den Urlaub fahren darf.
G bucht darauf eine einwöchige Reise vom 04. August 2014 bis zum 08.August 2014 nach Paris im Wert von 500€ bei der Billig-Tour GmbH. Der anteilige Reisewert für T beträgt 200€.
F ist über den Beschluss des Amtsgerichtes erbost, sie findet, dass der Umgang mit G nicht dem Wohl ihrer Tochter dient. Sie fährt deshalb mit T vom 04. August 2014 bis zum 10. August 2014 an den Wolfgang-See nach Österreich.

Kann V von M Zahlung von 40.000€ verlangen?
Kann die Billig-Strom AG für September 2012 und Oktober 2012 250€ von M verlangen?
Kann G von F Zahlung von 200€ verlangen?

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