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Strafrecht SI – September 2014 – 1. Staatsexamen NRW, Hessen

|
30. September 2014 | von Redaktion
.

Vielen Dank für die Zusendung des Gedächtnisprotokolls der gelaufenen Klausur des 1. Staatsexamens in NRW und Hessen im September 2014 im Strafrecht. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.

Sachverhalt 

V hat ein Grundstück und Geldprobleme, er möchte daher das Grundstück seiner Nachbarin R kaufen, die einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb hat, doch diese verkauft nicht. Dies erzählt er seinem Sohn S.

S will seinem Vater helfen und überlegt sich R zu ruinieren, indem er ihr Kühlsystem lahm legt und er glaubt, eine Reparatur würde R finanziell überfordern. Er weiß, dass an einer Stelle die Isolierung des Kühlsystems marode ist und durch ein wenig Kratzen an der Isolierung und einen Eimer Wasser ein Kurzschluss hervorgerufen werden kann. V weiß davon nichts.

An einem Vormittag will S seinen Plan in die Tat umsetzen, weil er weiß, dass R dann meist unterwegs ist. Er geht durch ein Tor auf das sonst umzäunte Grundstück und vergewissert sich, dass ihn keiner sieht. Dann geht er zum maroden Kabel und legt das Kühlsystem lahm. S weiß, dass dann die Türen des Kühllagers automatisch schließen und nur von einem Erwachsenen geöffnet werden können. In diesem Moment befindet sich K im Kühlraum. K ist der kleine Sohn der P, der (lesbischen) Lebensgefährtin der R. Er ist von der Schule weggelaufen um R zu suchen, weil er sie gern hat. S wußte zwar, dass K häufig auf dem Hof ist, aber hatte zu keiner Zeit damit gerechnet, dass K in dem Kühllager sein könnte, weil Schulzeit war. Als R Abends nach Hause kam, war K erfroren.

Die Schule versuchte P zu erreichen, weil K weg war, doch diese hatte ihr Handy vergessen und war arbeiten. Sie erfuhr erst von Ks Verschwinden, als sie ihn aus der Nachmittagsbetreuung abholen wollte. R wußte von dem maroden Kabel, hatte aber aufgrund von Geldproblemen eine Reparatur immer verschoben.

Nach Ks Tod bekommt S Panik, dass er selber bestraft wird und, dass der Verdacht auf seinen Vater fallen könnte, wegen seines Versuchs den Hof zu kaufen. Aus diesem Grund geht S zu A und überredet sie vor der Polizei auszusagen, dass sie an dem Nachmittag R mit K im Dorf gesehen hätte. Er hofft, dass der Verdacht dann auf R fällt, weil diese ihre lesbische Beziehung ohne K führen wollte. A sagt entsprechend vor der Polizei aus.

Anschließend muss A als Zeugin bei Gericht aussagen. Sie wiederholt ihre Aussage, aber noch währenddessen widerruft sie die Aussage und sagt komplett wahrheitsgemäß aus. Es waren noch keine Nachteile für andere entstanden. Dass A vor Gericht aussagen müsste, hatte S zu keiner Zeit gedacht.

S wird verurteilt. Als P davon erfährt, will sie sich an ihm rächen. Sie trinkt sich mit mehreren Flaschen Schnaps „Mut an“, um S dann zu töten. Sie setzt sich mit 3,6%° ins Auto und fährt zu S. Als sie S sieht, zieht sie ein Messer und stürmt auf ihn los. Dabei stolpert sie über einen Stein; geistesgegenwärtig hebt S das Messer auf. P erkennt, dass ihr Plan gescheitert ist und flieht.

 

Wie haben sich S, A, R und P strafbar gemacht?

 

Bearbeitervermerk: Nicht zu prüfen waren §§305, 305a, 248c, in Hessen waren wohl noch andere §§ ausgeschlossen.

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YARPP
  • Eva

    Irgendwelche Vorschläge?

  • MC

    In Hessen war der Fall anders. Besonderes das Ende und soweit ich weiß war auch nichts ausgeschlossen

  • AnKo

    http://www.youtube.com/watch?v=eA0bjny3K1Q Tatort- Familienbande

  • Peter

    – bzgl. P 222,13 I? woran scheitert es dann? obj. Z. (-) Dazwischentreten Dritter? LG

  • Eva

    muss man auf 13 abstellen, oder geht es nicht direkt auch § 222?
    Ich würde vielleicht bei subjektiver Fahrlässigkeit – subj. Vorhersehbarkeit aussteigen…

  • Peter

    unabhängig davon, ob 222,13 oder 222 würde ich dennoch früher ausscheiden. mir persönlich passt es nicht, dass P sich tatsächlich strafbar macht. man könnte auch bei der obj. Z. an eine freiverantwortliche Selbstgefährdung des K denken, was aber schon eher abwegig wirkt. Ich würde auch nicht ausnahmsweise die obj. Z. durch das Dazwischentreten des S bejahen, weil das Verhalten des S ja nicht so spezifisch mit der Ausgangsgefahr (nicht reparierter Kühlraum) verbunden ist, dass es bereits als typischerweise in dieser Ausgangsgefahr begründet erscheint. Vielleicht lege ich aber da auch die Grenzen zu eng 😉

  • Eva

    Ich habe die ganze Zeit an S gedacht…P würde ich auch nichts vorwerfen können… dass sie das Handy vergessen hat, eher nicht. Wie würdest du S im ersten Teil lösen?

  • Peter

    also in etwa würde ich das so machen im ersten Teil

    S:
    A. 303 I 1.Alt Kühlsystem lahmlegen (+)
    B. 305 I Nr.1 war ja nicht zu prüfen, aber eh (-)
    C. 212 I bzgl. K (-)
    D. 222 bzgl. K (+)
    mal eine frage zur obj. Sorgfaltspflichtverletzung: auf was stelle ich hier in diesem fall ab? darauf, dass man erst gar nicht eine Kühlanlage beschädigt oder darauf, dass S zumindest hätte einmal nachschauen müssen, ob dort jemand ist?
    ansonsten da noch eigenver. Selbstg. des K prüfen, aber nicht bejahen.
    E. 240 I (-)
    dem S kam es ja darauf an, R zu ruinieren und sie damit wohl mittelbar zum Verkauf anzuregen. Allerdings ist für 240 I eine Einwirkung auf Menschen erf, nicht auf Sachen wie hier das Kühlsystem, daher (-)

    R:
    222, 25 II ansprechen, aber verneinen, da fahrlässige Mitt. grds. nicht existiert. Ich meine da gibts iwelche Ausnahmen. Aber hier nicht einschlägig.

    P:
    222, 13 I (-)

    V: er wusste nichts von dem ganzen Vorgehen, daher straflos. 26 ansprechen, aber eher (-)

  • Waldo

    Ich Frage mich, ob jemand auf die Idee kam, den 221 zu Prüfen….

  • Marcel

    Genau diesen Sachverhalt haben wir aktuell als Strafrecht III Hausarbeit bekommen, hat jemand inzwischen eine komplette Lösungsskizze? 😀

  • Marcel

    Genau diesen Sachverhalt haben wir aktuell als Strafrecht III Hausarbeit bekommen, hat jemand inzwischen eine komplette Lösungsskizze? 🙂

  • Lukas

    Genau diesen Sachverhalt haben wir aktuell als Strafrecht III Hausarbeit bekommen, hat jemand inzwischen eine komplette Lösungsskizze? :))

  • Peter

    ja klar! ich kann dir da nur den heißen tipp geben, eben mal beim prüfungsamt anzurufen und nachzufragen. dürfte aber kein problem sein. sie sind auch sicherlich so nett und drucken und binden sie dir auch. vergiss aber nicht zu erwähnen, dass sie aktuelle rechtsprechung und auflagen in die fußnoten einbauen sollen. daran sollte es ja nicht scheitern! viel erfolg jung!

  • Marcel

    werden Lösungen einfach so rausgegeben?

  • Marcel

    habe nachgefragt, werden nicht rausgegeben. wenn du oder sonst wer die Lösung hat wär es überragend wenn man die mir zukommen lassen könnte, vielen Dank schonmal

  • Marcel

    ;)*

  • Johanna

    Warum verneint man den § 305 I Nr. 1?

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