Vielen Dank für die Zusendung des Gedächtnisprotkolls der im Juli 2013 gelaufenen 3. Klausur im Zivilrecht in Niedersachsen. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Wie Ihr seht, reicht sogar ein Post auf unserer Facebook-Seite aus! Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
K ist in seiner Freizeit Pferdeliebhaber. Kürzlich zu Geld gekommen möchte er sich ein Pferd kaufen und sucht dazu die Zucht des V auf. Dieser züchtet (wie könnte es anders sein) hobbymäßig. Dabei fällt sein Augenmerk auf die 6 Jahre alte Oldenburger Stute „Destiny“. Nach diversen Proberitten kauft er – weil ihm das Verhalten des Pferdes außerordentlich gut gefällt, was er auch V mitteilt – diese für 10.000 € am 01.03.2012.
Er mietet für die Stute einen Stellplatz für 150,- €/Monat zzgl. 100,- €/Monat Futter auf einem Gehöft an.
In der Folgezeit stellt sich heraus, dass die Stute röntgentechische Befunde der Klasse II-III aufweist (I gut, V schlecht oder anders rum, jedenfalls „unauffälliges Mittelfeld“). Die Dornfortsätze der Wirbelsäule stehen zu weit auseinander. Das führt jedoch zu keinerlei Beeinträchtigung. Weder lahmt die Stute, noch hat sie Schmerzen. Beritten werden kann diese auch. Die Wahrscheinlichkeit, dass daraus weitere physisch bemerkbare Beeinträchtigungen resultieren, ist gering. Der Markt reagiere auf diese Abweichungen vom Idealmaß allerdings mit hohen Abschlägen.
Allerdings wird auch ein Sommerekzem (Sommerallergie) diagnostiziert. Dieses macht einen Ausritt im Freien in dem Sommermonaten unmöglich. Das Pferd hat zudem viele wunde Stellen, da sich Mückenstiche durch das Sommerekzem entzünden und starken Juckreiz verursachen. Weder die Veränderung der Dornfortsätze, noch das Sommerekzem sind therapierbar. Zudem kann nicht geklärt werden, ob das Sommerekzem jetzt erstmalig aufgetreten ist oder bereits im Jahr zuvor.
K verlangt von V Rückabwicklung des Kaufvertrages, was dieser ablehnt. V sei allenfalls bereit, ein vergleichbares Pferd zu liefern.
Aufgabe 1:
Hat K einen Anspruch gegen V auf Rückzahlung der 10.000 €?
Anmerkung: Gehen Sie davon aus, dass derartige Veränderungen der Dornfortsätze bei 55% der Pferde vergleichbaren Alters und Preiskategorie auftreten.
Aufgabe 2:
Kann K von V die Kosten für die Unterstellung und Futter für die Zeit von März bis einschließlich Mai verlangen?
Anmerkung: Gehen Sie davon aus, dass K berechtigt vom Vertrag zurückgetreten ist.
Abwandlung:
Trotz der Ärgernisse ist die Tierliebe des K nicht erloschen. Er kauft sich einen Schäferhund namens „Hasso“. Anfangs geht K immer mit seiner 17 jährigen Tocher T an der Weide des X spazieren. In der Folgezeit erlaub K der als äußerst zuverlässig und umsichtig geltenden T auch alleine mit Hasso zu gehen. Monate lang kam es zu keinerlei Vorkommnissen.
Abgelenkt durch das Schreiben einer SMS hält T die Leine entgegen ihrer üblichen Gewohnheit nur mit einem Finger. Hasso, der einen Hasen erblickt hatte, reißt sich daher los und rennt auf die Weide des X. Auf der Weide des X grast das Pferd „Donnerhall“. Hasso rennt direkt auf Donnerhall zu, da hinter diesem der Hase sitzt. Dadurch wird Donnerhall aufgeschreckt und versucht zu fliehen. Dabei stürzt er bei dem Versuch die Abzäunung zu überspringen, stürzt und zieht sich einen Trümmerbruch zu, sodass er eingeschläfert werden muss.
X ist der Ansicht, K habe seine Aufsichtspflicht verletzt und verlangt daher den Zeitwert i.H.v. 8.000,- € ersetzt. Zu Recht?
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!