Wie schreibe ich eine Klausur? Diese Frage stellen sich wohl alle Studenten im ersten Semester, auch uns ging es vor wenigen Jahren noch nicht anders. Da in den nächsten Wochen die Zeit des Klausurenschreibens wieder beginnt, wollen wir allen denjenigen, die vor dieser Hürde stehen, ein paar Hinweise geben, was in einer Klausur dringend beachtet werden sollte. Aber auch für Examenskandidaten ist ein ordnungsgemäßer Klausuraufbau unerlässlich und schützt vor systematischen Fehlern.
I. Gutachtenstil
Zwingend zu beachten ist bei Klausuren der Gutachtenstil. Gerade am Anfang des Studiums stellt dieser viele Studenten noch vor einige Schwierigkeiten, während er in höheren Semester fast schon wie selbstverständlich wirkt.
Prinzipiell erlernt man den Gutachtenstil dadurch, indem man bereits im Vorfeld in Arbeitsgemeinschaften an der Uni oder in privaten Übungsgruppen Klausurlösungen formuliert. Dabei ist es nützlich einige – stetig wiederkehrende – Formulierungen auswendig zu lernen, um diese dann in der Klausur nur noch abspulen zu müssen. So verliert man keine unnötige Zeit beim Feilen an Formulierungen.
Auch wenn der Gutachtenstil sehr bedeutend ist, sollte man schon frühzeitig lernen, wann ausnahmsweise auf ihn verzichtet werden kann bzw. wann er zumindest verkürzt formuliert werden sollte. Dass bspw. ein Ball eine bewegliche Sache i.S.d. § 90 BGB ist, braucht nicht vierschrittig im Gutachtenstil geprüft werden, sondern kann einfach festgestellt werden. Dennoch gilt zumindest in den ersten Semestern die Faustregel, dass der Gutachtenstil im Zweifel lieber zu streng durchgehalten werden sollte, als ihn zu oft zu vernachlässigen. Denn ein Fehlen des Gutachtenstils, wo er benötigt wird, ist stets schlimmer als ein Beachten des Gutachtenstils, wo er überflüssig ist.
II. Richtige Schwerpunktsetzung
Klar ist, dass gute Noten in Klausuren vor allem für richtige Ergebnisse gewährt werden. Ebenso wichtig ist aber auch eine gute und richtige Schwerpunktsetzung – dies unterscheidet dann gerade eine gute von einer durchschnittlichen Arbeit.
Was bedeutet das aber? Tips für eine richtige Schwerpunktsetzung zu geben sind schwierig. Grundsätzlich kann gelten, dass es im Regelfall möglich ist, die Klausuren in der vorgegebenen Zeit angemessen zu bearbeiten. Scheint es zu viel zu sein, so deutet dies zumindest auf eine falsche Schwerpunktsetzung hin. Lernen kann man das Gefühl für die richtige Schwerpunktsetzung leider nicht unmittelbar – das regelmäßige Verfassen von (Übungs-)Klausuren unter realen Bedingungen hilft aber zumindest sehr. Dabei wird man schnell merken, dass es wenig nützlich und zielführend ist, jeden noch so unbedeutend Prüfungspunkt ausführlich zu prüfen, wenn für die wirklich wichtigen Fragen dann die Zeit fehlt.
Als Tipp für die Fallbearbeitung kann man an dieser Stelle geben, dass vor der eigentlichen Lösung des Fall stets eine mehrfache Lektüre des Sachverhalts stehen sollte, bei der man alle Punkte anstreicht, die für die Lösung bedeutsam scheinen. So kann verhindert werden, dass Wichtiges übersehen wird. Gleichzeitig sind die Punkte, die einem bei dieser ersten Lektüre auffallen, auch üblicherweise diejenigen, auf die es in der Klausur ankommt. Wenn also der 12-jährige Anton handelt, dann sollte das Minderjährigenrecht auch umfangreich problematisiert werden.
III. Systematisches Vorgehen
Dann sollte man aber nicht dem Trugschluss erliegen, man habe alle Probleme erkannt und könne damit diese einfach herunterprüfen. Wichtig ist die Beachtung einer besonderen, festgelegten Prüfungsreihenfolge.
Für das Zivilrecht ist folgende Reihenfolge zu beachten: Übersicht_Erstsemester
Diese festen Strukturen haben einen wichtigen Vorteil: Man vergisst nicht einzelne Probleme zu prüfen, muss aber auch nicht alles durcheinander oder auf einmal prüfen, sondern kann Schritt für Schritt vorgehen. So beugt man der Gefahr vor etwaige problematische Stellen zu vergessen. Gleichfalls ist es immer einfacher die Probleme einzeln zu lösen: Auf den ersten Blick erscheint ein Fall oftmals sehr problematisch und durcheinander, weil er eine Fülle von Problemen beinhaltet; für sich betrachtet werden diese Einzelprobleme allerdings von den meisten Studenten gut beherrscht. Das systematische Vorgehen führt dann dazu, dass gerade dieses Einzelwissen angewandt werden kann und der Fall auf viele einzelne – weniger schwierig zu lösende – Probleme aufgeteilt werden kann.
IV. Darstellung von Streitständen
Im Regelfall wird man in der Klausur auf Punkte stoßen, bei denen eine eindeutige Lösung gerade nicht möglich ist, sondern wo mehrere Ansichten vertreten werden können. Hier stellt sich dann die Frage, wie ein solcher Streitstand aufzubauen ist.
1. Auffinden der Streitstände
Optimal ist es dabei zunächst, wenn man auf einen bekannten Streitstand trifft, der bereits so bekannt ist, dass sowohl die einzelnen Ansichten, als auch die stützenden und ablehnenden Argumente inhaltlich beherrscht werden. Allerdings sollte man in der Klausurvorbereitung nicht zu viel Aufwand hierauf verwenden. Es ist m.E. gerade nicht erforderlich, jeder Theorie einen Namen zuzuweisen oder zu wissen, wer sie wann vertreten hat. Bedeutsamer ist vielmehr ein gutes systematisches Verständnis.
Die meisten differenzierenden Ansichten lassen sich auch mit einem soliden Rechtsgefühl herleiten: Hat man bspw. zwei Parteien, so ist es naheliegend Argumente sowohl für den Schutz der einen als auch für den Schutz der anderen Partei zu bringen. Dazu gibt es dann meist noch eine vermittelnde Ansicht, die je nach Situation die eine oder die andere Partei schützen möchte. Oftmals hilft die Frage „Was ist ein faires Ergebnis und warum?“ beim Auffinden der Ergebnisse – oder anders gesagt, man sollte sich fragen: „Wie würde ein Nichtjurist entscheiden?“ Die Übereinstimmungsquote zwischen der „herrschenden Meinung“ und der gefundenen Meinung ist sehr hoch.
2. Auslegungsmethoden
Untermauert werden sollte das Ganze im Regelfall noch durch die Anwendung der verschiedenen Auslegungsmethoden (siehe hierzu bereits unseren Beitrag). Legt man diese als Maßstab der Auslegung zugrunde, so sollte das ermittelte Ergebnis stets zumindest vertretbar sein.
Man sollte keine Angst davor haben, dass ein Ergebnis – auch wenn man den entsprechenden Streit dazu nicht kennt – falsch ist. Alle in den Vorlesungen behandelten Theorien und Streitstände entspringen nicht etwa der blühenden Phantasie eines Juristen, sondern beruhen auf nichts anderem, als auf einer Auslegung der Normen. Wendet man diesen Maßstab also ordnungsgemäß selbst an, so sollte man sich über das Ergebnis keine Gedanken machen müssen.
3. Welche Ansicht sollte ich vertreten
Grundsätzlich gilt, dass es egal ist, welche Ansicht vertreten wird, sofern sie von einer entsprechend plausiblen Begründung getragen ist. Es kann – theoretisch – kein richtig oder falsch, sondern nur ein vertretbar und unvertretbar geben.
Davon sind aus klausurtaktischen Erwägungen aber zwei Abstriche zu machen: Zum einen empfiehlt es sich einer Ansicht zu folgen, von der sich der jeweilige Professor offen als „Fan“ geoutet hat, bzw. im Gegenschluss eine Ansicht abzulehnen, die der Dozent bereits in der Vorlesung als unvertretbar verteufelt hat. Auch wenn dies wissenschaftlich betrachtet keinerlei Berechtigung hat, so sei dieser Opportunismus dennoch zu empfehlen.
Zudem empfiehlt es sich immer der Lösung zu folgen, die die Klausur weiterlaufen lässt, das heißt, die nicht in ein Hilfsgutachten mündet. Klausuren sind üblicherweise so konzipiert, dass sie durchgelöst werden können. So ist es also zu erwarten, dass ein Vertrag geschlossen worden ist, wenn offensichtliche Probleme im Mängelgewährleistungsrecht lauern. Entsprechend sollte man dann auch die Streitstände lösen. Klausurtaktisches Denken ist gerade erwünscht.
4. Streitaufbau
Hat man dann mehrere Ansichten zusammengetragen, so sind diese wie folgt aufzubauen: Es empfiehlt sich, dass eine Prüfung an der jeweiligen Norm bzw. an der konkret strittigen Stelle ansetzt und nicht etwa einfach in den Raum gestellt wird. Auch der Aufbau der Streitstände hat zudem dem Gutachtenstil zu folgen.
Zu beginnen ist auch hier mit einem Obersatz, der das nachfolgend behandelte Problem aufzeigt und verortet.
Dem schließt sich die getrennte Darstellung der einzelnen Ansichten an. Diese sind zunächst insofern darzustellen, als dass die konkrete Ansicht erklärt wird. Möglich ist es, bereits an dieser Stelle Argumente für die Theorie zu bringen. Erforderlich ist dies aber nicht. Hingegen sollte aber zwingend bereits hier ein Zwischenergebnis formuliert werden – also dargestellt werden, welche Folgen die Theorie für den konkreten Fall hat. Die Falllösung sollte gerade keine abstrakte Aneinanderreihung von Theorien sein, sondern sollte stets den Bezug zur Fallfrage haben. Dieser ist nur dann gegeben, wenn ein (Zwischen)Ergebnis aufgezeigt wird. So sollte bei jeder Theorie verfahren werden.
Enthielt die Behandlung der einzelnen Theorien noch keine Argumentation, so hat sich diese zwingend danach anzuschließen.
Der wichtigste Punkt der Streitdarstellung ist die jeweilige Streitentscheidung. Hier muss sich mit den jeweiligen Theorien auseinandergesetzt und die jeweiligen Argumente gewichtet werden. Es sollten zudem auch diejenigen Argumente widerlegt werden, die für eine Theorie sprechen, der nicht gefolgt wird. Wichtig ist dabei auch ein systematischer Aufbau – das stärkste Argument für die Theorie der gefolgt wird, sollte nicht bereits am Anfang gebracht werden. Ebenso sollte die Darstellung mit einem befürwortenden Argument schließen.
Wichtig: Eine Streitdarstellung kann dann unterbleiben, wenn alle Theorien zum gleichen Ergebnis führen. Gibt es keine praktischen Unterschiede, genügt es die Theorien aufzuzählen und dann den Streit offen zu lassen.
Die Streitdarstellung schließt mit dem Ergebnis. Da dies bei den einzelnen Theorien bereits aufgeführt wurde, genügt eine kurze Wiederholung.
V. Fazit
Berücksichtigt man alle diese Vorgaben und hat man zusätzlich noch ein fundiertes materielles Wissen, dann steht einer erfolgreichen Klausur nichts mehr im Wege. Man sollte sich vor der Klausur jedenfalls nicht verrückt machen – der oft gehörte Satz „Jura sei ein reines Lernfach“ stimmt in dieser Allgemeinheit einfach nicht. Sicherlich gehört eine nötige Portion Engagement auch zu einem erfolgreichen Studenten, in (mindestens) gleichem Maß sind aber Begeisterung für das und Freude und Interesse am Fach erforderlich, um erfolgreich zu sein. Bringt man diese Voraussetzungen mit, so steht einer erfolgreichen Klausur nichts im Wege.
In diesem Sinne viel Erfolg bei den Klausuren.
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