Nachdem Euch bereits für das Strafrecht eine „Checkliste“ in Form einer nicht abschließenden Übersicht über die bekanntesten und klausurrelevantesten Problemschwerpunkte an die Hand gegeben wurde, findet Ihr hier selbiges auch für den Bereich des Bereicherungsrechts.
Gegliedert ist die Checkliste ungefähr nach der Abfolge der Schritte zur Prüfung eines Bereicherungsanspruchs. Sie soll vor allem als eine Hilfe zum Repetieren verstanden werden, mit der vor einer Klausur eine Kontrolle des eigenen Wissens erfolgen kann.
A. Bereicherungsrecht (generell) anwendbar?
– Insb.: Ausschluss durch EBV?
B. Tatbestand:
I. Bereicherungsgegenstand:
– Rechte aller Art
– Besitz
– Grundbuchposition
– Befreiung von Verbindlichkeiten
– Ersparnis von Aufwendungen
II. Leistungskondiktionen (LK):
1. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB – Leistung bei Fehlen eines rechtlichen Grundes:
a. Leistungsbegriff, insb. maßgeblicher Horizont.
b. Leistungsbeziehungen bei Drei-Personen-Verhältnissen: Abgrenzung zwischen Anwendbarkeit von LK oder NLK. Wichtige Fallgruppen:
– Anweisungsfälle
– Lastschriftverfahren
– Tilgung fremder Schulden („Onkelfälle“)
– Unechter Vertrag zugunsten Dritter
– Echter Vertrag zugunsten Dritter
– Forderungszessionen: Abtretung einer nicht bestehenden Forderung und fehlgeschlagene Abtretung einer bestehenden Forderungszession.
c. Von Anfang an ohne rechtlichen Grund:
– Anfechtung gem. § 142 BGB wg. Rückwirkung als Fall des § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB?
– Ausweitung durch § 813 BGB auf dauernde Einreden (Gegenausnahme: Verjährung, § 813 Abs. 1 S. 2 BGB i.V.m. § 214 Abs. 2 BGB).
d. Kein Ausschluss des § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB:
aa. § 814 BGB (aber: gilt nicht bei Leistung unter Vorbehalt)
bb. § 817 S. 2 BGB (gilt – entgegen Wortlaut – auch bei einseitigem Rechts-/Sittenverstoß nur des Leistenden!):
– verengter Leistungsbegriff bei Kreditvergabe.
– Anspruch des sittenwidrig handelnden Darlehensgebers auf angemessenes Entgelt?
– Ausnahme § 242 BGB (z.B. Schwarzarbeiterfall).
– Anwendbarkeit des § 817 S. 2 BGB auch auf konkurrierende (insb.: dingliche) Ansprüche?
2. § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB – Leistung bei Wegfall des rechtlichen Grundes:
– Abgrenzung zum Rückgewährschuldverhältnis bei Rücktritt von Verträgen.
– Abgrenzung zum Familienrecht: insb. „unbenannte Zuwendungen“.
– Abgrenzung zum Schenkungsrecht: §§ 528, 530 ff. BGB.
– Wegfall des rechtlichen Grundes: Anfechtung gem. § 142 BGB als Fall des § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB?
3. § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB – Nichterreichung des mit der Leistung verfolgten Zwecks:
– Abgrenzung zu § 313 BGB: „vorausgesetzter“ vs. „vereinbarter“ Zweck.
– Abgrenzung zu § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB – vereinbarter Zweck oder Bedingung i.S.d. § 158 BGB?
– Abgrenzung zu sonstigen Leistungskondiktionen allgemein: Leistungszweck darf nicht (ausschließlich) in der Erfüllung einer Verbindlichkeit liegen.
– Übrig bleibende Fälle: insb. Vorleistungen in Erwartung eines Verhaltens, auf welches kein Anspruch besteht.
– Kein Ausschluss des § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB: § 815 BGB.
4. § 817 S. 1 BGB – Rechts- oder Sittenverstoß bei Leistung:
a. Rechts-/sittenwidriges Handeln gerade des Empfängers (!) der Leistung.
b. Kein Ausschluss der LK nach § 817 S. 2 BGB:
– Ausnahme § 242 BGB (z.B. Schwarzarbeiterfall).
– Anwendbarkeit des § 817 S. 2 BGB auch auf konkurrierende (insb.: dingliche) Ansprüche?
III. Nichtleistungskondiktionen (NLK):
1. § 816 Abs. 1 S. 1 BGB – entgeltliche Verfügung eines Nichtberechtigten:
– Verfügung: nur rechtsgeschäftlich (keine ZV), ggf. Ausnahme aus Wertungsgesichtspunkten bei Einbaufällen; nicht: schuldrechtliche Geschäfte (str. bei Vermietung/Verpachtung).
– Nichtberechtigter (auch bei nachträglicher Genehmigung des Berechtigten!).
– Wirksamkeit der Verfügung (z.B. §§ 932 ff. BGB, aber auch nachträgliche Genehmigung).
– gegen Entgelt (Unterschied zu § 816 Abs. 1 S. 2 BGB).
2. § 816 Abs. 1 S. 2 BGB – unentgeltliche Verfügung eines Nichtberechtigten:
– Unterschied zu § 816 Abs. 1 S. 2 BGB: kein Entgelt; Probleme: gemischte Schenkung, rechtsgrundloser Erwerb.
– Rechtsfolge: Zugriff auf Dritten möglich!
3. § 816 Abs. 2 BGB – wirksame Leistungsentgegennahme eines Nichtberechtigten:
– Leistungsbewirkung an Nichtberechtigten; spezielles Problem: verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Kreditvergabe ohne dingliche Verzichtsklausel („Vertragsbruchtheorie“), entsprechende Behandlung von Factoring?
– dem Berechtigten ggü. wirksam: insb. aufgrund Genehmigung oder Gesetz (z.B. §§ 406 ff., 893, 2367 BGB, §§ 25 ff. HGB).
4. § 822 BGB – unentgeltliche Verfügung eines rechtsgrundlos Berechtigten:
– kein Rechtsgrund für ursprünglichen Leistungsempfänger.
– allerdings im Unterschied zu § 816 Abs. 1 S. 2 BGB wirksame anschließende Verfügung an einen Dritten.
– Unentgeltlichkeit (wiederum Probleme: gemischte Schenkung, rechtsgrundloser Erwerb).
– Ausschluss des Anspruchs gegen ursprünglichen Leistungsempfänger (= Subsidiarität des Anspruchs nach § 822 BGB): nur rechtliche (§ 818 Abs. 3 BGB), nicht faktische Hinderungsgründe (z.B. Insolvenz) ausreichend (str.).
– Rechtsfolge: Zugriff auf Dritten möglich!
5. § 812 Abs. 1 Alt. 2 BGB – allgemeine Nichtleistungskondiktion:
a. Anwendbarkeit:
– keine Leistungsbeziehung bzgl. desselben Bereicherungsgegenstandes (z.B. „Jungbullenfall“: Differenzierung zw. Besitz und Eigentum) – Vorrang der LK (s. bereits oben II. 1. b. zur Abgrenzung in Drei-Personen-Verhältnissen).
– Ausnahme z.B. bei Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers (vgl. gesetzliche Wertung des § 932 Abs. 2 BGB) bei unentgeltlicher Leistung (vgl. gesetzliche Wertung der §§ 816 Abs. 1 S. 2, 822 BGB), bei keiner oder nicht zurechenbarer (Minderjähriger!) Veranlassung eines Dritten zur Leistung an den Bereicherungsschuldner (Anweisungsfälle).
b. Arten der allgemeinen NLK:
– Eingriffsfälle: Beeinträchtigung des „Zuweisungsgehalts“ an einem Bereicherungsgegenstand durch Verhalten eines Dritten.
– Verwendungsfälle: Bereicherungsgläubiger selbst mehrt unbewusst (ansonsten: LK) fremdes Vermögen.
– Rückgriffsfälle, aber: Vorrang sonstiger Anspruchsgrundlagen auf Rückgriff, insb. cessio legis, Gesamtschuldnerausgleich (§ 426 Abs. 1 BGB), Auftragsrecht (§ 670 BGB), GoA (§§ 683, 684 BGB). Bei Anwendbarkeit des § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB jedenfalls analoge Anwendung der §§ 404 ff. BGB beachten.
c. Ohne Rechtsgrund:
– Insb.: §§ 879, 937 BGB als Rechtsgrund?
C. Rechtsfolge: §§ 818 ff.
I. Bestimmung des Erlangten, § 818 Abs. 1 BGB:
– auch Nutzungen und Surrogate (aber: nicht rechtsgeschäftliches Surrogat wie bei § 285 BGB!).
– Herausgabe (nur) des Kondiktionsanspruchs bei „Doppelmangel“?
II. Bei fehlender Herausgabemöglichkeit: Wertersatz, § 818 Abs. 2 BGB:
– grds. objektiver Wert.
– Ausnahme nach h.M. bei § 816 Abs. 1 S. 1 BGB: Gewinn als unmittelbarer Bereicherungsgegenstand i.S.d. § 818 Abs. 1 BGB, nicht Befreiung von einer Verbindlichkeit (…für welche dann nur nach § 818 Abs. 2 BGB objektiver Wertersatz zu leisten wäre), str.
– subjektive, nicht objektive Bestimmung des Wertersatzes bei „aufgedrängter Bereicherung“.
III. Wegfall der Bereicherung, § 818 Abs. 3 BGB:
1. Abzugsfähigkeit von Nachteilen:
– nur solche Aufwendungen, die im Vertrauen auf die Beständigkeit des Erwerbs getätigt wurden (h.M.).
– Kein Abzug des Kaufpreises in Konstellationen des § 816 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn Bereicherungsschuldner Gegenstand seinerseits vom Nichtberechtigen entgeltlich erworben hat und nur seine eigene Verfügung (insb. durch Genehmigung seitens des Berechtigten) wirksam ist (Parallelwertung zu §§ 985, 992 ff. BGB – § 816 Abs. 1 S. 1 BGB als „Rechtsfortwirkungsanspruch“).
2. Problem Luxusaufwendungen
3. Besonderheiten bei (beabsichtigten) gegenseitige Verträgen:
– Saldotheorie vs. Zweikondiktionenlehre.
– Ausnahmen von der Saldotheorie (insb. arglistige Täuschung, Minderjährigkeit eines Bereicherungspartners, [hypothetische] vertragliche Risikoverteilung, etwa bei Verschlechterung einer Kaufsache aufgrund Mangels, den der Verkäufer bei Wirksamkeit des Kaufvertrages zu beheben hätte).
IV. Haftungsverschärfung:
– § 818 Abs. 4 BGB
– § 819 BGB – problematisch bei Minderjährigen: Kenntnis der Eltern entscheidend?
– § 820 BGB
– Rechtsfolge: Anwendbarkeit z.B. der § 285 (str.), § 291, § 292 i.V.m. §§ 987 ff. BGB.
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Mit dieser Serie einer „Checkliste“ im Strafrecht soll euch mit kurzen, aber prägnanten Sätzen oder Fragestellungen eine nicht abschließende Übersicht über die bekanntesten und klausurrelevantesten Problemschwerpunkte im Strafrecht an die Hand gegeben werden.
Zum Abschluss unserer Reihe präsentieren wir euch hiermit eine Auswahl der bedeutendsten Problemschwerpunkte im Strafprozessrecht, nachdem euch bereits die des Allgemeinen Teils des Strafrechtes (siehe hier) sowie die des Besonderen Teils des Strafrechtes – in den Ausprägungen der Straftaten gegen die Individual- bzw. Allgemeinrechtsgüter (siehe hier) und der Straftaten gegen das Vermögen (siehe hier) – vorgestellt wurden.
Sofern ihr all diese Problembereiche repetiert habt und dabei feststellt, dass ihr diese überwiegend beherrscht, so solltet ihr für eine Klausur im Strafrecht bestens gerüstet sein!
§ 24 StPO (zur Befangenheit)
-Ist im Falle der Zurückverweisung nach § 354 II StPO die Befangenheitsregelung des § 24 II StPO anwendbar?
§ 52 StPO (zu den Zeugnisverweigerungsrechten)
– Inwiefern besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn es sich um mehrere Beschuldigte handelt?
§ 53 StPO (zu den Zeugnisverweigerungsrechten)
– Besteht ein Verwertungsverbot auch dann, wenn der Zeuge entgegen seiner Schweigepflicht aussagt?
§ 55 StPO (zu den Beweisverwertungsverboten)
– Wie ist die Verletzung der Belehrungspflicht über das Auskunftsverweigerungsrecht zu beurteilen?
§ 81a StPO (zur körperlichen Untersuchung)
– Besteht ein Beweisverwertungsverbot, wenn die Untersuchung nicht von einem Arzt durchgeführt wurde?
– Besteht ein Beweisverwertungsverbot, wenn der Richtervorbehalt gezielt umgangen wird?
§§ 94 ff StPO (zur Sicherstellung und Beschlagnahme)
– Relevante Beschlagnahmeverbote.
§ 96 StPO (zum Einsatz verdeckter Ermittler)
– Ausprägungen der Bedingungen für eine Sperrung von verdeckten Ermittlern bzw. V-Leuten im gerichtlichen Verfahren (Stufentheorie).
§ 98 StPO (zur Beschlagnahme)
– Ist die Vorschrift auch auf alle übrigen Fälle staatlicher Zwangsmaßnahme durch die Staatsanwaltschaft analog anzuwenden?
– Lassen sich bereits erledigte Zwangsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft durch eine (doppelt) analoge Anwendung überprüfen?
– Welcher Rechtsbehelf ist bei Zwangsmaßnahmen statthaft?
– Inwieweit liegt ein Rechtsschutzbedürfnis vor, wenn sich die Zwangsmaßnahme erledigt hat?
§§ 100a ff StPO (zur Aufzeichnung und Überwachung des Fernmeldeverkehrs)
– Problematik der Zufallsfunde.
§ 105 StPO (zur Anordnung einer Durchsuchung)
– Erwächst i.R.d. Durchsuchung aus dem Verstoß gegen den Richtervorbehalt ein Verwertungsverbot?
– Gilt hinsichtlich des Verwertungsverbotes die Widerspruchslösung des BGH?
§ 110a StPO (zum Einsatz verdeckter Ermittler)
– Möglichkeiten der Verwertbarkeit hinsichtlich gewonnener Informationen durch verdeckte Ermittler bzw. V-Leute.
– Verwertbarkeit von Erkenntnissen bei Verfahrensfehlern.
§ 127 StPO (zur vorläufigen Festnahme)
– Reicht ein dringender Tatverdacht für das Festnahmerecht aus?
§ 136 StPO (zur Vernehmung des Beschuldigten)
– Begriff des „Beschuldigten“.
– Kann eine Aussage des Beschuldigten verwertet werden, wenn die Belehrung unterblieben ist?
– Wie ist das Mithören bei initiierten, privaten Telefongesprächen zu behandeln?
§ 136a StPO (zum Recht auf Beachtung verbotener Vernehmungsmethoden)
– Begriff der „Vernehmung“.
– Anforderungen und Reichweite verbotener Vernehmungsmethoden.
§ 137 StPO (zur Verteidigung)
– Rechtsstellung und Pflichten des Strafverteidigers.
§ 153 StPO (zur Einstellung des Verfahrens)
– Wie ist der Umfang der sog. beschränkten Rechtskraft eines Beschlusses zu ermitteln?
§ 160 StPO (zur Strafverfolgung)
– Ist die Staatsanwaltschaft, bei privater Kenntniserlangung von einer Straftat, zur Verfolgung der Tat verpflichtet?
§ 163 StPO (zur Strafverfolgung)
– Ist die Polizei bei privater Kenntniserlangung von einer Straftat zur Verfolgung der Tat verpflichtet?
– Zulässigkeit und Grenzen des Einsatzes von Lockspitzeln und V-Leuten.
§ 244 StPO (zur Beweiserhebung)
– Möglichkeit der Beweiserhebung durch den Einsatz eines Lügendetektors.
§ 250 StPO (zum Zeugenbeweis)
– Behandlung der Aussage eines Zeugen vom Hörensagen.
§ 252 StPO (zu den Beweisverwertungsverboten)
– Fernwirkung eines Beweisverwertungsverbotes bei einer Wiederholung einer Aussage im Prozess, die jedoch vorher ohne eine Belehrung getroffen wurde.
– Besteht demnach auch für die richterliche Vernehmung ein Beweisverwertungsverbot?
§ 257c StPO (zu Absprachen im Strafprozess)
– Zulässigkeit von Absprachen im Strafprozess (sog. Deal).
– Folgen bei einer unzulässigen Absprache.
§ 264 StPO (zur Tat)
– Prozessualer Begriff der „Tat“, insbesondere i.R.d. Alternativität von Handlungsabläufen.
§ 304 StPO (zur Beschwerde)
– Ist eine Beschwerde gegen eine bereits erledigte Zwangsmaßnahme hiernach möglich?
Verschiedenes
– Folgen des Fehlens einer Prozessvoraussetzung.
– Ermittlung von Beweisverwertungsverboten.
– Ermächtigungsgrundlage bzw. Zulässigkeit einer Online-Durchsuchung.
– Entscheidung des Großen Senats des BGH zur sog. „Hörfalle“.
Mit dieser Serie einer „Checkliste“ im Strafrecht soll euch mit kurzen, aber prägnanten Sätzen oder Fragestellungen eine nicht abschließende Übersicht über die bekanntesten und Klausur relevantesten Problemschwerpunkte im Strafrecht an die Hand gegeben werden.
Nachdem wir bereits dem Allgemeinen Teil des Strafrechts (siehe hier) sowie – in Bezug auf den Besonderen Teil des Strafrechts – auch den Straftaten gegen die Individual- und Allgemeinrechtsgüter (siehe hier) jeweils einen Beitrag gewidmet haben, stellen wir euch heute einen dementsprechenden Überblick im Zusammenhang mit den Straftaten gegen das Vermögen zur Verfügung. Gegliedert ist diese Übersicht nach den jeweiligen Normen des StGB und soll vor allem als eine Hilfe zum Repetieren verstanden werden, mit der vor einer Klausur im Strafrecht eine Kontrolle des eigenen Wissens erfolgen kann.
§ 242 StGB (Diebstahl)
– Fremdheit der Sache.
– Diebstahlsfähigkeit einer herrenlosen Sache bzw. einer Leiche.
– Behandlung zivilrechtlicher Rückwirkungsfiktionen.
– Gewahrsam bei Über- und Unterordnungsverhältnissen.
– Gewahrsamsverhältnisse bei Dienstverhältnissen.
– Gewahrsamsbegründung in fremder Gewahrsamssphäre.
– Schließt die beobachtete Wegnahme die Strafbarkeit aus?
– Abgrenzung zum Betrug, insbesondere beim Passieren der Kasse.
– Rechtswidrigkeit der Zueignung bei fälligem Anspruch auf eine Geldsumme.
– Irrtum über die Rechtswidrigkeit der Zueignung als normatives Tatbestandsmerkmal.
– Rücktritt bei wertlosen Gegenständen.
– Sachwertbegriff bei ec-Karten-Fällen.
– Gewahrsamsbruch an aus Geldautomaten erlangtem Bargeld?
§ 243 StGB (Besonders schwerer Fall des Diebstahls)
– Abgrenzung zwischen Vorbereitung und Versuch bei Beginn der Verwirklichung eines Regelbeispiels.
– Konkurrenzverhältnis zu § 123 I StGB.
– Versuch eines Regelbeispieles.
– Wie ist der Objekts- und Vorsatzwechsel zu behandeln?
– Geringwertigkeit einer Sache.
§ 244 StGB (Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl)
– Gefährlichkeitskriterium bei gefährlichen Werkzeugen.
– Behandlung von Berufswaffenträgern.
– Zuordnung der „Scheinwaffe“ unter den Tatbestand.
– Zeitpunkt des Bei-Sich-Führens.
– Notwendige Anzahl von Personen für eine „Bande“.
– Genügt auch eine Teilnahmehandlung, um als Mitglied einer Bande zu gelten?
– Wie viele Bandenmitglieder müssen vor Ort zusammengewirkt haben?
§ 246 StGB (Unterschlagung)
– Wie ist die Zueignungshandlung zu bestimmen?
– Übereignung des vom Geldautomaten ausgegebenen Geldes durch die Bank an den unbefugten Kartenbenutzer nach § 929 1 BGB?
– Problematik der wiederholten Zueignung.
§ 249 StGB (Raub)
– Gewalt gegenüber Bewusstlosen.
– In welchem Rahmen ist eine sukzessive Beteiligung möglich?
– Wie ist die Aufstiftung zu behandeln?
§ 250 StGB (Schwerer Raub)
– Problematik der Berufswaffenträger.
– Inwieweit ist die Scheinwaffe hierunter zu fassen?
§ 251 StGB (Raub mit Todesfolge)
– Ist eine zum Tode führende Gewaltanwendung nach Vollendung der Wegnahme noch als tatbestandsmäßig anzusehen?
– Unter welchen Voraussetzungen ist ein Rücktritt vom Versuch des Grunddeliktes möglich?
§ 252 StGB (Räuberischer Diebstahl)
– Wie ist das Merkmal des „Betroffenseins“ auszulegen?
§ 253 StGB (Erpressung)
– Fällt auch der unrechtmäßige Besitz in den Bereich des Vermögens?
– Drohung mit erlaubtem Verhalten.
§ 255 StGB (Räuberische Erpressung)
– Ist eine (nötigungsbedingte) Vermögensverfügung i.R.d. Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung nötig?
§ 257 StGB (Begünstigung)
– Wie ist die Tathandlung des „Hilfeleistens“ zu bewerten?
– Abgrenzung von Begünstigung und Beihilfe an der Vortat.
– Was ist als taugliche Vortat anzusehen?
§ 258 StGB (Strafvereitelung)
– Bezahlung fremder Geldstrafen als Vollstreckungsvereitelung?
– Strafbarkeit eines Rechtsanwaltes?
– Abgrenzung zwischen täterschaftlicher Strafvereitelung und Anstiftung bzw. Beihilfe zur straflosen Selbstbegünstigung.
§ 259 StGB (Hehlerei)
– Überschneidung von Hehlerei mit der Beihilfe zur Vortat.
– Vollendungszeitpunkt bei der Absatzhilfe.
– Ist auch der Eintritt eines Absatzerfolges notwendig?
– Kommt als „Dritter“ auch der Vortäter in Betracht?
§ 263 StGB (Betrug)
– Subsidiaritätsverhältnis von Eingehungsbetrug zum Erfüllungsbetrug.
– Was ist unter einem Sicherungsbetrug zu verstehen?
– Unterscheidung zwischen äußeren und inneren Tatsachen.
– Abgrenzung zum Diebstahl, insbesondere beim Passieren der Kasse.
– Übertragbarkeit der Grundsätze des Bettelbetruges (soziale Zweckverfehlung) auf Austauschverträge.
– Individueller Schadenseinschlag.
– Wie sind solche Fälle zu behandeln, in denen das Opfer zu einer unentgeltlichen Leistung veranlasst wird?
– Konstellationen des Dreiecksbetruges.
– Schließen sich Wegnahme und Verfügung aus?
– Möglichkeit einer unbewussten Vermögensverfügung?
– Genügt ein sachgedankliches Mitbewusstsein des Getäuschten, um einen Irrtum zu erzeugen?
– Begriff des „Vermögens“.
– Gutgläubiger Erwerb als Vermögensschaden?
– Hat die Einräumung eines bedingten Anspruches eine vermögensmindernde Wirkung?
– Inwieweit ist ein „Vermögensverlust großen Ausmaßes“ zu bestimmen?
§ 263a StGB (Computerbetrug)
– „Unbefugte“ Verwendung von Daten.
– Ist bei einem Überschreiten der Befugnis zur Abhebung durch den berechtigten Karteninhaber ein täuschungsäquivalentes Verhalten gegeben?
§ 264 StGB (Subventionsbetrug)
– Auslegung der Vorteilhaftigkeit hinsichtlich unrichtiger oder unvollständiger Angaben über subventionserhebliche Tatsachen.
§ 265a StGB (Erschleichen von Leistungen)
– Zählen auch Warenautomaten zu den erfassten Tatobjekten?
– Wie ist das reine „Schwarzfahren“ zu beurteilen?
§ 265b StGB (Kreditbetrug)
– Auslegung der Vorteilhaftigkeit der gemachten Angaben.
§ 266 StGB (Untreue)
– Ist das Merkmal der Vermögensbetreuungspflicht auch auf die Missbrauchsalternative anwendbar?
§ 266b StGB (Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten)
– Strafbarkeit bei vertragswidriger Abhebung von Bargeld bei einer fremden Bank durch den berechtigten Karteninhaber einer ec-Karte?
– Strafbarkeit i.R.v. „Drei-Partner-Systemen“.
§ 288 StGB (Vereiteln der Zwangsvollstreckung)
– Welche Rolle kommt einem eingeschalteten, qualifikationslosen Tatmittler zu?
§ 292 StGB (Jagdwilderei)
– Relevante Irrtumskonstellationen.
§ 316a StGB (Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer)
– Ist ein Rücktritt vom Versuch des § 316a StGB möglich?
Mit dieser Serie einer „Checkliste“ im Strafrecht soll Euch mit kurzen, aber prägnanten Sätzen oder Fragestellungen eine nicht abschließende Übersicht über die bekanntesten und klausurrelevantesten Problemschwerpunkte im Strafrecht an die Hand gegeben werden.
Nachdem die Serie bereits mit einem Artikel zum Allgemeinen Teil des Strafrechts begonnen wurde (siehe hier), möchten wir Euch heute eine Wiederholung des Besonderen Teils des Strafrechtes ans Herz legen, wobei dieses Teilrechtsgebiet in zwei Abschnitten dargestellt wird, um einen strukturierten Überblick zu vermitteln. Insofern enthält dieser Beitrag zunächst eine Darstellung der Straftaten gegen die Rechtsgüter der Allgemeinheit sowie eine solche der Straftaten gegen die Individualrechtsgüter. Demgegenüber wird sich ein darauffolgender Beitrag mit den Straftaten gegen das Vermögen befassen. Wiederum gliedert sich diese Übersicht nach den jeweiligen Normen des StGB und soll in erster Linie als Hilfe zum Repetieren verstanden werden, mit der vor einer Klausur im Strafrecht eine Kontrolle des eigenen Wissens erfolgen kann.
§ 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)
– Rechtmäßigkeit der Diensthandlung
– Verhältnis zu § 240 StGB
§ 123 StGB (Hausfriedensbruch)
– Ist ein „Eindringen“ auch durch Unterlassen möglich?
– Liegt ein „Eindringen“ auch bei einem erschlichenen Einverständnis vor?
– Eindringen bei genereller Zutrittserlaubnis
– Rechtsprobleme im Falle eines gemeinschaftlichen Hausrechtes
§ 125 StGB (Landfriedensbruch)
– Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der „Menschenmenge“
§ 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
– Reichweite und Begrifflichkeit des Unfallortes
– Wer ist als „Unfallbeteiligter“ anzusehen?
– Unvorsätzliches Sich-Entfernen als „berechtigtes oder entschuldigtes“ Entfernen?
§ 145d StGB (Vortäuschen einer Straftat)
– Bloße Übertreibungen einer tatsächlich begangenen Tat
– Besteht eine Strafbarkeit auch dann, wenn der Verdacht vom Täter abgelenkt wird oder wenn der Verdacht auf einen Anderen gelenkt wird?
§ 153 ff. StGB (Aussagedelikte)
– Falschheit einer Aussage
– Strafbarkeit wegen Beihilfe durch Unterlassen möglich?
§ 159 StGB (Versuch der Anstiftung zur Falschaussage)
– Strafbarkeit bei nur versuchter (strafloser) Vortat?
§ 160 StGB (Verleitung zur Falschaussage)
– Verleiten einer vermeintlich gutgläubigen bzw. bösgläubigen Beweisperson zur Falschaussage
§ 164 StGB (Falsche Verdächtigung)
– Angabe unwahrer Tatsachen gegenüber einem an sich Schuldigen
– Selbstbegünstigung bei gleichzeitiger (konkludenter) Fremdverdächtigung
– Anwendung der §§ 158, 258 V, VI StGB analog?
§§ 185 ff. StGB (Beleidigungsdelikte)
– Sind Verstorbene beleidigungsfähige Rechtssubjekte?
– Sind Personenmehrheiten beleidigungsfähige Rechtssubjekte?
– Abgrenzung zwischen einer Tatsachenbehauptung und einem Werturteil
– Welche Rechtfertigungsgründe kommen hier in Betracht?
§ 211 StGB (Mord)
– Systematisches Verhältnis des Mordes zum Totschlag (siehe auch: Strafbarkeit des Teilnehmers)
– Was ist unter „gekreuzten Mordmerkmalen“ zu verstehen?
– Einschränkung des Mordtatbestandes?
– Arglosigkeit bei Bestehen einer Notwehrlage?
– Was ist bei einem Motivbündel wesentlich zu beachten?
– Auslegung der entsprechenden Mordmerkmale
§ 212 StGB (Totschlag)
– Beginn und Ende des menschlichen Lebens im strafrechtlichen Sinne
– Abgrenzung der veranlassten Fremdtötung zur freiverantwortlichen Selbsttötung
– Behandlung eines Irrtums bei Sprengfallenkonstellationen
§ 213 StGB (Minder schwerer Fall des Totschlags)
– Ist dieser Tatbestand auch auf den Mord anwendbar?
§ 216 StGB (Tötung auf Verlangen)
– Problematik der Sterbehilfe (Stichwort: Euthanasie)
§ 218 StGB (Schwangerschaftsabbruch)
– Behandlung des Tatbestandsausschlusses nach § 218a I StGB
§ 221 StGB (Aussetzung)
– Ist eine räumliche Verbringung des Opfers i.R.d. „Versetzens“ notwendig?
§ 222 StGB (Fahrlässige Tötung)
– Entfällt die objektive Zurechnung bei einem eigenverantwortlichen Dazwischentreten eines Dritten?
– Teilnahme an einer freiverantwortlichen Selbstgefährdung und einverständlichen Fremdgefährdung
– Überlagert die Garantenstellung das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit?
– Maßstab der Eigenverantwortlichkeit
– Beachtung des rechtmäßigen Alternativverhaltens bei der objektiven Zurechnung
§ 223 StGB (Körperverletzung)
– Ist die Beteiligung an einer Schlägerei als Einwilligung in die Körperverletzung anzusehen?
– Ärztlicher Heileingriff als Körperverletzung?
– Verhältnis von Tötungsdelikten und Körperverletzungsdelikten i.R.d. Konkurrenzen
§ 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung)
– Muss das Gift in den Körper eindringen oder genügt eine äußerliche Anwendung?
– Ist i.R.d. § 224 I Nr.5 StGB eine konkrete oder abstrakte Lebensgefährdung erforderlich?
§ 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge)
– Besondere Ursachenzusammenhang zwischen Körperverletzungshandlung und tödlichem Erfolg
§ 231 StGB (Beteiligung an einer Schlägerei)
– Zurechnung des Taterfolges einer Schlägerei, welcher nach Verlassen bzw. vor Betreten eintritt
– Ist auch derjenige Beteiligte strafbar, der selbst die schwere Körperverletzung erleidet?
§ 239 StGB (Freiheitsberaubung)
– Freiheitsberaubung trotz mangelnden Fortbewegungswillens?
– Dauer der Freiheitsberaubung
– Inwieweit reicht der Schutz der potentiellen Fortbewegungsfreiheit?
§ 239a; § 239b StGB (Erpresserischer Menschenraub; Geiselnahme)
– Rechtliche Problematik des Zwei-Personen-Verhältnisses
§ 240 StGB (Nötigung)
– Begriff der „Gewalt“
– Ist das Drohen mit einem Unterlassen als eine strafbare Nötigung anzusehen?
– Was ist unter „Verwerflichkeit“ zu verstehen?
– Werden auch Fernziele des Täters mitberücksichtigt?
– Irrtumskonstellationen i.R.d. § 240 II StGB
§ 267 StGB (Urkundenfälschung)
– Begriff der „Urkunde“
– Sonderformen der Urkunde
– Beweiseignung einer Urkunde
– Wer ist als Aussteller einer Urkunde anzusehen?
– Konkurrenzverhältnis zwischen dem Herstellen bzw. Verfälschen und dem Gebrauchmachen
§ 303 StGB (Schabeschädigung)
– Ist eine Sachbeschädigung auch durch eine reine Verunstaltung zu bejahen?
§ 306 StGB (Brandstiftung)
– Vollendung des Inbrandsetzens
§ 306a StGB (Schwere Brandstiftung)
– Ist eine schwere Brandstiftung auch bei einem entwidmeten Gebäude zu bejahen?
– Beurteilung von gemischt-genutzten Gebäuden
– Teleologische Reduktion, wenn der Tatbestand zwar erfüllt ist, aber eine Gefährdung von Menschen ausgeschlossen ist?
§ 315b StGB (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr)
– Konkretheit der Gefahr.
§ 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs)
– Notwendiges Ausmaß der Gefährdung des Beifahrers
– Gehören tatbeteiligte Mitfahrer zu dem geschützten Personenkreis?
– Ist überdies eine Einwilligung des Gefährdeten möglich?
– Grenzwerte bei Fahruntüchtigkeit infolge Alkoholgenusses (BAK-Wert)
§§ 324 ff. StGB (Straftaten gegen die Umwelt)
– Was ist unter dem Begriff der „Verwaltungsakzessorietät“ zu verstehen?
§ 339 StGB (Rechtsbeugung)
– Reichweite der Tathandlung der „Rechtsbeugung“
Mit dieser Serie, einer „Checkliste“ im Strafrecht, soll Euch mit kurzen, aber prägnanten Sätzen oder Fragestellungen eine nicht abschließende Übersicht über die bekanntesten und klausurrelevantesten Problemschwerpunkte im Strafrecht an die Hand gegeben werden. Natürlich werden hier keine Antworten oder die dazu vertretenen Theorien dargestellt, denn diese müssen ohnehin selbstständig erarbeitet und verstanden werden. Vielmehr soll dieser Überblick, der sich nach den jeweiligen Normen der relevanten Gesetzestexte gliedert, eine Hilfe zum Repetieren darstellen, mit dem vor einer Klausur im Strafrecht eine Kontrolle des eigenen Wissens erfolgen kann. Ein ständiges Wiederholen einer solchen Übersicht hilft in erster Linie dabei das bereits gelernte Wissen zu festigen und es bei Bedarf sicher abrufen zu können. Zwangsläufig beginnt diese Reihe mit dem Allgemeinen Teil des Strafrechts.
§ 11 II StGB (Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen)
– Bestimmung der Verwirklichung eines bereits in dem vorsätzlichen Grunddelikt angelegten, typischen Risikos
§ 13 StGB (Begehen durch Unterlassen)
– Abgrenzung zwischen Begehen und Unterlassen
– Wie ist der (hypothetische) Kausalzusammenhang zu bewerten?
– Kriterien und Anforderungen an die Garantenstellung
– Ingerenz bei lediglich gefahrbegründendem Vorverhalten ohne Pflichtwidrigkeit
– Wie ist der Irrtum über die Garantenstellung rechtlich einzuordnen?
– Möglichkeit der Beteiligung an einem Unterlassungsdelikt
§ 15 StGB (Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln)
– Zurechnung einer Fahrlässigkeitstat bei Dazwischentreten eines vorsätzlich und schuldhaft handelnden Dritten
– Rechtmäßiges Alternativverhalten bei Fahrlässigkeitsdelikten
– Abgrenzung zwischen dem bedingten Vorsatz und der bewussten Fahrlässigkeit
§ 16 StGB (Irrtum über Tatumstände)
– Ausformungen und Sonderfälle des Tatbestandsirrtums
– Rechtliche Behandlung der aberratio ictus
§ 17 StGB (Verbotsirrtum)
– Reichweite und Auswirkungen des Verbotsirrtums
§ 20 StGB (Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen)
– Grundsätze der actio libera in causa (a.l.i.c.)
§ 23 StGB (Strafbarkeit des Versuchs)
– Abgrenzung der Versuchsstrafbarkeit zum Wahndelikt
– Strafbarkeit des erfolgsqualifizierten Versuchs
– Kriterien des „unmittelbaren Ansetzens“
– Zeitpunkt des „unmittelbaren Ansetzens“ beim Unterlassungsdelikt
– Wann ist von einem fehlgeschlagenem Versuch auszugehen?
– Welche Anforderungen sind an die Aufgabe der weiteren Ausführung der Tat zu stellen?
– Nach welchen Kriterien ist von einem „Verhindern“ im Sinne eines beendeten Versuchs auszugehen?
– Wie beurteilt sich die Freiwilligkeit des Rücktritts?
§ 24 StGB (Rücktritt)
– Begründung des Strafausschlusses wegen Rücktritts
– Möglichkeit des Rücktritts vom Versuch, wenn ein Versuchsakt fehlgeschlagen ist, der Erfolg aber weiterhin möglich bleibt
– Möglichkeit des Rücktritts bei einer nur vorläufigem Abstand nehmen von der Tat
– Anforderung an die Verhinderung der Vollendung beim Rücktritt
§ 25 StGB (Täterschaft)
– Strafgrund der Teilnahme
– Abgrenzungskriterien zwischen Täterschaft und Teilnahme
– Abgrenzung zwischen Täterschaft durch Unterlassen und Teilnahme bei Nichtverhinderung der Begehungstat eines Dritten.
§ 25 I Alt. 2 StGB (Mittelbare Täterschaft)
– Ist eine mittelbare Täterschaft auch dann möglich, wenn der Vordermann in vermeidbarem Verbotsirrtum handelt?
– Wie ist die Fallgestaltung zu beurteilen, wenn das Werkzeug bösgläubig ist, der Hintermann es aber irrig für gutgläubig hält?
– Versuchsbeginn bei der mittelbaren Täterschaft
– Behandlung der Fälle des Täters hinter dem Täter bei vermeidbarem Verbotsirrtum des Tatmittlers
§ 25 II StGB (Mittäterschaft)
– Wie ist die nachträgliche Billigung beendeter Tathandlungen (dolus subsequens) zu bewerten?
– Exzess des Mittäters
– Versuchsbeginn bei der Mittäterschaft
§ 26 StGB (Anstiftung)
– Ist der Anstiftungsvorsatz als Minus im Tatvorsatz enthalten?
– Ist eine Anstiftung auch durch Unterlassen möglich?
– Möglichkeit der Anstiftung ohne kommunikative Beeinflussung?
– Strafbarkeit des agent provocateur
– Anstiftung eines zur Tat Entschlossenen zu einer Qualifikation (Aufstiftung).
– Auswirkung eines error in persona des Haupttäters für den Anstifter
§ 27 StGB (Beihilfe)
– Strafbarkeit einer neutralen Beihilfehandlung
– Abgrenzung zwischen sukzessiver Beihilfe und Begünstigung
– Kausalität der Beihilfe für die Haupttat
§ 32 StGB (Notwehr)
– Ist die Notwehr auch zugunsten von Allgemeinrechtsgütern zulässig?
– Deckt das Notwehrrecht die Tötung von Menschen zum Schutz von Sachwerten?
– Behandlung der Absichtsprovokation
– Fehlender Verteidigungswille bei vorgenommener Notwehrhandlung
– Gelten die allgemeinen Rechtfertigungsgründe auch für sich im Dienst befindende Hoheitsträger?
§ 33 StGB (Überschreitung der Notwehr)
– Deckt § 33 StGB auch den extensiven Notwehrexzess?
– Wie ist der Putativnotwehrexzess zu beurteilen?
§ 34 StGB (Rechtfertigender Notstand)
– Ist eine Notstandshandlung auch zugunsten von Allgemeinrechtsgütern zulässig?
– Wie sind die Fälle des Nötigungsnotstandes zu behandeln?
Weiteres
– Gesetzlichkeitsprinzip des Strafrechts
– Bewertung der Handlungstheorien
– Behandlung der Kausalitätstheorien
– Ist eine Einwilligung durch Minderjährige möglich?
– Rechtliche Beurteilung der mutmaßlichen Einwilligung
– Kann eine durch Täuschung erschlichene Einwilligung wirksam sein?
– Wie ist die Strafbarkeit zu beurteilen, wenn eine Erfolgsverursachung erst durch ein späteres Verhalten eintritt?
– Rechtsfolge des umgekehrten Erlaubnistatbestandsirrtums
– Auswirkungen des Doppelirrtums
– Behandlung eines Irrtums über einen persönlichen Strafausschließungsgrund
– Rechtliche Behandlung des Erlaubnistatbestandsirrtums
– Kausalitätstheorien im Rahmen des objektiven Tatbestandes