Rechtliche Fragen zum akademischen Ghostwriting
Wir freuen uns, heute einen weiteren Gastbeitrag von Marcel Kopper veröffentlichen zu können. Der Autor ist Gründer der Agentur GWriters, die wissenschaftliche Autoren, Lektoren, Coaches und Übersetzer vermittelt.
Was ist Ghostwriting?
Mit dem Begriff Ghostwriting wird das auftragsmäßige Anfertigen von Texten bezeichnet. Dabei bleibt der Urheber des Textes als Ghostwriter im Hintergrund. Er verkauft seinen Text an den Auftraggeber, der nach Außen als Urheber in Erscheinung tritt.
Die Tätigkeit des Ghostwriting blickt auf eine lange Tradition zurück. Bereits in der Antike wurden Reden oder schriftliche Arbeiten wie Briefe von Ghostwritern verfasst. Als prominenteste Beispiele sind die paulinischen Briefe oder auch die Reden von Nero und Cäsar zu nennen.
Seit dem 19. Jahrhundert ist Ghostwriting mitten in der Gesellschaft angekommen. Wie auch in der antiken Geschichtsschreibung bedient sich die Politik und Wirtschaft oftmals eines Ghostwriters. Verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit tritt jedoch Ghostwriting in der Wissenschaft. Hierbei stellen sich rechtliche Fragen zur Zulässigkeit des akademischen Ghostwritings. In diesem Artikel werden die mit dem Ghostwriting einhergehenden Problematiken aufgezeigt und Antworten auf die zentralen rechtlichen Fragen gegeben.
Was ist die rechtliche Basis für akademisches Ghostwriting?
Ein Ghostwriter-Auftrag ist ein Werkvertrag gem. § 631 BGB. Nach § 631 BGB verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Erstellung der vereinbarten Leistung. Entsprechend der Werkdefinition des § 631 II BGB handelt es sich hierbei um den wissenschaftlichen Text. Der Auftraggeber hingegen verpflichtet sich zur vereinbarten Entlohnung. Dabei handelt es sich aus der zivilrechtlichen Perspektive um ein synallagmatisches Rechtsverhältnis, d.h. es ist durch Leistung und Gegenleistung miteinander verknüpft. Beim Ghostwriting besteht die Besonderheit, dass in dem Werkvertrag zugleich ein Verzichtsanspruch des Autors zu sehen ist. Er verzichtet mit dem Vertrag auf seine urheberrechtlichen Ansprüche an den Text und überträgt die Nutzungsrechte an den Auftraggeber.
Beteiligt an einem Ghostwriter-Auftrag sind der Auftraggeber und der Auftragnehmer, der Ghostwriter. Mitunter kann sich der Auftraggeber auch direkt an ein Ghostwriting-Unternehmen wenden. In diesem Fall gilt keine wesentliche Besonderheit dadurch, dass sich das Unternehmen mehrerer Autoren bedient. Der vertraglich vereinbarte Verzichtsanspruch des Autors an seinen Text wird jedoch dann zumeist in den Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) fixiert, die Bestandteil seines Arbeitsvertrags mit der Agentur sind.
Auf andere besondere Vertragskonstellationen wie den öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen ist im Rahmen dieses Artikels nicht näher einzugehen.
Ist akademisches Ghostwriting legal?
Insbesondere in der jüngsten Vergangenheit gerieten Fälle von Plagiat in die Öffentlichkeit. Anders als beim Plagiat handelt es sich beim Ghostwriting jedoch nicht um eine widerrechtliche Übernahme und Verbreitung von fremden Texten ohne Kenntlichmachung der Quelle. Wie bereits eingangs dargestellt handelt es sich beim Ghostwriting um das Verfassen von Texten, bei dem der Autor nach außen nicht in Erscheinung tritt. Jedoch stellte sich im Zuge der damit verbundenen prominenten Fälle verstärkt die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen von Ghostwriting.
Als Grundsatzurteil zu der rechtliche Beurteilung zum Ghostwriting ist die Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Az: 11 U 51/08) hinzuzuziehen. Im Urteilstenor heißt es, dass eine Ghostwriting-Vereinbarung grundsätzlich kein sittenwidriges Rechtsgeschäft iSd § 138 BGB sei. Dazu führte das OLG aus, die Frage nach der Legalität sei nicht von dem Bereich abhängig zu machen, in dem die Ghostwriter Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Es ist vielmehr auf das Ghostwriting als Dienstleistung abzustellen. Das Erstellen von Vorstudien, Exposés o.ä. für wissenschaftliche Arbeiten ist damit ebenso legal, wie das Schreiben von Autobiografien, Reden etc.
Was sind die rechtlichen Grenzen von Ghostwriting?
In Deutschland gibt es kein eindeutiges Verbotsgesetz zum Ghostwriting. Zwar stellte das OLG Düsseldorf mit seinem Urteil vom 08.02.2011 fest, das auftragsweisliche Erstellen von Hochschulabschlussarbeiten und Dissertationen sei rechtlich missbilligt, d.h. als unangemessen betrachtet. Jedoch folgt daraus nicht, dass es sich auch um eine verbotene Handlung handelt. Eine rechtlich missbilligte Tätigkeit ist als solche nicht strafbar.
Rechtliche Sanktionen ergeben sich jedoch aus den einzelnen Konstellationen sowohl in zivilrechtlicher Hinsicht im Hinblick auf § 134 BGB wie auch dem Strafrecht. Nach § 134 BGB ist ein Rechtsgeschäft nicht bereits dann unwirksam, wenn es gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Vielmehr müsse sich aus dem Gesetz nicht etwas anderes ergeben. Dabei kommen strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten als gesetzliche Verbotsnormen in Frage. Weitere Verbotsnormen können sich ebenfalls aus dem Hochschulgesetz zwischen Auftraggeber und seiner Universität ergeben.
Ist mit rechtlichen Sanktionen bei Ghostwriting zu rechnen?
Im Einzelnen gestalten sich die genannten Konstellationen wie folgt. Zwischen Ghostwriter und Auftraggeber kommen, wie bei jedem Geschäft, bei Verletzung der Vertragsvereinbarungen zivilrechtliche Ansprüche in Betracht wie die Schlechtleistung gem. §§ 280 ff. BGB.
Von größerer rechtlicher Bedeutung sind jedoch urheberrechtliche Ansprüche. Dazu gehören die Nutzungsrechte und die Urheberpersönlichkeitsrechte an den wissenschaftlichen Ausarbeitungen. Während der Auftraggeber eines Werkes die Nutzungsrechte erwirbt (§ 11, 29 II, 31 UrhG), behält der Autor die Urheberpersönlichkeitsrechte (§ 13 UrhG) inne. Mit dem Urheberpersönlichkeitsrecht werden die Rechte bezeichnet, die dem Autor aufgrund seiner Beziehung zu seinem Werk zukommen und die nach deutschem Recht auch nicht abgegolten werden können.
Die Nutzungsrechte hingegen können nach § 31 UrhG übertragen werden. Auf welche Nutzungsarten sich die Übertragung bezieht bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck. Das gilt auch für die Bestimmung des Nutzungsrechts, d.h., ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt bzw. wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht im Einzelnen reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegen kann. Den vertragliche Verzichtsanspruch erklärt der Autor gegen den Auftraggeber. Der Autor kann auf seine Nutzungsrechte auch gegenüber dem Ghostwriting-Unternehmen wirksam verzichten, was bei Ghostwriting-Unternehmen durch den Werkvertrag sichergestellt wird.
Macht sich ein Student bei Inanspruchnahme von Ghostwriting strafbar?
In der Realität gestaltet sich jedoch die Rechtslage bei dem Verhältnis zwischen Universität und Auftraggeber als weitaus schwieriger. Bei der Betrachtung dieses Rechtsverhältnisses muss die jeweilige Hoch- oder Prüfungsordnung berücksichtigt werden. Nach der Prüfungsordnung muss der Prüfling in den meistens Fällen eine eidesstattliche Erklärung einreichen. Mit der Erklärung versichert der Prüfling, dass er die Arbeit ohne Hilfe eines Dritten verfasst hat. Die Hilfe bezieht sich im Allgemeinen auf die inhaltliche Konzeptualisierung der Arbeit. Wird die Inanspruchnahme eines wissenschaftlichen Ghostwritings entdeckt, steht eine Strafbarkeit des Studenten wegen Falsche Versicherung an Eides statt gem. § 156 StGB im Raum. Darüber hinaus ist im Einzelfall mitunter mit einer Exmatrikulation oder einem Bußgeld zu rechnen.
Nicht in Frage kommt die Urkundenfälschung gem. § 267 I StGB. Danach macht sich strafbar wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht. Als Urkunde wird hierbei die Hochschulabschlussarbeit gewertet, die eine verkörperte Gedankenerklärung abgibt. Jedoch macht sich der Auftraggeber einen Text zu Eigen. Dabei handelt es sich nicht um das Inverkehrbringen einer unechten Urkunde. Der § 267 I StGB schützt jedoch nicht den inhaltlichen Wahrheitsgehalt der Urkunde.
Macht sich ein akademischer Ghostwriter starfbar?
Sanktionen gegen den Ghostwriter hingegen kommen in der Regel nicht in Betracht. Mit der vertraglichen Vereinbarung zwischen Ghostwriter und Auftraggeber wird bei professionellen Ghostwriting-Anbietern bestimmt, dass die Arbeit nur als Vorlage genutzt werden darf. Eine Strafbarkeit des Autors wäre somit nur dann gegeben, wenn dieser vorsätzlich handelte, d.h., er Wissen und Wollen hatte, dass der Auftraggeber die Arbeit unter eigenen Namen bei der Hochschule einreicht. In dem Fall wäre eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Falsch Versicherung an Eides Statt §§ 156, 27 StGB möglich.
Fazit und Ausblick: Die Zukunft des Akademischen Ghostwriting
Wie aufgezeigt, gibt es in Deutschland keine direkte gesetzliche Grundlage zur Sanktionierung des Ghostwriting. Zwar zeigen sich in der jüngsten Gegenwart Tendenzen von Seiten der deutschen Hochschulen ein solches Verbot einzuführen. Der Deutschen Hochschulverband (DHV) fordert z.B. die Einführung des neuen Straftatbestandes “Wissenschaftsbetrugs”. Jedoch erweist sich die Umsetzung einer solches Gesetzesvorschlag als schwierig. Hierzu ist bereits danach zu fragen, wie eine Definition des “Wissenschaftsbetrugs” gestaltet sein sollte. Aufgrund der mangelnde Begriffsbestimmung würde ein Gesetzesentwurf an dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot Art. 20 III GG scheitern. Auch stellt sich im Detail die Frage nach der Beweisbarkeit des Vorsatzes bei dem Auftraggeber und auch den Auftragnehmer. Wegen solchen und anderen Unbestimmtheiten, äußerte sich die damalige Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) zurückhaltend auf den Gesetzesvorschlag des DHV. Hierbei sei vor allem auf die alternativen Möglichkeiten der Hochschulen zu verweisen, die gegen Wissenschaftsbetrug effektiv angewendet werden könnten.
Zusammenfassend gilt, dass Ghostwriter-Vereinbarungen grundsätzlich nach dem Grundsatz der Privatautonomie, d.h. dem persönlichen Recht auf freie Gestaltung der privaten Rechtsverhältnisse, zulässig sind.
Letztlich handelt es sich beim Ghostwriting um eine legitime wie auch legale Tätigkeit, wenn die rechtlichen Normierungen eingehalten werden. Dazu gelten die Bestimmungen zum Urheberrecht gem. §§ 13, 29 ff UrhG. wie auch die Einhaltung des bestimmenden Grundsatzes: Die Arbeit des Ghostwriters ist immer nur als Vorlage, Musterlösung etc. zu nutzen. Eine Arbeit als eigene einzureichen, wenn diese vollständig von einem Dritten verfasst wurde, führt bei Bekanntwerden für den Studenten zu einer Strafe wegen Falscher Versicherung an Eides statt und Sanktionen seitens der Hochschule.
Ghostwriting wird von Vielen als negativ dargestellt, dabei machen es die Dozenten auch und sind für die Studenten ein schlechtes Vorbild! https://business-and-science.de/aktuelles/doppelmoral-der-dozenten-ghostwriter
Der Rechtsanwalt Martin Rohe hat zur Frage, ob akademisches
Ghostwriting nun legal ist oder nicht, eine umfangreiche juristische Prüfung
unternommen. Die Ergebnisse sind hier einsehbar:
https://www.acad-write.com/fileadmin/redakteure/Download/Gutachten_Ghostwriting.pdf
Ich persönlich hab gar nichts gegen Ghostwriting. Ob man die Arbeit selbst schreibt, dabei etwas Neues lernt und seine Kenntnisse erweitert oder ob man sie bei einem Ghostwriter bestellt, ist die Privatsache. Im ersten Fall profitiert man selbst, im zweiten gewinnt man die Zeit, was heutzutage auch sehr wichtig ist (manchmal auch viel wichtiger).
Die Hauptfrage ist: wie findet man einen guten Ghostwriter? Es gibt wirklich eine ganze Menge von Agenturen, die solche Dienstleistungen anbieten, das sehen wir aus ihrer Werbung, aber wie findet man diejenige, die wirklich eine qualitative Arbeit erstellt? Diese Frage lässt sich nicht so leicht beantworten. Einige Tipps zum Thema findet man unter folgendem Link https://akadem-ghostwriter.de/blog/wie-findet-man-einen-exzellenten-ghostwriter/.
Akademisches Ghostwriting ist sicherlich ein zwiespältiges Thema, dessen ethisch-moralische Beurteilung individuell zu beurteilen ist. Juristisch gesehen ist die Angelegenheit aber klar, dazu gibt der Artikel ja auch Auskunft. In dieser Hinsicht empfehlenswert wäre auch dieser Beitrag https://www.textundwissenschaft.de/2018/07/ist-akademisches-ghostwriting-legal/
interessant, wider was über Ghostwriting zu lesen..
Wie man es mit dem Ghostwriting hält, liegt ja bei jedem selbst. Aber wenn man sich für diesen Weg entscheidet, sollte die Ghostwriting Agentur schon die bestmögliche Qualität liefern. Ich habe nur Gutes von Ghost & Write gehört.