LG Bochum: Harte Strafen für Fußball-Wettbetrüger
Drei Jahre Freiheitsstrafe und mehr haben die Fußball-Wettbetrüger im kürzlich verkündeten Urteil (14.04.2011) des LG Bochum bekommen – dies sind für Betrugsdelikte schon relativ hohe Strafrahmen, auch wenn gewerbsmäßige Kriminalität vorliegt. Dieses Urteil ist auf jeden Fall Anlass genug, sich noch einmal mit den materiellrechtlichen Problemen rund um manipulierte Sportwetten zu beschäftigen:
Leitenscheidung des BGH im Fall Hoyzer
Vor allem ist insofern auf die Entscheidung des BGH im Fall Hoyzer (BGH Urteil vom 15.12.2006 – 5 StR 181/06) hinzuweisen, die wir bereits einmal ausführlich besprochen hatten (s. hier). Problematisch ist in diesen Fällen insbesondere die recht großzügige Interpretation des BGH im Hinblick auf das Vorliegen einer konkludenten Täuschung. Auch der Begriff des Quotenschadens sollte in einer Klausur präsent sein und diskutiert werden.
Das Thema ist auf jeden Fall ein heißes Eisen für Examensklausuren der nächsten Monate. Zumal der Hoyzer seit letzter Woche zumindest wieder Fußball spielen darf, siehe hier.
Jo, das Thema war auch schonmal im Januar 2009 in NRW dran, aber so langsam könnte man es wieder auspacken, es sind ja auch diverse kleine Abwandlungen denkbar.