Sachverhalt der 1. ÖffRecht Examensklausur – September 2011 – 1. Staatsexamen Hessen
Examensreport, HessenWir bedanken uns bei Christian für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu dieser Klausur. Da es sich hierbei nur um eine Mitschrift aus der Erinnerung…
Sachverhalt der 2. Zivilrecht Examensklausur – September 2011 – 1. Staatsexamen Hessen
Examensreport, HessenWir bedanken uns bei Christian für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu dieser Klausur. Da es sich hierbei nur um eine Mitschrift aus der Erinnerung…
Kurzbericht: Fußballübertragungen in Europa – Urteil des EuGH C-403/08; C-429/08.
Europarecht, Öffentliches Recht, RechtsprechungGestern hat der EuGH ein wichtiges Urteil zu der Frage der Zulässigkeit von Beschränkungen von Fußballübertragungen in Europa gefällt. Aus diesem…
Fristenberechnung in der juristischen Klausur und Besonderheiten bei Feiertagen
BGB AT, Schon gelesen?, Verschiedenes, Zivilrecht, ZPOFristenberechnung in der juristischen Klausur
Das Berechnen von Fristen bereitet in der juristischen Klausur oftmals Schwierigkeiten und ist deshalb ein wenig beliebter Teil einer Klausur. Grund hierfür könnte sein, dass der Fristberechnung im Studium wenig Beachtung geschenkt wird und diese Problematik eher dem Praktiker zugewiesen wird. Dennoch müssen die Grundzüge der Fristberechnung bereits im Ersten Examen beherrscht werden, werden Klausuren doch sehr häufig mit dieser kleinen Problematik „angefettet“.
Das Beherrschen der Fristenproblematik erfordert – hat man es einmal verstanden – nur sehr wenig Aufwand; dennoch unterscheiden sich gerade auch an solchen Stellen gute von weniger guten Klausuren. Aus diesem Grund möchte der Beitrag kurz die Modalitäten der Fristberechnung aufzeigen und dabei insbesondere auch auf ein spezielles Problem eingehen, dass kürzlich vom BAG erneut entschieden wurden ist (8 AZN 808/11). ...