Gastbeitrag: Rezension zum Hemmer-Skript „Baurecht Nordrhein-Westfalen“

Geschrieben von: christoph am 30.11.2009

Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Nicolas veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet sich ohne Repetitor auf das Examen vor.

Rezension zum Hemmer-Skript „Baurcht Nordrhein-Westfalen“

Titel: Baurecht NRW, Verlag: Hemmer, Auflage: 7. Auflage, Juni 2009, ISBN: 978-3-89634-907-1, Preis: 14.80 €

Skriptenreihen sind auf dem Markt zahlreich vertreten. Die Hemmer-Skripten zählen wohl zu den bekanntesten Lernskripten, unterscheiden sich teilweise aber recht auffällig in ihrer jeweiligen Qualität. Diesmal soll das Hemmer-Skript „Baurecht Nordrhein-Westfalen“ im Blickpunkt stehen.

1. Erscheinungsbild und Aufbau

Der bekannte Hemmer-Aufbau: Anhand einer schematischen Orientierung am Prüfungsaufbau einer Klausur werden die einzelnen Themenbereiche entwickelt. Gelegentlich finden sich hervorgehobene Merksätze, Skizzen und viele Tips und Zusatzerklärungen zum Thema Gesetzessystematik und Klausuraufbau bzw. -anfertigung.

Ein breiter Rand lädt zu Anmerkungen ein. Die üblichen Randnummern dienen der fixen Orientierung, Fußnoten zeigen Literaturhinweise an (Rechtsprechung, Kommentare).

Der Aufbau ist daher insgesamt recht klar. Nur vereinzelt ist ein kurzer Blick ins Inhaltsverzeichnis notwendig, um den Überblick zu behalten. Am Ende des Skripts finden sich zahlreiche Wiederholungsfragen, die praktischerweise sehr gut in Karteikarten umgewandelt werden können.

2. Inhalt

Inhaltlich…


Rezension – Hemmer Skript Strafprozessrecht

Geschrieben von: simon am 8.07.2009

Zum Skript

Auflage: 2. Auflage, Mai 2008

ISBN: 3-89634-817-3

Seiten: 183

Zum Inhalt

Das “dicke” Hemmer StPO Skript bereitet inhaltlich den Stoff auf, der im Rahmen der Vorbereitung auf das erste Examen auch ausreichen sollte. Der Aufbau des Skripts folgt dem Gang des Strafverfahrens, von der Aufnahme des Ermittlungsverfahrens mit den Eingriffsmaßnahmen, über das Zwischenverfahren und das Hauptverfahren mit der Hauptverhandlung. Selbstverständlich kommen die Maximen des Strafprozesses nicht zu kurz, ebenso wie die besonderen Verfahrensarten und die Rechtsmittel.

Mein Eindruck und meine Empfehlung

Das besagte Skript habe ich erstmals komplett für die Mündliche Prüfung durchgearbeitet, da ich wusste, das systematische und etwas tiefer gehende Kenntnis im Strafprozessrecht gefordert waren.

Als sehr angenehm habe ich den Aufbau des Skriptes empfunden, der chronologisch den Ablauf des kompletten Strafverfahrens abarbeitet. Letztendlich kann man sich so schon an Hand der Überschriften einen sehr guten und einfachen Überblick über die Materie verschaffen und verliert nicht den Überblick, was bei einer abstrakten Materie, wie dem Strafprozessrecht entscheidend ist.

Als etwas zu langatmig habe ich den Teil über die Standardmaßnahmen der Staatsanwaltschaft…


Rezension – Hemmer Skripten BGB AT I, II, III

Geschrieben von: christoph am 8.07.2009

Aufbau

Die Skripten von Hemmer zum BGB AT folgen einem logischen Aufbau. Das erste Skript beschreibt die Entstehung des Primäranspruchs, das zweite Skript das Scheitern des Primäranspruchs und das dritte Skript das Erlöschen des Primäranspruchs. Ansonsten sind die Skripten an sich auch klausurtypisch aufgebaut, so dass man bei jedem Prüfungspunkt genau weiß, wo man ihn in der Klausur zu verrorten hat.

Inhaltlich

Inhaltlich gilt es zu diesen drei Skripten zu sagen, dass hier beinahe keine Wünsche offen bleiben. Wer noch mehr Detailwissen haben möchte, muss schon einen Kommentar zurate ziehen. Es wird wirklich fast jedes klausurrelevante AT-Problem angesprochen und knapp und bündig erläutert.

Problematisch ist jedoch, dass das Wissen aus diesen drei Skripten fast schon über das hinausgeht, was man im AT für das Examen wissen muss. Die Skripten sollten deshalb in mancherlei Hinsicht mit Vorsicht zu genießen sein, da selbstverständlich nicht alles aus diesen Werken verinnerlich werden muss. Eine richtige Schwerpunktsetzung ist in den Skripten nur teilweise zu erkennen – an manchen Stellen werden eher unwichtige Teile der Vollständigkeit halber trotzdem sehr ausführlich…