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Dr. Christoph Werkmeister

Wissenslücke – Computergrundrecht bzw. Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

Öffentliches Recht, Schon gelesen?, Verfassungsrecht

Auf die Frage, was denn für ein besonderes Grundrecht beim Ausspähen von Computern durch den Staat einschlägig ist, wusste in einem Rep-Jahreskurs (der bereits fast 1 Jahr läuft) erschreckenderweise NIEMAND eine Antwort.
Aus diesem Grund sollten sich alle, die mit dem Stichwort „Computergrundrecht“ nichts anfangen können, mal mit dem entsprechenden Urteil des BVerfG aus 2008 befassen. Danach ist – als ein Unterfall des APR- die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zu gewährleisten. Wir haben leider (noch) keinen Artikel zu dem Thema, da die Entscheidung bereits deutlich vor Gründung der Seite ergangen ist…

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19.05.2010/2 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
Schlagworte: 1 BvR 2027/02, BVerfG Online Durchsuchung, Computergrundrecht, Grundrechte Examen, IT Grundrecht
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2 Kommentare
  1. Johannes
    Johannes sagte:
    19.05.2010 um 17:29

    Vergiss dann aber nicht das Autofahrergrundrecht!!

    Antworten
  2. Philipp
    Philipp sagte:
    22.05.2010 um 12:25

    Erstaunlich ist, dass seit dem Urteil 2008 nur sehr wenig von dem „neuen“ Grundrecht zu hören war. Es wird sich erst noch zeigen, ob die Schöpfung bahnbrechend oder ein „Rohrkrepierer“ gewesen ist…

    Antworten

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