Auf die Frage, was denn für ein besonderes Grundrecht beim Ausspähen von Computern durch den Staat einschlägig ist, wusste in einem Rep-Jahreskurs (der bereits fast 1 Jahr läuft) erschreckenderweise NIEMAND eine Antwort.
Aus diesem Grund sollten sich alle, die mit dem Stichwort „Computergrundrecht“ nichts anfangen können, mal mit dem entsprechenden Urteil des BVerfG aus 2008 befassen. Danach ist – als ein Unterfall des APR- die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zu gewährleisten. Wir haben leider (noch) keinen Artikel zu dem Thema, da die Entscheidung bereits deutlich vor Gründung der Seite ergangen ist…