Update: Reform des Wahlrechts passiert den Bundesrat
Das zum Teil verfassungswidrige Wahlrecht wird nun endlich reformiert. Wie beck-aktuell heute gemeldet hat, wurde der entsprechende Reformvorschlag nun vom Bundesrat bestätigt.
Effekt des negativen Stimmgewichts soll beseitigt werden
Die §§ 7 III 2 i.V. mit 6 IV und V des Bundeswahlgesetzes sind verfassungswidrig, denn sie können zum Effekt des sog. negativen Stimmgewichts führen. Dies hatte das BVerfG bereits mit einem Urteil vom 3. 7. 2008 (2 BvC 1/07und 2 BvC 7/07) festgestellt (s. hierzu unseren Beitrag).
Der Effekt des negativen Stimmgewichts, der durch die genannten Regelungen bewirkt wird, bedeutet, dass der Gewinn von Zweitstimmen einer Partei zu einem Mandatsverlust bei genau dieser Partei führen kann. Umgekehrt kann eine Partei auch durch mehr Zweitstimmen ein Überhangmandat verlieren und somit in der Gesamtszahl schlechter stehen. Bei einer Nachwahl zur Bundestagswahl 2005 in Dresden konnten die Wähler – sofern sie denn das Wahlsystem verstanden hatten – das Ergebnis positiv für die CDU beeinflussen, wenn sie die CDU nicht mit der Zweitstimme wählten.
Dieses Problem soll nun durch die anvisierte Reform des Wahlrechts behoben werden. Ob dies gelungen ist, wird von Seiten der Opposition bereits bezweifelt. Die SPD will das neue Gesetz daher auf seine Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen lassen.
Regelung überfällig
Diese Reform ist dringend erforderlich, denn das BVerfG hatte dem Gesetzgeber eigentlich nur eine Frist bis zum 30.6. diesen Jahres eingeräumt, um eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen (vgl. hier).
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