• Suche
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Startseite2 > Verschiedenes3 > Unentgeltliche pro bono Rechtsberatung: Berliner Anwälte beraten koste...
Redaktion

Unentgeltliche pro bono Rechtsberatung: Berliner Anwälte beraten kostenlos

Verschiedenes

Das im geltenden Recht angelegte Verbot unentgeltlicher Rechtsberatung ist nicht zeitgemäß und steht mit dem Gedanken von bürgerschaftlichem Engagement nicht mehr im Einklang”. – Mit dieser Begründung hat jüngst der Gesetzgeber mit § 6 RDG das grundsätzliche Verbot der unentgeltlichen Rechtsberatung durch Nicht-Anwälte aufgehoben. Umso mehr überrascht es, dass es nach wie vor gelegentlich für Irritationen sorgt, wenn gerade ein Rechtsanwalt unentgeltlich – „pro bono” – seine Dienste für eine gute Sache erbringt (Bälz/Moelle/Zeidler in NJW 2008, 3383).

Die Zeit berichtet, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz-IV-Regelsätzen vom Berliner Anwaltsverein eine kostenlose Erste Hilfe für Betroffene angeboten wird. Empfänger von Arbeitslosengeld II könnten am Freitag Rat bei einer Sprechstunde bekommen.
Ich verstehe nicht ganz, warum ein solches Vorgehen – insbesondere bei den größeren Sozietäten – immer noch nicht weitgehend verbreitet ist (es muss ja keine Beratung im Sozialrecht sein – den Rechtsgebieten sind insofern keine Grenzen gesetzt).
Ich kann mir jedenfalls kaum eine bessere Werbung für Kanzleien vorstellen. Insbesondere bestünde auch die Möglichkeit, dass Jurastudenten die unentgeltliche Rechtsberatung übernehmen, jedenfalls dann, sofern sie entsprechend den Vorgaben des RDG von einem Volljuristen geschult und regelmäßig überwacht werden (vertieft zur Rechtsberatung durch Laien Wreesmann/Schmidt-Kessel, NJW 2008, 3389). Durch solche beaufsichtigten Beratungsleistungen hätten  Studenten zudem eine Chance,  Kanzleien außerhalb von peinlichen Workshops, Powerbreakfasts  und Wine and Cheese Events kennen zu lernen (Stichwort „War on Talents“).

Print Friendly, PDF & Email
09.02.2010/8 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Beratung, kostenlose Rechtsberatung, pro bono, Recht, Rechtsanwalt, Rechtsberatung, unentgeltlich
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2010-02-09 23:51:552010-02-09 23:51:55Unentgeltliche pro bono Rechtsberatung: Berliner Anwälte beraten kostenlos
Das könnte Dich auch interessieren
BGH Follow-Up: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bei anwaltlicher Beratung
Examensträchtige verwaltungsgerichtliche Problemkreise
Kruzifix-Entscheidung des EGMR in zweiter Instanz gekippt – Kreuze in italienischen Klassen nicht menschenrechtswidrig
BGH: Keine außerordentliche Kündigung von Fitnessstudio bei Umzug
Meine 18 Punkte: Das juraexamen.info Interview mit Tobias Stieler
Meine 18 Punkte: Das Juraexamen.info Interview mit Detlef Mäder
8 Kommentare
  1. RA Michael Langhans
    RA Michael Langhans sagte:
    10.02.2010 um 6:41

    Na ja, §49b BORA verbietet eben per se den Verzicht.

    Antworten
  2. AndyM
    AndyM sagte:
    10.02.2010 um 6:45

    Die Beratung durch Jurastudenten macht kaum Sinn, da diese kaum über die entsprechenden Kenntnisse verfügen. Erst ab dem Referendariat kann man als Anwalt mit ruhigem Gewissen jemanden die Beratung in einfachen Fällen überlassen. Die kostenlose Beratung wird kaum Werbeeffekt haben, die die Berliner Mandanten nehmen einfach die Beratung mit und kommen nicht wieder. Der Grund dafür ist der, dass der Berliner Anwaltsmarkt sehr schwierig ist.

    Antworten
  3. christoph
    christoph sagte:
    10.02.2010 um 9:15

    @egal: Bei einer Rechtsberatung durch Laien (Studenten) gilt zumindest ein verminderter Haftungsmaßstab. Dass Risiken bestehen, stimmt aber natürlich, insbesondere bei der Beratung durch Volljuristen, wo volle Haftung besteht.
    @AndyM: Ich glaube schon, dass so mancher Jurastudent bei entsprechender Einweisung über die Kenntnisse verfügt, bei leichten Fälle zu beraten – sofern das ganze zu „schwierig“ wird, kann das ganze ja immer noch an einen Volljuristen gehen. Jedenfalls bei reinen „Rechtsfragen“ geht es nur um die Kenntnis des materiellen Rechts und nicht um Prozessführungstaktik etc.
    Der Werbeeffekt soll nicht daran liegen, dass man dadurch Mandanten anzieht, sondern eher in einer erweiterten Wahrnehmung in der Öffentlichkeit – solche Werbeeffekte sind nicht messbar, bringen jedoch publicity und sind deshalb wichtig (oder warum schickt Freshfields seine Associates regelmäßig zum Pflastern neuer Straßen oder zum Anstreichen von Waisenhäusern).
    @RA Michael Langhans: Irre ich mich, oder hat die BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) nur 35 Paragraphen? Einen § 49b kann ich jedenfalls nicht finden.

    Antworten
  4. Philipp
    Philipp sagte:
    10.02.2010 um 17:43

    Hallo Christoph,
    hoffe, bei Dir läuft’s rund 😉
    BORA = BRAO ???
    https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__49b.html ???
    Viele Grüße
    Philipp

    Antworten
  5. Christian
    Christian sagte:
    11.02.2010 um 3:14

    Für „pro bono“ besteht überhaupt kein Anlass – Bedürftige bekommen Beratungshilfe und können sich ihren Anwalt genauso aussuchen wie selbst zahlende Mandanten. Angesichts der eher symbolischen Vergütung ist das ein erheblicher Dienst der Anwaltschaft am Gemeinwesen.
    Sollte es Kanzleien geben, die dann trotzdem vollständig umsonst arbeiten – was, wie oben ausgeführt, nur außergerichtlich funktioniert -, dokumentieren sie damit eigentlich nur eins: das sie nicht unternehmerisch denken und unreflektiert amerikanischen Quatsch abkupfern.
    Wie soll man denn einen Werbewert aus so einem Mandat schlagen, wenn bereits das Bestehen des Mandatsverhältnisses der Verschwiegenheitspflicht unterliegt?! Das ist doch nicht zu Ende gedacht.
    Und zu dem Vorschlag, Studenten mal rumprobieren zu lassen: angesichts des bisherigen Haftungsmaßstabs, den der BGH bei Anwälten anlegt, würde man sich dort bestimmt ganz neue Sanktionen einfallen lassen. Ich denke, Hände abhacken wäre realistisch. Und bei allem Respekt vor den Fähigkeiten von Studenten: die Operation am lebenden Objekt setzt (jedenfalls im Zivilrecht) das intuitive Beherrschen der Relationstechnik voraus – und die spielt erst im Referendariat eine Rolle. Das dürfte also eher keine so gute Idee sein…

    Antworten
  6. Christian II
    Christian II sagte:
    11.02.2010 um 9:37

    Für viele Anwälte, die Beratungshilfesachen ausüben ist die dafür vom Staat gewährte Leistung so gering, dass das auch schon als unentgeltlich gelten kann.
    Und man darf eines nicht vergessen: Wenn die Großkanzleien „aus Güte und Menschenfreude“ kostenlosen Rechtsrat erteilen, nehmen sie kleineren Kanzleien, die sich z.B. im Sozialrecht mühsam eine Existenzgrundlage erarbeitet haben, letztere weg.
    Und letztlich: In der Regel (nicht immer – das ist mir bekannt) werden die Gebühren von Hartz IV-Empfängern vom Jobcenter übernommen. Dementsprechend muss die Vermutungen dahingehend korrigieren, dass längst nicht jeder Bedürftige keinen Zugang zu rechtlicher Beratung hat.

    Antworten
  7. Jean Pütze
    Jean Pütze sagte:
    14.04.2011 um 9:02

    Ist eine nicht beweisbare und angeeignete apostolische Sukzession strafber und unter welchem Paragraph?

    Antworten
  8. rechtsanwalt
    rechtsanwalt sagte:
    03.10.2013 um 23:47

    @ It is really interesting post. I never read such kind of post. It impressed me. Thanks for sharing…

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht I April 2025 NRW
  • Gedächtnisprotokoll Zivilrecht I April 2025 NRW
  • Gedächtnisprotokoll Strafrecht April 2025 NRW

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Monika Krizic

Sittenwidrig günstige Miete?

BGB AT, Mietrecht, Rechtsprechung, Schuldrecht, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

§§ 138, 166, 242 BGB – all dies sind Normen, welche Jurastudierende bereits in den ersten Semestern kennenlernen. Umso bedeutender sind sie, wenn sich der BGH (BGH, Urt. v. 26.03.2025 […]

Weiterlesen
29.04.2025/0 Kommentare/von Monika Krizic
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Monika Krizic https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Monika Krizic2025-04-29 13:42:562025-04-29 15:13:04Sittenwidrig günstige Miete?
Marie-Lou Merhi

Die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage – ein Grundlagenbeitrag

Aktuelles, Baurecht, Karteikarten, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Polizei- und Ordnungsrecht, Uncategorized, Verschiedenes

Die Fortsetzungsfeststellungsklage gehört zu den Klassikern im öffentlichen Recht. Insbesondere im Polizei- und Ordnungsrecht hat sie große Relevanz, da polizeiliche Maßnahmen ihrer Natur nach auf kurze Zeit angelegt sind und […]

Weiterlesen
28.03.2025/0 Kommentare/von Marie-Lou Merhi
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Marie-Lou Merhi https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Marie-Lou Merhi2025-03-28 08:01:442025-05-12 13:52:59Die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage – ein Grundlagenbeitrag
Gastautor

„Hausbau auf fremden Grund“ – Verwendungsersatzanspruch aus EBV unter Berücksichtigung der Rechtsprechungsänderung des BGH

Aktuelles, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

Die Frage nach dem Verwendungsersatz beim „Hausbau auf fremdem Grund“ ist ein Klassiker des EBV in der juristischen Ausbildung und bildet gemeinsam mit der diesbezüglichen Rechtsprechungsänderung des BGH (Urt. v. […]

Weiterlesen
18.03.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-03-18 09:00:002025-03-19 11:19:39„Hausbau auf fremden Grund“ – Verwendungsersatzanspruch aus EBV unter Berücksichtigung der Rechtsprechungsänderung des BGH

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen