Beck-aktuell berichtet, dass die Deutsche Polizei-Gewerkschaft sich dafür einsetzt, dass das Unternehmen Facebook an den Kosten für sogenannte Facebook-Partys beteiligt werden soll. Wie eine derartige Beteiligung de lege ferenda aussehen soll, wird in der Kurzmeldung indes nicht erörtert.
So oder so, auch de lege lata ist das Thema Facebook-Partys bereits eine Rechtsmaterie, die viel Aufsehen und durchaus auch komplexe Fragestellungen mit sich bringt. Höchstrichterlich ist in diesem Bereich jedenfalls noch nicht viel geklärt, so dass Facebook-Partys sicherlich auch bald in den Examina auftauchen werden. Aufgrund der aktuellen Debatte eignet sich das Thema natürlich noch mehr für anstehende mündliche Prüfungen. Insofern sei an dieser Stelle auf unseren seinerzeit verfassten Beitrag zu den zivilrechtlichen Implikationen von Facebook-Partys verwiesen. Auch die Frage, inwiefern virtuelle Ansammlungen Versammlungen i.S.d. Art. 8 GG darstellen können, kann im Kontext von Facebook-Veranstaltungen im Raum stehen, weshalb auch dieser Beitrag einschlägig ist.
Weitere Artikel
Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.
Wir freuen uns einen Gastbeitrag von Christian Mildenberger LL.M. veröffentlichen zu können. Der Autor ist Rechtsreferendar am OLG Köln, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bonn sowie Lehrbeauftragter an der Fliedner […]
Der Beitrag befasst sich mit den Grundlagen zur Prüfung der europäischen Grundfreiheiten. Die Verfasserin bedankt sich bei Herrn Sören Hemmer für hilfreiche Anregungen und Ergänzungen zum Inhalt des Beitrags. Wenn […]
Der Verfasser ist u. a. seit 2013 als Korrektor für den Klausurenkurs bzw. für das schriftliche/gecoachte Probeexamen im Fachbereich Rechtswissenschaften an der Universität Bonn sowie seit 2021 als nebenamtliches Prüfungsmitglied […]
Support
Unterstütze uns und spende mit PayPal
© 2022 juraexamen.info