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Schlagwortarchiv für: Januar 2012

Redaktion

Zivilrecht ZIII – Januar 2013 – 1. Staatsexamen NRW

Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Januar 2013 gelaufenen dritten Klausur im Zivilrecht in NRW. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt

Die Rechtsanwälte A, B und C sowie der Steuerberater D haben sich zu der A-GmbH & Co. KG zusammen geschlossen und wollen anwaltliche sowie steuerliche Beratung anbieten.
A hat zum Zwecke der Gründung der Gesellschaft die A-GmbH gegründet, deren einziger Gesellschafter er ist. Die A-GmbH ist die einzige persönlich haftende Gesellschafterin der A-GmbH & Co. KG. A, B, C und D haben ihre Hafteinlage in Höhe von 10.000 € erbracht. Alle Gesellschafter sind zur Geschäftsführung befugt.
Im Januar kommt der M in die Geschäftsräume der Sozietät und berichtet dem A von einem Vollstreckungsbescheid, den er erhalten habe. Diesen hat der G aufgrund einer Unterlassungsabrede mit Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 € erwirkt. Der Absprache lagen geschäftsschädigende Äußerungen des M hinsichtlich des G zugrunde. Sollten sich solche Äußerungen wiederholen, sollte die Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 € eingreifen.
M hat jedoch, was zutrifft, nicht gegen die Vereinbarung verstoßen. A und M vereinbaren, dass der A in der Angelegenheit tätig wird und Einspruch einlegen wird. Er übergibt den Vorgang seiner seit kurzer Zeit beschäftigten Rechtsanwaltsgehilfin R, die jedoch die Akte verlegt und den Einspruch nicht fristgerecht einlegt.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird dem M mit der Zwangsvollstreckung gedroht. Dieser wendet sich daraufhin an den A und erfährt von den Vorkommnissen. Er verlässt die Sozietät und zahlt die 50.000 € an G ohne Anerkennung einer Verpflichtung.
Nun wundert er sich, dass die Sozietät in der Form einer GmbH & Co. KG geführt wird. Anwälte übten doch einen freien Beruf aus.
Frage 1a: Kann M von G die Rückzahlung der 50.000 € verlangen?
Frage 1b: Welche prozessualen Möglichkeiten hat der M gegen den Vollstreckungsbescheid vorzugehen?
Frage 2: Hat der M Ansprüche gegen die A-GmbH & Co. KG, ihre Gesellschafter oder gegen R?
Bearbeitervermerk: Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und eine Verfassungsbeschwerde sowie eine Anrufung des (entweder EuGH oder EGMR) sind nicht zu prüfen. Es ist davon auszugehen, dass A Vertretungsmacht hatte.
Anmerkung: § 2 BRAO wurde abgedruckt.
 

06.02.2013/10 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-02-06 11:00:062013-02-06 11:00:06Zivilrecht ZIII – Januar 2013 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Zivilrecht ZII – Januar 2013 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Januar 2013 gelaufenen zweiten Klausur im Zivilrecht in NRW. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
J ist Student und schließt mit V einen unbefristeten Mietvertrag über eine Eigentumswohnung des V zum 01.04.2012 ab. Der vereinbarte Mietzins beträgt 1.000 € pro Monat.
Auf Verlangen des V erklärt der Vater (M) des J, er, der M, bürge für alle aus dem Mietverhältnis folgenden Verbindlichkeiten des J. Der adelige M hatte die Erklärung, wie dies in Adelskreisen so üblich ist, lediglich mit seinem Vornamen handschriftlich unterschrieben. Der Briefkopf enthielt den vollständigen Namen des M sowie seine Adresse.
Ab August zahlt der J keine Miete mehr. Aus Verärgerung über die ausbleibenden Mietzahlungen zersticht der V eines Nachts die Reifen des Porsche des J. J lässt die Reifen des Porsche für 1.500 € erneuern.
Auch bei einem Möbelhaus ist der J mit Zahlungen im Rückstand. Dieses hatte ihm die Wohnungseinrichtung verkauft. Sämtliche Lieferungen fanden wie üblich unter Eigentumsvorbehalt statt. Bei der auf Verlangen des Möbelhauses durchgeführten Zwangsvollstreckung konnte einzig ein Fernseher (Wert 10.000 €) gepfändet werden. Der zweite in der Wohnung befindliche Fernseher war wertlos.
Den Porsche hatte der J bereits zur Tilgung anderer Verpflichtungen verkauft. Weitere pfändbare Wertgegenstände und sonstiges Vermögen gab es nicht. Im Dezember kündigt der V dem J schriftlich außerordentlich und fristlos. Er beruft sich dabei auf die Zahlungsrückstände.
J möchte die Wohnung nur gegen Erstattung der Reparaturkosten räumen. Des Weiteren möchte er den M in Anspruch nehmen. J, der sich als Jurastudent ein wenig auskennt, meint sich daran erinnern zu können, dass eine Inanspruchnahme höchstens in Höhe von drei Monatsmieten möglich sei.
Frage 1: Kann V von J die Herausgabe der Wohnung verlangen?
Frage 2: Kann V von M Zahlung in Höhe von 5.000 € verlangen?

05.02.2013/12 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-02-05 08:30:352013-02-05 08:30:35Zivilrecht ZII – Januar 2013 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Zivilrecht ZI – Januar 2013 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Januar 2013 gelaufenen ersten Klausur im Zivilrecht in NRW. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen, sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
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Sachverhalt
Teil 1
A ist leidenschaftlicher Roulettespieler. In einem klaren Moment beschließt er sich vom Roulettespiel loszusagen. Zu diesem Zweck bittet er die Casino-GmbH (C-GmbH), ihn für die Dauer von sieben Jahren vom Casinospiel deutschlandweit zu sperren. Die landeseigene C-GmbH ist lizensierte Casinobetreiberin. Nach Ablauf von eineinhalb Jahren beschließt A, diese Selbstdiziplinierung zu beenden. Er fordert die C-GmbH mit einfacher Email auf, seine Casinosperrung aufzuheben.
Die C-GmbH kommt dieser Bitte umgehend schriftlich nach. Nachdem A wiederholt einen Gesamtbetrag von 300.000 € verspielt hat fordert er diesen Betrag von der C-GmbH zurück. Er führt an, dass eine einfache Aufhebung der Sperre nicht möglich sein könne.
Dagegen wendet die C-GmbH ein, dass im Zivilrecht der Grundsatz der Privatautonomie einen großen Stellenwert besitze und nicht einfach so beschränkt sein könne. Auch eine Einbeziehung des § 8 Glücksspielstaatsvertrag (war abgedruckt) komme nicht in Frage.
Frage 1: Kann A von der C-GmbH Zahlung von 300.000 € verlangen?
Hinweis: Dieser Abschnitt beruhte auf dem Urteil des BGH vom 20.10.2011 – III ZR 251/10, über das wir auch ausführlich berichtet haben.
Teil 2
Die Lebensgefährtin L des A hat folgendes in einem eigenhändig ge- und unterschriebenen Brief festgehalten:
„Mein Ehemann M soll mich im Falle meines Todes beerben. Ich danke ihm damit für die schöne Zeit, die wir miteinander hatten. Meinem Lebensgefährten A vermache ich die Mingvase, die im Treppenhaus steht und danke ihm für die Fürsorge der letzten Jahre.“
L stirbt. In der darauffolgenden Nacht kommt der Nachbar N der L nach einen durchzechten Nacht angetrunken nach Hause und stößt gegen die Vase (Wert 1.000 €). Diese wird dabei irreparabel zerstört.
Frage 2: Hat A eigene Ansprüche gegen den N wegen der Zerstörung der Vase?
Frage 3: Unterstellt der A hat keine eigenen Ansprüche gegen N: Kann er von M Abtretung der Ansprüche gegen N verlangen?

04.02.2013/5 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-02-04 21:24:262013-02-04 21:24:26Zivilrecht ZI – Januar 2013 – 1. Staatsexamen NRW
Nicolas Hohn-Hein

Examensreport: Zusammenfassung Januar 2012

Examensreport, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Zusammenfassung Examensreport

Im Folgenden findet ihr eine Zusammenfassung der Klausurthemen der im Januar 2012 gelaufenen Klausuren im ersten Staatsexamen in NRW, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Wie immer sind wir dabei auf vor allem eure Mithilfe angewiesen. Damit wir diesen Service auch in Zukunft ausbauen können, schickt uns Gedächtnisprotokolle eurer Examensklausuren! Nur so können wir euch einen umfassenden Überblick über den wirklich relevanten Examensstoff liefern!
NRW und Schleswig-Holstein
ZI
– Deliktsrecht
– Verkauf einer Dampfschiffturbine unter Eigentumsvorbehalt und Einbau in Schiff. Käufer und Eigentümer des Schiffs zahlt die Turbine nicht, verleast das Schiff weiter an Kreuzfahrtveranstalter.
– Turbinen-Hersteller kommt vorbei und baut das Teil mal schnell wieder aus
– Schadensersatzansprüche des Kreuzfahrtveranstalters gegen den Turbinen-Hersteller?
 
ZII
– Haftung bei unbefugter Nutzung eines Ebay-Accounts,  BGH Urt. v. 11.05.2011 – VIII ZR 289/09 (siehe hierzu auch unseren Beitrag)
– Ehefrau verschenkt ein Erbstück (Kaffeemaschine) des Ehemannes an einen Dritten. Der Gatte war nicht einverstanden. Hat er das Eigentum an der Maschine verloren?
– Mängelrechte beim Internet-Kauf
– Unternehmerregress und individualvertraglicher Gewährleistungsausschluss zwischen Lieferant und Unternehmer.
 
ZIII
– Mietrecht, AGG
– AGG: Sohn des Vermieters öffnet der farbigen Mietinteressentin die Tür und sagt: „An Neger vermieten wir Nicht.“ – OLG Köln 24 U 51/09, Urteil vom 19. Januar 2010
– Wohnraumkündigung wegen Eigenbedarfs der pflegebedürftigen Schwester des Vermieters
– Rechte des Mieters bei Verkauf des Hauses an Dritte
 
ÖI
fehlend
 
ÖII
fehlend
 
S
– Im Wesentlichen Betrugs- und Körperverletzungsdelikten mit einigen Unterschieden in NRW und S-H hinsichtlich des Sachverhalts (siehe Kommentare zum Gedächtnisprotokoll – https://red.ab7.dev/strafrechtsklausur-januar-2012-1-staatsexamen-nrw/)
– Gezinktes Kartenspiel, anschließende Schlägerei unter den Mitspielern
 
Niedersachsen
ZI
– Vertragliche SEA, EBV und Delikt
– Lagerarbeiter L stiehlt bei seinem Arbeitgeber A Silber und verkauft es an Zwischenhändler, der es weiterveräußert. Firma S schmilzt letztendlich das Silber zu Barren ein. Ansprüche A gegen S und L? OLG Stuttgart 10 U 75/09, 23.02.2010
 
ZII
– Delikts-, insbesondere Schadensberechnung
– Minderjähriger Führerscheinschüler entwendet Kfz und macht eine Spritztour.
– Tödlicher Unfall.
– Herausforderungsfälle
– Abrechnung auf Reparaturkostenbasis, Grundsätze der Schadensberechnung bei Unfall mit Kfz
 
ZIII
– Mängelrechte bei Immobilienkauf
– Grundstück extrem schadstoffbelastet und ehemaliger, stadtbekanntes Bordell, welches der Verkäufer beides verschweigt.
– Käufer hätte zumindest Schadstoffbelastung erkennen müssen, da er Chemiker ist.
– Nach „Anfechtung“ und „Rücktritt“ des Kaufvertrags brennt alles durch Blitzschlag nieder
– Schadensersatzansprüche
– Hilfsweise Gegenansprüche des Veräußerers: Wert des abgebrannten Hauses, Mieteinnahmen
 
S
– Zuschicken von Dessous an Stalker-Opfer
– Verschmähter Verehrer: Bedrohung mit Schere in dunklem Hauseingang
– Pflichten des Strafrichters: u.a. Aufhebung des Haftbefehls, „nur“ um Medienrummel zu vermeiden
– Tötung des Opfers à la „Psycho“ (Duschszene)
 
ÖI
– Bereicherungsrechtlicher Anspruch der Stadt gegen Eltern, die ihr Kind zum Schulausflug schicken, ohne zu zahlen. Eltern haben Einverständniserklärung unterschrieben, aber nicht richtig gelesen (vgl. RÜ 2/2011…).
– Wahlhelfer-Widerwillen: B soll Wahlhelfer werden. Erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist fällt ihm ein, dass er keine Lust darauf hat. Er weigert sich mit der Begründung, dass er seine Familie nur am Wochenende sieht und gläubiger Kirchgänger ist.
 
ÖII
– Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft, Beschluss des BVerfG vom 13. Dezember 2006 – 1 BvR 2084/05
– Zustimmend auch das EGMR „Nieding“, Urteil vom 20.01.2011
– Grundrechtsauslegung im Rahmen der EGMR-Rechtsprechung, vgl. auch hier

15.02.2012/2 Kommentare/von Nicolas Hohn-Hein
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Nicolas Hohn-Hein https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Nicolas Hohn-Hein2012-02-15 07:30:032012-02-15 07:30:03Examensreport: Zusammenfassung Januar 2012
Redaktion

1. Zivilrechtsklausur – Januar 2012 – 1. Staatsexamen Niedersachsen

Niedersachsen

Wir bedanken uns bei Ansgar für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der oben genannten Klausur.
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Sachverhalt
L ist Lagerarbeiter bei der Firma des E, welche Elektrobauteile herstellt und dafür Industriesilber benötigt. L entwendet 70kg in Form von Silberplatten und Silberpellets bei E und veräußert sie an einen Zwischenhändler. Nach mehrfachem Zwischenverkauf landet das Silber bei der Firma S, die jährlich mehere Tonnen Silber unterschiedlicher Herkunft einschmilzt. Das Silber wird zunächst in einem Behälter gesammelt aus welchem anschließend die für den Schmelzvorgang benötigte Menge entnommen wird.
E und S sind sich einig, dass bei einem Schmelzvorgang auch das ursprünglich unterscheidbare Silber des E genutzt wurde und dieses nunmehr in seiner Ursprungsform nicht mehr vorhanden ist.
S gießt Barren zu je 50kg. Diese sind letztlich zur Verwendung für die Elektronikindustrie. S hat nach dem Schmelzen wie gewohnt alle Barren an den Mutterkonzern M zu einem Verrechnungspreis veräußert den weder S noch M offenlegen möchten.
Alle beteiligten sind sich einig, dass zum Zeitpunkt des Schmelzens und der Veräußerung der Preis für 1kg Silber 300 € beträgt. Alle Barren lagern noch bei M.
1. Welche Herausgabeansprüche hat der E gegenüber M?
2. Welche Ersatzansprüche hat der E gegenüber S?
3. Abwandlung: S zahlt an E 21.000 €. Die Rechtsabteilung der S stellt fest, dass E auch Ansprüche gegenüber L hat. Welche Ansprüche hat S gegenüber L?

18.01.2012/1 Kommentar/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-01-18 19:10:362012-01-18 19:10:361. Zivilrechtsklausur – Januar 2012 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
Redaktion

2. Zivilrechtsklausur – Januar 2012 – 1. Staatsexamen NRW, Schleswig-Holstein

Examensreport, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein

Vielen Dank an Christina für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der 2. Zivilrechtsklausur im Januar 2012.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
Update: Der erste große Hauptteil war  BGH Urt. v. 11.05.2011 – VIII ZR 289/09 (siehe hierzu auch unseren Beitrag) nachgebildet. Im weiteren waren noch folgende Abwandlungen angeschlossen:
1. Abwandlung
Frau B gefällt die Kaffeemaschine, die ein Erbstück aus der Familie des Mannes E ist nicht. Er hat diese Kaffeemaschine in die Ehe eingebracht. Die beiden leben in gesetzlichem Güterstand. Bei einer Shoppingtour sieht B einen Kaffeevollautomaten im Schaufenster des Elektrofachgeschäfts von H (e.K.) und will diesen sogleich kaufen. Im Geschäft verhandelt sie mit Verkäufer V und kauft den Kaffeevollautomaten für 1.000 €. Zu Hause beschließt sie, dass die alte Kaffeemaschine der neuen weichen muss und verschenkt diese an Nachbarin N, welche denkt, dass die Kaffeemaschine der B gehört. Als E nach Hause kommt und sieht, dass die Kaffeemaschine weg ist, ist er total enttäuscht. B berichtet ihm dann, was abgelaufen ist.

 Wer ist Eigentümer der Kaffeemaschine?
2.Abwandlung
Zwei Monate nach dem Kauf des Kaffeevollautomaten kann dieser kein Wasser mehr erhitzen, sodass es keinen heißen Kaffee mehr gibt. Das liegt daran, dass es einen Wackelkontakt in einem Kabel gibt. Ob dieser Wackelkontakt schon beim Kauf vorlag, kann nicht herausgefunden werden.
3. Abwandlung (nur NRW)
Sinngemäß: Unternehmerregress und individualvertraglicher Gewährleistungsausschluss zwischen Lieferant und Unternehmer.
Kann B die Lieferung eines neuen Kaffeevollautomaten von H verlangen?
17.01.2012/2 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-01-17 16:32:252012-01-17 16:32:252. Zivilrechtsklausur – Januar 2012 – 1. Staatsexamen NRW, Schleswig-Holstein

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