1. Zivilrechtsklausur – Januar 2012 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
Wir bedanken uns bei Ansgar für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der oben genannten Klausur.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
L ist Lagerarbeiter bei der Firma des E, welche Elektrobauteile herstellt und dafür Industriesilber benötigt. L entwendet 70kg in Form von Silberplatten und Silberpellets bei E und veräußert sie an einen Zwischenhändler. Nach mehrfachem Zwischenverkauf landet das Silber bei der Firma S, die jährlich mehere Tonnen Silber unterschiedlicher Herkunft einschmilzt. Das Silber wird zunächst in einem Behälter gesammelt aus welchem anschließend die für den Schmelzvorgang benötigte Menge entnommen wird.
E und S sind sich einig, dass bei einem Schmelzvorgang auch das ursprünglich unterscheidbare Silber des E genutzt wurde und dieses nunmehr in seiner Ursprungsform nicht mehr vorhanden ist.
S gießt Barren zu je 50kg. Diese sind letztlich zur Verwendung für die Elektronikindustrie. S hat nach dem Schmelzen wie gewohnt alle Barren an den Mutterkonzern M zu einem Verrechnungspreis veräußert den weder S noch M offenlegen möchten.
Alle beteiligten sind sich einig, dass zum Zeitpunkt des Schmelzens und der Veräußerung der Preis für 1kg Silber 300 € beträgt. Alle Barren lagern noch bei M.
1. Welche Herausgabeansprüche hat der E gegenüber M?
2. Welche Ersatzansprüche hat der E gegenüber S?
3. Abwandlung: S zahlt an E 21.000 €. Die Rechtsabteilung der S stellt fest, dass E auch Ansprüche gegenüber L hat. Welche Ansprüche hat S gegenüber L?
Diese Klausur ist ein vom OLG Stuttgart am 23.02.2010 entschiedener Fall, vgl.: OLG Stuttgart 10 U 75/09