Strafanzeige gegen Merkel wegen Billigung der Tötung bin Ladens
Wie heute der Spiegel berichtet (s. hier), hat ein Hamburger Richter Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin gestellt. Nach Ansicht des Richters Heinz Uthmann habe sich Merkel gem. § 140 Nr. 2 StGB strafbar gemacht, da sie die vorsätzliche Tötung Osama bin Ladens durch die Navy Seals öffentlich billigte. Ein solches Problem eignet sich sicherlich hervorragend als Frage für die mündliche Prüfung. Dabei sind einige Punkte diskussionswürdig:
- Zunächst einmal ist natürlich entscheidend, ob überhaupt eine rechtswidrige Tötung vorliegt. Ob deutsche Soldaten Osama hätten töten können, haben wir bereits ausführlich diskutiert (s. hier). Die Meinungen zur völkerrechtlichen Zulässigkeit der gezielten Tötung von Terroristen gehen auf jeden Fall weit auseinander.
- Weiterhin ist fraglich, ob sich § 140 StGB überhaupt auch auf die Billigung von Straftaten bezieht, die nicht vom Geltungsbereich des StGB erfasst sind. Dies wurde durch den BGH bislang offen gelassen (BGHSt 22, 282, 286; s. allerdings OLG Karlsruhe NJW 2003, 1200). Der explizite Verweis auf bestimmte Straftaten des StGB könnte gegen eine solche weite Interpretation sprechen. Teleologische Erwägungen sprechen hingegen dafür, § 140 StGB auch auf im Ausland begangene Straftaten anzuwenden, zumindest wenn diese so auch in Deutschland bzw. im Geltungsbereich des StGB hätten begangen werden können, denn die Vorschrift will verhindern, dass bereits im Vorfeld kein „günstiges Klima“ für die Begehung schwerer Straftaten entsteht (vgl. MüKO/Hohmann, 1. Aufl. 2005, § 140 StGB Rn. 9; ebenso Ostendorf, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 3. Aufl. 2011, § 140 Rn. 11). Nach Heuchemer (in: BeckOK-StGB, Edition 14, § 140 Rn. 9) hingegen sind im Ausland begangene Taten nur dann von § 140 StGB erfasst, wenn sie vom Geltungbereich des StGB (s. insbesondere § 7 StGB) erfasst sind (vgl. auch Sternberg-Lieben, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Auflage 2010, § 140 Rn. 2).
- Sofern man dies bejaht, müsste die Tat auch „begangen“ oder „in strafbarer Weise versucht“ worden sein. Die Wendung „begangen“ impliziert, dass eine Vollendung der Tat genügt, eine Beendigung also nicht erforderlich ist (s. MüKO/Hohmann, 1. Aufl. 2005, § 140 StGB Rn. 6). Dies wäre hier klar erfüllt.
- Ferner ist hier sehr fraglich, ob Merkel die Tötung Osamas auch öffentlich und in einer den öffentlichen Frieden störenden Weise gebilligt hat. Letzteres dürfte doch m.E. eher fernliegend sein. Sollte man eine konkrete Gefährdung verlangen (s. Nachweise bei Ostendorf, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 3. Aufl. 2011, § 140 Rn. 10), ist dies wohl zu verneinen, denn es ist in Deutschland wohl eher nicht zu einer Störung des öffentlichen Friedens nach der Äußerung Merkels gekommen. Aber selbst wenn man keine konkrete Gefährdung fordert, sondern etwa – m.E. zutreffend – wie Ostendorf (aaO) verlangt, dass zumindest Indizien für die Aufgabe des Rechtskonsenses bzw für die Zunahme einer Verbrechensbereitschaft benannt werden, selbst dann wird man eine Strafbarkeit Merkels wohl verneinen müssen. Hohman fordert gar, dass durch die öffentliche Billigung ein Klima geschaffen werden muss, dass die Begehung gleichartiger Taten fördert (MüKO/Hohmann, 1. Aufl. 2005, § 140 StGB Rn. 19).
- Schließlich wäre noch der Vorsatz äußerst problematisch. Hier ist insbesondere fraglich, ob man Merkel einen bedingten Vorsatz im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit der Tat unterstellen kann, wenn diese denn überhaupt rechtswidrig war.
Insgesamt gibt es hier also einige wackelige Punkte. Eine Strafbarkeit der Bundeskanzlerin nach § 140 StGB ist daher m.E. im Ergebnis abwegig.
Verstehen Sie „Rechtskonsens“ als Rechtsgefühl der Masse? Wäre es dann möglicherweise auch keine Aufgabe des Rechtskonsenses, wenn jemand die Steinigung eines „Kinderschänders“ guthieße, wenn die Mehrheit der Deutschen dies befürworten würde?
Ansonsten wäre es für viele Straftäter wahrscheinlich ganz hübsch, wenn es den Vorsatz der Rechtswidrigkeit bräuchte, um sich strafbar zu machen. Dies dürfte aber noch nicht so sein.
Dieser Vergleich hinkt m.E. aus mehreren Gründen:
Bei einer Steinigung sollte doch jeder wissen, dass dies eine rechtswidrige Tötung wäre. Bei der causa Osama bin Laden ist die Rechtslage hingegen alles andere als eindeutig.
Außerdem geht es ja bei § 140 StGB um die nachträgliche Billigung einer der – über die Verweise genannten – Straftaten und nicht um das Einfordern einer bestimmten Tötungshandlung.
Mal abgesehen von der Betrachtung, ob der Einsatz illegal war (generell, und hat Pakistan zugestimmt etc.) Wichtiger ist wohl, ob man wenigstens versucht hat ihn lebend gefangen zu nehmen.
Wenn nicht, war es vorsätzliche geplante Tötung.
Auch Mord genannt.
Ist der Elektrische Stuhl „besser“ als der „Lange Fall“ (Genickbruch)?
Warum sollte also die Art bzw. Charakter (Steinigung…) der vorsätzlichen Tötung eine Rolle spielen?
In Deutschland würden wahrscheinlich Bürger schon wegen einer geringeren Einflussnahmegefahr auf die Bevölkerung nach StGB 140 verurteilt.
Auch wenn es Amerika praktisch egal ist, was Merkel da sagt, der 08/15-Bürger hat auch nicht mehr Wirkung auf die Deutschen, als Merkel auf die Weltbevölkerung bzw. USA.
Das Gesetz ist an sich problematisch, und damit eher abzuschaffen.
Man kann über einen Ersatz bwz. „Belohnung“ nachdenken, das wäre aber auch alles. Allerdings müsste es auch dann möglich sein den Angeklagten mit Geld für den besten Anwalt zu unterstützen.
Und bei Straftaten die es eigentlich nicht geben dürfte (OECD kritisiert Deutschland für die Existenz der Straftat „Beleidigung“ etc., STGB 185-189+192 im StGB, dabei gehört so etwas max. ins Zivilrecht), sehe ich auch kein moralisches Problem.
So z.B. bei Beleidigung etc..
Da ist die öffentliche Billigung als Zeichen der Unterstützung OK, und je nach Charakter der beleidigten Zielperson moralisch zu begrüßen.
Ja, sogar die „Belohnung“.
Da gibt es zum einen das Zahlen des besten Verteidigers, sum anderen darüber hinaus, auch als bewusste Provokation gegenüber dem Staatsanwalt, Richter und Staat die Ankündigung dem Angeklagten für jeden Euro Geldbuße, für jeden Tag Gefängnis einen bestimmten darüber hinaus gehenden Betrag zu zahlen.
Z.B. pro Euro Geldbuße Drei Euro.
Oder pro Tag Gefängnis 200 Euro als Entschädigung für die Haftstrafe. Macht 6000 Euro pro Monat.
Da griff er sie mit einer Nagelschere, Buttermesser etc. an.
Ich kann die Tat absolut verstehen.
Die Wärter waren korrupte Charakter und Kriminelle, daran besteht kein Zweifel.
Ich kann Dich nicht verstehen.
Du legst Dir die Realität so zurecht, wie sie Dir am besten passt. Dabei wirst du unsachlich.
Die Realität ist das Strafvollzugsgesetz!
§ 70 Besitz von Gegenständen für die Freizeitbeschäftigung
(1) Der Gefangene
darf in angemessenem Umfang Bücher und andere Gegenstände zur
Fortbildung oder zur Freizeitbeschäftigung besitzen.
(2) Dies gilt nicht, wenn der Besitz, die Überlassung oder die Benutzung des Gegenstands
1.mit Strafe oder Geldbuße bedroht wäre oder2.das Ziel des Vollzuges oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährden würde.
(3) Die Erlaubnis kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 widerrufen werden.
Und die lässt es nicht zu, dass einem Gefangenen der eigene TV/Radio wegen der Beleidigung eines Wärters abgenommen wird.
Nein, auch „2. / 2.“ kann man NICHT so interpretieren.
Das ist ganz klar korruptes und kriminelles Verhalten, darüber kann man auch nicht diskutieren.
Und ja, es ist absolut verständlich wenn jemand der solche institutionalisierte Ungerechtigkeit erfährt sehr sauer ist.
Natürlich hätte er besser dagegen klagen sollen.
JA, auch dafür sorgen können das sjemand außerhalb die Wärter online anprangert.
Idealerweise inkl. Beschreibung, und wenn bekannt Namen.
Aber es ist auch zu verstehen, wenn er sich sehr ungerecht behandelt fühlt.
Ganz besonders, wenn dies von den angeblich „guten“ ausgeht, die das Rechtssystem verkörpern.
Wenn man vom Nachbarn falsch/schlecht behandelt wurde, ist das so, man zweifelt aber nicht am Staat. kann den Nachbarn belangen.
Wenn der Staat bzw. dessen Vertreter das machen, das ist härter.
Die Pauschalität ohne jegliches Argument die hier Jens Pohla zeigt, die ist „unsachlich“ und „zurechtlegen von Realität“…..
Es geht nicht darum, dass die Beamten geltendes Recht übertreten haben. Das haben sie. So hätten sie sich nicht verhalten dürfen. Sie hätten dabei professioneller bleiben müssen.
Der springende Punkt ist aber dieser:
Da griff er sie mit einer Nagelschere, Buttermesser etc. an.
Ich kann die Tat absolut verstehen.
Wenn jemand jemanden mit einer Nagelschere und einem (wenn auch nur) Buttermesser angreift und das wegen einem Fernseher, dann kann ich das nicht verstehen.
Noch weniger kann ich verstehen, dass du das verstehst. Scheinbar ist Dir nicht klar, welche Verletzungen das hätte nach sich ziehen können. Schnittverletzungen, Blutungen, Infektionen etc. Und das alles wegen einem Fernseher?
Die Beamten oder die Auftraggebende Gefängnisleitung haben illegal, kriminell gehandelt.
Und ich habe nicht mehr geäußert, als dass ich die verzweifelte Wut absolut verstehen kann.
Das sind die gleichen Charaktere wie vor 30, 35… Jahren in Bautzen.
Natürlich wäre es besser gewesen dagegen zu klagen und zu versuchen die Beamten und die Gefängnisleitung dauerhaft mit Klarnamen online anprangern zu lassen, aber die Wut ist sehr gut zu verstehen.
Sie sitzen im Knast, und der Entzug dieser Mittel kann man als Folter betrachten.
Klar, für den gemeinen Sozialproll der sich eine Doppelzelle sogar wünscht, der „quatscht“ mit dem Zellengenossen. Aber nicht jeder tickt so. Möchte lieber alleine sein, „Hirn will Arbeit“ bedeutet nicht automatisch „lernen“, sondern jede Form der Unterhaltung beschäftigt das Gehirn.
Ein Direktor hat auch kein Recht die Medienwahl zu bestimmen. Obwohl das schon degenerierte Seppel versucht haben. Ich kann den Fall raussuchen. Verweigerung des TV und statt dessen ausgewählte Bücher.
Die Strafe ist der Freiheitsentzug, mehr nicht. Im Extrem ist Entzug von Medien das was in manchen US-Zellen passiert (ein „Vergessener“ bekam 25Mio Entschädigung). Der Insasse vegetiert intellektuell abgeschieden vor sich hin.
Und ohne Medien in einer Einzelzelle eingesperrt sein, ist auch nicht viel besser.
Und nein, es ist auch moralisch nicht zulässig hier zu entscheiden dass der Gefangene jetzt z.B. Bücher lesen muss. Aus einem irrationalen Pseudo-Bildungsromatischen Pseudo-Intellektuellen Verständnis von Belletristik als „Bildung“.
Der Freiheitsentzug in einem Gefängis ist eh schon kritisiert ( https://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/Welt_ohne_Gef%C3%A4ngnisse ), und angeblich soll er sogar „dem Leben draußen“ entsprechen.
Dazu würde aber auch Telefon und Internet zählen. Genau genommen auch Hartz4 statt Arbeit 😉 .
Und nein, es gibt keinen legitimen Grund diese Telekommunikation zu verwehren.
Das könnte man in begründeten Fällen in U-Haft bei „Verdunkelungsgefahr“ etc. im Einzelfall verwehren, aber bei den meisten Gefangenen gibt es keinerlei Grund es zu verbieten.
Ja, nicht mal es zu kontrollieren, oder in irgendeiner Weise Webseiten zu Filtern.
Oder unterstellt man jedem Gefangenen pauschal das Internet für kriminelle Dinge zu nutzen?
Das kann er auch vorher oder hinterher, und jeder freie Bürger kann es.
Aber man hat ja sogar Angst ein Insasse könnte versteckte Tagebücher etc. anlegen.
Angst er wäre ein technische Genie, und könnte in Chips in Geräten mit bloßen Händen Daten speichern. Konsolen (die sie auch nach „70“ besitzen dürfen) wurden mit der irren Begründung verweigert, der Insasse könne durch den Videoausgang Daten nach innen speichern. Oder gar mit bloßen Händen aus einer Konsolen etc. ein Mobiltelefon basteln. Sind diese Richter und Staatsanwälte wirklich so degeneriert und dumm, oder doch nur Bösartig?
Das hat NICHTS mit „Fachwissen“ zu tun, das ist ein Niveau auf dem man auch glauben könnte, ein Mensch könne durch einen Chemieunfall, Atomunfall etc. Superkräfte bekommen.
Ich habe den Eindruck ein „Jens Pohla“ ist auch nur einer von denen, die Rache ausgeübt sehen wollen. Immer schön mit dem Mäntelchen der „Resozialisierung“ verkauft.
Dabei ist länngst bewiesen das Knast es eher schlimmer macht.
3000 Euro im Monat pro Insasse, obwohl es die Berufsschule der Verbrecher ist, da lässt sich der Pöbel (inkl. der Subgruppe des Staatsjuristen) seine Rachegeilheit viel kosten.
„Gefängnis ist keine Lösung“:
https://www.sueddeutsche.de/leben/resozialisierung-gefaengnis-ist-keine-loesung-1.2505479
Und ganz provokant:
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Hirnforscher Professor Wolf Singer über die Verzichtbarkeit des Schuld-und-Sühne-Prinzips:
SPIEGEL: Aus Ihrer Vorstellung von der Nichtexistenz eines freien Willens folgen auch rechtliche Überlegungen: Der Mensch wäre nicht mehr verantwortlich für sein Tun. Müssen Sie dann nicht das Prinzip von Schuld und Sühne über Bord werfen?
Singer: Ja, ich halte dieses Prinzip für verzichtbar. An unserem Verhalten würde sich auch gar nicht viel ändern: Wir würden nach wie vor unsere Kinder erziehen, weil wir wüssten, dass wir ihnen und der Gesellschaft durch Erlernen sozialen Verhaltens das Leben erleichtern.
SPIEGEL: Aber ist dann nicht jede psychiatrische Feststellung von Schuldfähigkeit unsinnig, wenn man sowieso unterstellt, dass niemand schuldfähig ist?
Singer: Richtig. Unsere Sichtweise von Übeltätern würde sich eben ändern müssen. Man würde sagen: „Dieser arme Mensch hat Pech gehabt. Er ist am Endpunkt der Normalverteilung angelangt.“ Ob nun aus genetischen Gründen oder aus Gründen der Erziehung, die gleich mächtig in die Programmierung von Hirnfunktionen eingehen, ist unerheblich. Ein kaltblütiger Mörder hat eben das Pech, eine so niedrige Tötungsschwelle zu haben.
Das heißt natürlich nicht, dass man deshalb tatenlos zusehen sollte. Natürlich muss die Gesellschaft reagieren: Einmal muss versucht werden, seine Hemmschwelle anzuheben, also Schulungs- oder Therapieprogramme anzuwenden. Außerdem muss sich die Gesellschaft vor gefährlichen Mitmenschen schützen, indem sie deren Freiraum begrenzt. Auch das Strafmaß bliebe variabel, man würde allerdings nicht mehr vom „Strafmaß“ sprechen, sondern vom „Verwahrungsmaß“ oder „Schutzmaß“. Es müsste sich nach der Schwere der Normverletzung richten, aber auch danach, wie niedrig die Schwelle zum Fehlverhalten eingeschätzt wird.
(Aus: https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-18166285.html )
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Fakt ist, es gibt viele junge Bürger die keine echte Berufswahlfreiheit haben.
Die gezwungen sind miese Arbeit anzunehmen, eine Ausbildung oder Lehre zu machen.
Und das sind so gut wie immer Tätigkeiten, die NUR des Geldes wegen gemacht werden.
Supermarkt, Büro, Amt, Tankstelle, „Pommesrüttler“, XYZ-AssistenIn, Altenpfleger etc..
Mal ganz ehrlich, welches Kind reicher ehrgeiziger Akademikerpaare, wo die Eltern evtl. 3000 Euro im Monat (zufällig das GLeiche was der Staat für einen Insassen zahlen, wie ironisch) für das Internat Salem zahlen, würde sich wirklich wünschen einen dieser Berufe auszuüben?!?
Wer gegen diese Einstufung in „miese Arbeit“ ist, der ist nur „dagegen“, weil es eine unbequeme „das kann man aber doch nicht sagen“-Wahrheit ist.
Dass es war ist, sollte jeder erkennen, der ein wenig darüber nachdenkt.
Auch Betroffene, auch wenn es evtl. 80% der Bevölkerung sein mögen, die nur fürs Geld arbeiten.
Einfacher Selbsttest ist die Frage „Würde ich die Arbeit aufgeben, wenn ich zu 30Mio Euro käme?“.
Ich greife da mal vor, weil einige „Doofe“ hier evtl. „Geld macht glücklich“ interpretieren, aber hier geht es nicht um diese Frage. Es soll einem Betroffenen bewusst machen, dass er/sie die Arbeit eben doch NUR des geldes wegen macht. Denn Viele werden Ausreden erfinden, warum ihnen die Arbeit „Spaß macht“.
Wenn man jemand mit solchen Fragen zum heulen bringt, evtl. erst am Abend ins Kissen heulen, dann hat man etwas gutes getan. Denn dann hat die Person Zweifel am Lebenssinn.
Hat zumindest die Chance etwas zu verändern. Hat die Person die evtl. vorher im Supermarkt versauerte Abitur, wäre z.B. ein Studium möglich. Diese Option haben leider nicht alle.
Obwohl das Abitur als Studienvorraussetzung verzichtbar ist!
Die größte Universität Europas, evtl. der Welt hat als einzige Vorraussetzung dass man 18 ist.
Leider muss man für ein Studium in normaler Zeit gut 15.000 Pfund zahlen, und ausreichende Englischkentnisse haben….. Jede Dt. Behörde muss den Abschluss, den Titel akzeptieren.
Dass das einigen Akadmikern nicht schmeckt, zeigen Urteile (evtl. nur eins) die eine Ablehnung von Bafög bestätigen. Und das obwohl das Stud. Es sind Dt. Staatsjuristen, Menschen die sich sehr viel auf ihren Werdegang, das Dt. System, ihre zwei Examen etc. einbilden.
Also absolut parteeisch, wenn es um die Ablehnung von Bafög für ein Studium angeht, das jeder ohne Schulabschluss absolvieren darf.
Wenn man es genau nimmt, hat jemand der 15.000 Pfund zahlt evtl. sogar mehr innerlichen Druck, als ein Dt. Student der keine Studiengebühren zahlt…..
Es sollte auch in Deutschland eine kostenlose Studienmöglichkeit für jeden ab 18 geben.
Es msus ja nicht gleich die Präsenzunis überfüllen.
Ein Deutschlandweites Portal auf dem jeder Bürger kostenlos das komplette Studienwissen vorfindet, und autodidaktisch lernen kann.
Ja, erst mal auch ganz ohne verbindliches Studium, einfach ein Konto eröffnen, und loslernen.
Und wer dann in unverbindlichen Wissensstand-Tests gut genug ist, kann einen überwachten Aufnahmetest für die Uni ablegen.
Weiterer Vorteil: Jeder kann selbst entscheiden, wann er/sie das Studium beginnt.
Studiendauer und Noten werden ja gerne zur Bewertung eines Bewerbers miteinbezogen.
Wenn aber jemand daheim ohne Zeitdruck beliebig lange „vorlernen“ kann, kann er/sie evtl. nach 15 Jahren „vorlernen“ das Studium beginnen, und so in Bestzeit mit Bestnoten abschließen.
Studiendauer und Noten sagen dann nichts über den „Ehrgeiz“ etc. aus.
Und ja, das halte ich für legitim.
Weiterer Vorteil: Jeder kann ohne ein Studium zu beginnen und abzubrechen und zu beginnen und… überall mal unverbindlich reinsehen, „reinstudieren“.
Bzgl. Der VSS. Konkreter Gefährdung. Man stelle sich nur vor, die Bundeskanzlerin hätte etwas in lobendes Richtung NS- Geschichte von sich gegeben. M.E. ergäbe sich diese Frage dann nicht mehr.
Deshalb ist in einem solchen Fall hinsichtlich Weltsicherheitspolitik die vss der konkreten Gefährdung zu eng und lässt eine Anwendung nicht zu, weshalb dann eine Strafbarkeitslücke vorläge.
Allerdings bin ich in keinster Weise davon überzeugt, dass sich je eine StA eine Anklage anmaßen wird.