NRW: Abschaffung Widerspruchsverfahren wird verlängert
Momentan ist ein Artikelgesetz zur Verlängerung zahlreicher nordrhein-westfälischer Befristungsvorschriften im Gesetzgebungsprozess im Gespräch. Hier findet Ihr den Entwurf.
Das Gesetz wird als hochexamensrelevante Änderung vor allem eine Verlängerung der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in NRW bringen. Die Befristung in § 110 Abs. 1 JustizG NRW wird bis zum 31.12.2013 verlängert. § 110 Abs. 1 JustizG bestimmt gem. § 68 Abs. 1 S. 2 Var. 1 VwGO, dass es eines Widerspruchsverfahrens in NRW in den allermeisten Fällen nicht bedarf.
Andere Änderungen sind (aus der Zusammenfassung des Landtages):
- Konnexitätsausführungsgesetz – unbefristete Geltung
- Korruptionsbekämpfungsgesetz – befristete Geltung bis 31.12.2013
- Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit – unbefristete Geltung
- Gesetz über den Regionalverband Ruhr – Berichtspflicht entfällt
- Kreisordnung – Berichtspflicht entfällt
- Landschaftsverbandsordnung – Berichtspflicht entfällt
- Gemeindeordnung – Berichtspflicht entfällt
- Landesbeamtengesetz – Verlängerung der Befristung in § 104 Absatz 1 bis zum 31.12.2013
- Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung – Berichtspflicht entfällt
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