BGH: Rechtsprechungsüberblick in Zivilsachen
Hier einige Leitsätze aus der aktuellen Rechtsprechung des BGH in Zivilsachen zur Vorbereitung auf die Klausuren im 1. und 2. Staatsexamen sowie die jeweiligen mündlichen Prüfungen:
I. Materielles Recht
BGH, Urteil vom 12. Juni 2012 – VI ZR 138/11:
Sind im Bereich eines Grundstücks nur vereinzelte Glättestellen ohne erkennbare Anhaltspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr vorhanden, ist nicht von einer allgemeinen Glättebildung auszugehen, die eine Streupflicht begründen könnte.
BGH, Urteil vom 14. Juni 2012 – IX ZR 145/11:
Der Gesellschafter und der Geschäftsführer können in den Schutzbereich eines zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Vertrages einbezogen sein, welcher die Prüfung einer möglichen Insolvenzreife der GmbH zum Gegenstand hat.
BGH, Urteil vom 13. Juni 2012 – VIII ZR 92/11:
Zum Begriff des Studentenwohnheims im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB.
BGH, Versäumnisurteil vom 11. Mai 2012 – V ZR 193/11:
Liegen keine besonderen Umstände vor, führt die fehlerhafte Verteilung einzelner Kostenpositionen in der Regel nicht dazu, dass Einzeljahresabrechnungen oder Einzelwirtschaftspläne [nach § 139 BGB, G.F.] insgesamt für ungültig zu erklären sind.
II. Prozessrecht
BGH, Urteil vom 6. Juni 2012 – VIII ZR 198/11:
Der Schuldner einer Forderung kann ein Interesse an der Feststellung haben, dass er diese mangels Fälligkeit derzeit nicht erbringen muss. Dies setzt jedoch im Hinblick auf den Kondiktionsausschluss des § 813 Abs. 2 BGB voraus, dass er die geforderte Leistung noch nicht erfüllt hat.
BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 – XI ZR 262/10:
Derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, ist beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, der Geschädigte den Rat oder Hinweis also unbeachtet gelassen hätte (Bestätigung von Senatsurteil vom 16. November 1993 – XI ZR 214/92, BGHZ 124, 151, 159 f.).
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Hallo.
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Halte ich für weniger klug. Aber ich schätze, die Herren Akademiker haben das Für und Wider sicher gerecht abgewogen.
Könnte es da auch um finanzielle Ineteressen gehen?
Ähhm… Siehe dazu
https://www.juraexamen.info/spendenprojekt/
Nein, direkter Vorsatz.