BGH: Mitverschulden bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes
Lesetipp: BGH, Urt. v. 28.2.2012 – VI ZR 10/11, www.bundesgerichtshof.de.
Der für das Deliktsrecht zuständige Sechste Senat hat hier darüber zu entscheiden gehabt, wie es im Rahmen des § 254 BGB zu würdigen ist, wenn das bei einem Verkehrsunfall verletzte Opfer nicht angeschnallt war.
Eine Besonderheit macht den Fall äußerst examensrelevant: Die Verletzte hatte in diesem Fall zuvor bereits einen Unfall mit ihrem Pkw erlitten. Der Schädiger fuhr dann auf das liegen gebliebene Fahrzeug auf.
S. dazu auch diesen Artikel.
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