Ein kurioser Fall macht aktuell in den Medien die Runde: Ein Potsdamer Juraprofessor hat Strafanzeige gegen eine Studentin wegen Verleumdung bzw. Beleidigung erstattet.
Wie es dazu kam? Die Studentin war mit der gestellten Schuldrechtsklausur unzufrieden und versah sie mit folgender Anmerkung:
„Ich möchte mich hiermit bei Ihnen bedanken, dass Sie mich so sehr in den Arsch gefickt haben. Sie treiben mich in die Prostitution, weil ich sonst nichts anderes kann und ein Studium ich mir nicht mehr leisten kann, da im 4. Semester mein Anspruch auf Bafög wegfällt. Falls wir uns dann in irgendeinem Puff wiedersehen, wissen Sie warum.“
Die ganze Geschichte findet man hier, ein Statement des Professors hier.
Aktuelle Urteile zur Beleidigung lassen sich anhand der nachfolgenden Beispiele gut wiederholen: hier, hier und hier. Zum Strafantrag findet sich eine Darstellung hier.