Notiz: Juraprofessor zeigt Studentin wegen Klausur an
Ein kurioser Fall macht aktuell in den Medien die Runde: Ein Potsdamer Juraprofessor hat Strafanzeige gegen eine Studentin wegen Verleumdung bzw. Beleidigung erstattet.
Wie es dazu kam? Die Studentin war mit der gestellten Schuldrechtsklausur unzufrieden und versah sie mit folgender Anmerkung:
„Ich möchte mich hiermit bei Ihnen bedanken, dass Sie mich so sehr in den Arsch gefickt haben. Sie treiben mich in die Prostitution, weil ich sonst nichts anderes kann und ein Studium ich mir nicht mehr leisten kann, da im 4. Semester mein Anspruch auf Bafög wegfällt. Falls wir uns dann in irgendeinem Puff wiedersehen, wissen Sie warum.“
Die ganze Geschichte findet man hier, ein Statement des Professors hier.
Aktuelle Urteile zur Beleidigung lassen sich anhand der nachfolgenden Beispiele gut wiederholen: hier, hier und hier. Zum Strafantrag findet sich eine Darstellung hier.
Eine Strafanzeige wird erstattet, nicht „gestellt“, wie z.B. ein Strafantrag, Wehret den Anfängen. 😉
geändert
geändert.
Es ist wohl neben der Anzeige vermutlich auch ein Strafantrag mitgestellt worden. Da kann das schonmal durcheinander gehen 😉
In den MAZ-Artikeln ist auch ganz viel Unsinn enthalten, bspw. könne die Uni nach Artikel 194 StGB auch Strafanzeige stellen… Finde die Fehler.
Aber lustig finde ich den Fall schon, vor allem weil die Studentin meint, sie könne nichts anderes… Nun ja, ob sie die Rechtswissenschaft so wirklich beherrscht, sei mal dahingestellt.
Die Thematiken Beleidigungsdelikte und Strafantrag sind jedenfalls superrelevant.
Deswegen solltest du dich mit dem Strafantragsrecht des Dienstvorgesetzten nach §194 III StGB nochmals vertiefend auseinandersetzen.
Ich denke, der Vorredner wollte darauf hinweisen, dass die Strafanzeige von jedermann erstatten werden kann und § 194 StGB dem Dienstherren die Möglichkeit den Strafantrag zu stellen gewährt. Eine überhebliche Art können übrigens nicht nur die Prüfer im Staatsexamen nicht leiden, sondern niemand.
Traurig, dass da ein Professor nicht darüber stehen kann.
Traurig, dass man sich als Jura-Studentin so ausdrücken muss. Wer dermaßen artikuliert, sollte sowieso nicht studieren und sich lieber den angesprochenen Nebentätigkeiten hauptberuflich zuwenden.
Diese junge Dame ist in meinen Augen „Studentin des Jahres 2014“. Endlich hat mal keine gute Miene zum bösen Spiel gemacht und den Mut gehabt, das hinzuschreiben, was sie denkt!
Wer so schlecht von sich selbst denkt wie die Dame, hat wohl andere Probleme als „fiese“ Klausuren.
Kleinkariert von Seiten des Prof ist es trotzdem.
Das ist nicht kleinkariert. Einen Professor hat man zu respektieren.
Jetzt wo sie in der Fakultät bekannt ist, wird es wohl sowieso nur noch Noten im oberen Bereich geben 😉
Zum Glück wird die Dame dann wohl keine Juristin.
Die Musterlösung:
Fraglich ist, wo hier ein habilitierter Volljurist eine Beleidigung erkennt.
Eine Beleidigung könnte sich unter der Auslegung ergeben, das implizierte „Warum“ sei damit zu beantworten, dass der adressierte Juraprofessor – nachdem er auf eine aggressive Bemerkung unterhalb der Beleidigungsschwelle reflexartig eine Strafanzeige fabrizierte – vor Schmach über diese praxisferne Fehleinschätzung gezwungen sein würde, ins horizontale Gewerbe zu wechseln. Wobei er dann allerdings Recht behalten hätte. Wir haben es hier also mit dem rechtsphilosophischen Spiegelbild des Henne-Ei-Problems zu tun, das sich hervorragend für die mündliche Prüfung eignet. Wichtig ist weniger die konkrete Beantwortung der Frage, „was war zuerst, die Dummheit des Profs oder der Studentin?“, als vielmehr dem Prüfer nicht das Gefühl zu geben, sexuell belästigt zu werden, und vor allem: ohne Strafanzeige die Prüfung zu überstehen!
Mit diesem inhaltsleeren Gebrabbel ist die Grenze zur Debilität endgültig überschritten. War das jetzt ’ne Beleidigung? Jedenfalls stellt die Aussage der o.g. Studentin evidentermaßen eine Beleidigung dar. Von wegen „unterhalb der Beleidigungsschwelle“, was für ein Blödsinn!
Es gibt sowieso viel zu viele Studenten – da kann man solche Kandidaten ruhig aussortieren. Gibt genug andere schöne Jobs. Wie bitte kann Schuldrecht in einer Vorlesung nur am Rande behandelt werden? So ein Schwachsinn…würde gerne mal den richtigen Namen der Studentin erfahren…
Gibt es die Klausur irgendwo?
Hahahahaha, das Mädel hat ja mal echt Schneid! Bitter nur, dass alles Nicht-Examensklausuren nicht anonym sind. Das kann ihr noch zum Verjängnis werden.
Zu „Zum Glück Word die Dame keine Juristin“: solche Leute werden meist weit aus bessere Juristen als die, die ihr Schimpfwort im Duden nachschlagen, um die Beleidigung in den Mantel des Intellektuellen zu hüllen.
Eine krasse Aktion bleibt es trotzdem. Hätte von mir sein können!
„Hätte von mir sein können!“
Ja, bist schon ein krasser Typ…
Rettet die Bäume – esst mehr Biber!