Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Nicolas veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet sich ohne Repetitor auf das Examen vor.
Rezension zum Hemmer-Skript „Baurecht Nordrhein-Westfalen“
Titel: Baurecht NRW, Verlag: Hemmer, Auflage: 7. Auflage, Juni 2009, ISBN: 978-3-89634-907-1, Preis: 14.80 €
Skriptenreihen sind auf dem Markt zahlreich vertreten. Die Hemmer-Skripten zählen wohl zu den bekanntesten Lernskripten, unterscheiden sich teilweise aber recht auffällig in ihrer jeweiligen Qualität. Diesmal soll das Hemmer-Skript „Baurecht Nordrhein-Westfalen“ im Blickpunkt stehen.
1. Erscheinungsbild und Aufbau
Der bekannte Hemmer-Aufbau: Anhand einer schematischen Orientierung am Prüfungsaufbau einer Klausur werden die einzelnen Themenbereiche entwickelt. Gelegentlich finden sich hervorgehobene Merksätze, Skizzen und viele Tips und Zusatzerklärungen zum Thema Gesetzessystematik und Klausuraufbau bzw. -anfertigung.
Ein breiter Rand lädt zu Anmerkungen ein. Die üblichen Randnummern dienen der fixen Orientierung, Fußnoten zeigen Literaturhinweise an (Rechtsprechung, Kommentare).
Der Aufbau ist daher insgesamt recht klar. Nur vereinzelt ist ein kurzer Blick ins Inhaltsverzeichnis notwendig, um den Überblick zu behalten. Am Ende des Skripts finden sich zahlreiche Wiederholungsfragen, die praktischerweise sehr gut in Karteikarten umgewandelt werden können.
2. Inhalt
Inhaltlich deckt das Skript das komplette wesentliche Baurecht NRW ab. Die verschieden Klagearten und Rechtsschutzmöglichkeiten werden umfassend erörtert, sowie immer wieder in Zusammenhang mit dem allgemeinen Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht gestellt. Dadurch lässt sich bereits Gelerntes schnell wieder ins Gedächtnis rufen. Das materielle Baurecht wird mit vielen Beispielen und „Mini-Fällen“ veranschaulicht.
Der „Prüfungsaufbau“ des Skripts hilft dabei ungemein, die zahlreichen Probleme an den richtigen Stellen in der Klausur zu verorten. Größter Kritikpunkt, der sich eigentlich meiner Erfahrung nach durch die ganze Hemmer- Skriptenreihe zieht, ist die teilweise Häufung inhaltlicher Fehler. Neben den üblichen Rechtschreibfehlern, werden teilweise „Hausnummern“ angegeben, die – zumindest im Landesrecht NRW – so gar nicht existieren. Wenig einleuchtende Verweise in die BayBO lassen auf die ursprünglich bayrische Herkunft des Hemmer-Repetitoriums schließen. Eine kurze Kontrolle des Gesetzestextes ist daher (sowieso immer) empfehlenswert. Auch die Verweise auf Randnummern können immer wieder kleinere Fehler enthalten, sodass ein genaues Lesen auch hier unerlässlich ist.
3. Sprache
Häufig richtet sich der Autor direkt an den Leser und versucht, ihn durch Hinweise und Erinnerungen an zuvor Besprochenes in die richtigen „Bahnen“ zu lenken. Oberstes Gebot sind dabei das Erlernen von Zusammenhängen und das „Arbeiten am Sachverhalt“ im Sinne einer schlüssigen Argumentation. In den meisten Fällen ist dies auch recht hilfreich und geht über das hinaus, was ein gutes Lehrbuch zu leisten vermag.
Negativ fallen dann nur solche Passagen auf, die anscheinend der Beruhigung des Lesers dienen sollen, indem naturgemäß komplizierte Sachverhalte „als gar nicht so schwierig“ dargestellt werden. Für den Studienanfänger mögen die Anmerkungen hilfreich sein, fortgeschrittenere Semester könnten diese schnell als überflüssig oder gar lästig (Lesefluss!) betrachten. Ist wohl Geschmackssache. Die Darstellung der Problemschwerpunkte ist meisten sehr klar gehalten und in keinster Weise ausufernd. Die wichtigsten Argumente werden zuverlässig genannt. Sog. „Exkurse für Fortgeschrittene“ sollen eine vertiefendere Beschäftigung mit dem Themenkomplex gewährleisten und den Anfänger nicht überfordern.
4. Fazit
Bei dem Werk handelt es sich um ein umfassendes Skript, das ich bei meiner (repetitorlosen) Examensvorbereitung als Grundlage genommen habe. Sämtliche Bereiche werden angemessen abgedeckt und können, wenn gewünscht, noch vertieft werden. Ein gutes Grundwissen über die Systematik des allgemeinen Verwaltungs- und insbesondere Verwaltungsprozessrechts sollte aber vorhanden sein. Ärgerlich sind allenfalls die (nicht gravierenden) Fehler, die sich in der Summe aber bemerkbar machen und dahingehend eine etwas erhöhte Aufmerksamkeit erfordern. Dies kann natürlich auch seinen Lerneffekt haben. ;-). Nichtsdestotrotz sollte sich Hemmer in der Hinsicht noch einmal verbessern. Es sollte darauf hingewiesen werden, sich unbedingt die 7.Auflage von Juni 2009 zuzulegen, da in der vorhergehenden Version von Januar 2007 die Neuregelungen nach dem Bürokratieabbaugesetz I und II des Landes NRW (Stichwort: Vorverfahren) noch nicht berücksichtig sind.
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