Hier nun ein Gedächtnisprotokoll der 3. Klausur in NRW und HH im Juni Termin 2011
Sachverhalt
Die A-KG handelt mit Baumaterialien und verfügt über einige Baugerätschaften, unter anderem über einen Bagger. Sie schließt mit der X-GmbH einen Leasingvertrag über den Bagger – fabrikneu – zu einem Preis von 80.000 Euro, der an die X-GmbH geliefert wird.
X, Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer der X-GmbH, erlaubt dem unter dem Namen „Z-GmbH“ firmierenden Unternehmen den Bagger für Juni 2010 im Rahmen von Bauarbeiten zu nutzen. Die Gesellschafter der „Z-GmbH“ hatten zuvor einen notariell formwirksamen Gesellschaftsvertrag zur Gründung der GmbH geschlossen. Zweck sollte der An- und Verkauf von Baumaterialien sein. Eine Anmeldung zum Handelsregister ist zu keinem Zeitpunkt erfolgt.
Am 17.07.2010 geht der Z mit dem B zu einer Lagerhalle, an der außen keinerlei Firmenbezeichnung angebracht ist und zeigt dem B den Bagger von X. Den Schlüssel zu dem Lager hatte Z zuvor von X erhalten. Wahrheitswidrig behauptet Z gegenüber X, er sei gerade dabei, die Insolvenz der X-GmbH abzuwickeln, der Bagger sei ein Teil davon. Sie werden schnell handelseinig. B soll den Bagger gegen Zahlung von 40.000 Euro erhalten. Am 19.07.2010 treffen sich B und Z erneut, um den Deal abzuwickeln. B zahlt das Geld in Bar und fährt mit dem Bagger weg.
Am xx.xx.2010 (irgendwann nach dem 19.07..) stellt die X-GmbH die Zahlung der Leasingraten ein, sodass die A-KG sich dazu entschließt, formwirksam den Vertrag mit der X zu kündigen. Am xx.05.2011 will sie den Bagger endlich von X haben. Es stellt sich aber heraus, dass B im Besitz des Baggers ist. Deshalb verlangt sie ihn von B heraus. B könne sich nicht auf die handelsrechtlichen Vorschriften berufen und sei alles andere als gutgläubig gewesen.
Frage 1: Kann die A-KG von B die Herausgabe des Baggers verlangen?
Fortsetzung
Die A-KG vereinbart mit der V-GmbH die Lieferung einer Planierraupe durch V, die die A-KG an einen Kunden weiterverkaufen will. Es wird ein Kaufpreis von 50.000 Euro vereinbart. V soll die reparaturbedürftige Planierraupe vorher auf den neusten Stand bringen. In dem Vertrag heißt es „Die Lieferung des Kaufgegenstands durch die V-GmbH soll prompt und präzise am 31.05.2011 erfolgen“.
Der 31.05.2011 verstreicht, ohne dass eine Lieferung durch die V-GmbH erfolgt ist. Am 01.06.2011 schickt die A-KG der V ein Telefax mit folgendem Inhalt: „Bitte liefern Sie die Planierraupe unverzüglich und ohne weitere Verzögerungen!“ Als am 02.06.2011 immer noch keine Antwort efolgt, sendet die A-KG eine Mail mit der Bitte, V solle der A-KG bis zum 04.06.2011 mitteilen, wann denn endlich mit einer Lieferung zu rechnen ist. Am nächsten Tag meldet sich V und verweist als Begründung auf private Probleme, A müsse sich nur noch etwas gedulden, dann würde V liefern. Am o6.06.2011 erklärt die A-KG den Rücktritt von dem Vertrag mit V.
V kommt am 09.06.2011 bei A vorbei und bietet ihm die instandgesetzte Planierraupe an. A verweigert die Annahme unter Verweis auf den erfolgten Rücktritt. V entgegnet, A könne sich nicht auf sein Rücktrittsrecht berufen, da er nach dem 31.05.2011 noch die Erfüllung verlangt habe. Die handelsgesetzlichen Rücktrittsregeln kämen hier daher nicht zur Geltung, V müsse sich wenn überhaupt auf die allgemeinen Vorschriften beziehen.
Frage 2: Kann die V-GmbH von der A-KG die Zahlung von 50.000 Euro verlangen?
Frage 3: Stellen sie die Durchgangsstadien bis zur Gründung einer GmbH dar und gehen sie auf die jeweilige Rechtsform ein.
Bearbeitervermerk
Alle im Sachverhalt aufgeworfenen Rechtsfragen sind – wenn erforderlich hilfsgutachtlich – in einem Gutachten zu prüfen.
Weitere Artikel
Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.
Leasingverträge sind insbesondere gängige Praxis, wenn eine Alternative zum Kauf von Kraftfahrzeugen gesucht wird. Sind sie Gegenstand von Examensklausuren, so ist die Kenntnis einzelner Problematiken für ein überdurchschnittliches Abschneiden unerlässlich. […]
Geplant war ein schöner und erholsamer Familienurlaub. Dafür wurde extra eine Ferienwohnung gemietet. Der Urlaub endete nach einem tragischen Unfall in eben dieser Ferienwohnung jedoch im Rettungshubschrauber auf dem Weg […]
Es ist wohl der Albtraum eines jeden Mieters: Der Vermieter kündigt die Wohnung wegen Eigenbedarf. Ob Eigenbedarf aber auch dann vorliegt, wenn die Kündigung erfolgt, damit der Cousin des Vermieters […]
Mitmachen
Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!
© juraexamen.info e.V.