BVerfG: 5%-Sperrklausel bei Europawahlen verfassungswidrig
Das BVerfG hat heute entschieden, dass die 5%-Sperrklausel, die Parteien bei Wahlen zum Europaparlament überwinden müssen, verfassungswidrig ist (Az.: 2 BvC 4/10 2 BvC 6/10 2 BvC 8/10). Für nähere Informationen siehe die ausführliche Besprechung auf unserer Seite.
Etwas ausführlicher zu den vorgebrachten Argumenten bereits https://www.sueddeutsche.de/politik/umstrittene-sperrklausel-fuenf-prozent-klausel-bei-europawahl-ist-verfassungswidrig-1.1184555
Zu beachten ist auch, dass die Kläger sich überdies gegen die starren Wahllisten wendeten. Diese wurden von den Richtern aber nicht beanstandet.
„Bei den Europawahlen kann der Wähler nur die Liste an sich wählen, hat aber keinen Einfluss darauf, in welcher Reihenfolge die Kandidaten bei der Sitzverteilung zum Zuge kommen. Die Kläger hatten darin eine Verletzung ihres Wahlrechts gesehen.“