• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Nordrhein-Westfalen3 > Zivilrecht II – Februar 2018 – NRW – 1. Staatsexamen
Redaktion

Zivilrecht II – Februar 2018 – NRW – 1. Staatsexamen

Examensreport, Nordrhein-Westfalen, Rechtsgebiete, Zivilrecht

 
Nachfolgend erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll zur Klausur im Zivilrecht des 1. Staatsexamens in NRW von Februar 2018. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen. Wir danken Katrin S. sehr herzlich für die Zusendung.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info.
 
Sachverhalt
A hat von seinem Vater in den 1920er Jahren die Waldkunde erlernt und ein großes Wissen über Bäume und Tiere der Wälder angesammelt. Auf seine alten Tage eröffnet sich ihm eine lukrative Einnahmequelle, als er erfährt, dass Holzhändler H für den Ankauf von Klangfichten rund das zwanzigfache des Preises ausgibt, den eine normale Fichte wert ist. A weiß, dass solche Klangfichten vereinzelt auch in den Wäldern des W in Mitternwalde in seiner Nähe stehen. 
Da W und seine Arbeiter jedoch nicht über das nötige Fachwissen verfügen, um die hochwertigen Klangfichten als solche zu erkennen, nehmen sie den gewöhnlichen Weg eines Baumes und werden als Bauholz verkauft und verarbeitet. Deshalb macht sich A in klaren Januarnächten bei Mondschein auf den Weg in das Waldgebiet des W, um dort vereinzelt Klangfichten zu schlagen, sie in großen Stücken auf seinen Pickup zu laden und an H zu veräußern. H hatte sich zwar schon immer gewundert, woher der arme Arbeiter A über solch hochwertiges Holz verfügt, jedoch hatte er für sich entschieden, dass es ihn nichts angehe und nicht weiter nachgefragt.
Am 10.10.2007 kauft der berühmte Geigenbauer G von H eine besonders edle Klangholzfichte. Diese hatte A am 20.06.1989 geschlagen und an H verkauft. 
Etwa seit 2015 fertigt G aus dem Holz Geigen an, die er vor dem Verkauf zwei bis drei Jahre einspielen lässt. Die Geige Nr. 351 ist das erste Instrument, das G aus dieser Fichte anfertigt.
Am 03.11.2017 kommt Maximiliane (M), Tochter und Alleinerbin des 2005 verstorbenen W, in das Geschäft des G. Sie ist sofort von dem außergewöhnlichen Klang der Geige begeistert. M und G vereinbaren, dass M das Instrument mitnehmen und vier Wochen lang zu Hause einspielen darf. Danach kann sie diese durch Begleichung des Kaufpreises von 80.000 Euro entweder erwerben oder zurückgeben.Bei dem Treffen erwähnt G nebenbei, dass der besondere Klang auch auf das außerordentlich gute Material zurückzuführen ist, da die Geige aus Mittenwalder Klangholzfichten gefertigt wurde. M, die von den seltsamen Holzdiebstählen in ihrer Kindheit gehört hatte, beschleicht sofort ein ungeheuerlicher Verdacht. Zurück zu Hause gibt sie umgehend ein dendrologisches Gutachten in Auftrag (die Dendrologie ist die Kunde von Hölzern). Dieses Gutachten ergibt, dass die Geige tatsächlich aus einer Klangfichte aus Mitternwalde gefertigt wurde. Zufällig werden wenige Tage später, am 08.12.2017, die nicht verwitterten Wurzeln des entsprechenden Baumes gefunden. Nun ist die Herkunft des Holzes endgültig geklärt. 
M, die sich daraufhin weigert, die Geige zurückzugeben sowie den Kaufpreis zu bezahlen, ist empört. Sie verlangt von G den restlichen Baum heraus, da für die Geige lediglich ein Viertel des Stammes verwendet wurde und sie der Meinung ist, es handele sich dabei um „ihren Baum“. Darüber hinaus verlangt sie Schadens- und Wertersatz, weil G ihren Baum verarbeitet habe. 
G hingegen verlangt seine Geige heraus. Er habe von dem Diebstahl nichts gewusst und außerdem den Kaufpreis ordnungsgemäß bezahlt.
Frage 1: Welche Ansprüche hat M gegen G?
Frage 2: Kann G von M die Geige herausverlangen?
Bearbeitervermerk
1. Es ist auf alle im Sachverhalt aufgeworfenen Rechtsfragen – gegebenenfalls hilfsgutachterlich – einzugehen.
2. Bearbeitungszeitpunkt ist der 23.02.2018.

Print Friendly, PDF & Email
06.04.2018/1 Kommentar/von Redaktion
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2018-04-06 10:00:092018-04-06 10:00:09Zivilrecht II – Februar 2018 – NRW – 1. Staatsexamen
1 Kommentar
  1. Alex
    Alex sagte:
    23.04.2018 um 17:07

    Das ist der berühmte Jungbullenfall!

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • BGH: Des Maklers Müh‘ ist oft vergebene Müh’
  • BVerwG zur Verletzung der Kameradschaftspflicht bei Beteiligung am Ehebruch einer Kameradenehefrau
  • Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Alexandra Alumyan

BGH: Des Maklers Müh‘ ist oft vergebene Müh’

AGB-Recht, Aktuelles, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schuldrecht, Startseite, Zivilrecht, Zivilrecht

Ein Studienplatz im Ausland, heiß begehrt – und teuer vermittelt. Doch was, wenn der Bewerber es sich anders überlegt? Der BGH hat mit seinem Urteil vom 5.6.2025 (Az.: I ZR […]

Weiterlesen
16.07.2025/0 Kommentare/von Alexandra Alumyan
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2025-07-16 08:10:182025-07-16 08:10:19BGH: Des Maklers Müh‘ ist oft vergebene Müh’
Maximilian Drews

BVerwG zur Verletzung der Kameradschaftspflicht bei Beteiligung am Ehebruch einer Kameradenehefrau

Aktuelles, Deliktsrecht, Examensvorbereitung, Familienrecht, Lerntipps, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Verfassungsrecht, Zivilrecht

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.1.2025 (BVerwG, Urt. v. 22.1.2025 – Az. 2 WD 14.24, BeckRS 2025, 12958) bietet trotz ihrer Grundlage im – für die Studierenden wohl bisher unbekannten […]

Weiterlesen
14.07.2025/0 Kommentare/von Maximilian Drews
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Maximilian Drews https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Maximilian Drews2025-07-14 07:21:362025-07-14 07:21:36BVerwG zur Verletzung der Kameradschaftspflicht bei Beteiligung am Ehebruch einer Kameradenehefrau
Gastautor

Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur

Aktuelles, Deliktsrecht, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Karteikarten, Lerntipps, Rechtsgebiete, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Im Ausgangspunkt ist klar: „Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, wäre utopisch“ (vgl. nur BGH, Urt. v. 19.1.2021 – VI ZR 194/18) Damit ist allerdings nicht geklärt, welche Anforderungen […]

Weiterlesen
12.06.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-06-12 09:39:522025-06-12 09:39:53Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen