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Schlagwortarchiv für: Zitierfähigkeit

Tom Stiebert

In eigener Sache: Zitierfähigkeit von juraexamen.info

Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Lerntipps, Startseite, Verschiedenes

Seit gut 2 ½ Jahren gibt es jetzt unser Angebot von juraexamen.info und sehr zu unserer Freude können wir stetig steigende Userzahlen erkennen. Dies bestätigt uns darin mit unserer Arbeit einen wichtigen und anerkannten Beitrag zur juristischen Ausbildung zu leisten.
Zunehmend wird unsere Seite aber nicht mehr allein von Examenskandidaten besucht, sondern auch von Studenten der unteren Semester. In diesem Zusammenhang rückt die praktische Frage in den Vordergrund, ob es möglich ist, Beiträge von juraexamen.info bspw. in Hausarbeiten zu zitieren.
 
Zitierfähigkeit?
Es geht also um die Frage, ob es sich bei den Artikeln auf juraexamen.info um zitierfähiges Material handelt. Gerade in juristischen Arbeiten ist hierbei ein wisschenschaftlicher Gehalt erforderlich, sodass ein Zitieren aus Skripten im Regelfall ausgeschlossen ist.
Wir verstehen uns selbst als „Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat“ und haben also den Anspruch auch bei unseren Beiträgen wissenschaftliche Standards zu beachten und qualitativ ansprechende Arbeit zu machen, die aber speziell auf unsere Leser als Zielgruppe zugeschnitten ist. Insofern haben wir viele Gemeinsamkeiten mit Ausbildungszeitschriften wie bspw. der JA oder JuS. Hauptunterschied ist nur, dass wir schneller auf aktuelle Entwicklungen, Urteile etc. reagieren können und dass wir eben nicht in gedruckter Form sondern kostenlos im Internet erscheinen.
Wir stellen also nicht nur feststehendes Wissen dar, sondern veröffentlichen auch viele Beiträge mit eigenem wissenschaftlichen Charakter. Zudem werden unsere Artikel auch nicht anonym veröffentlicht, sondern der Autor ist – mit Vor- und Nachnamen – bei jedem Artikel gut erkennbar.
 
Was heißt das im Einzelnen?
Grundsätzlich sind die Beiträge auf juraexamen.info also zitierfähig. Dabei gilt es aber folgendes zu beachten:

  • Zitieren könnt ihr selbstverständlich die Texte und die Bereiche, in denen der Autor eigene Ideen entwickelt und eigene wissenschaftliche Ansätze vertritt, wie also Urteilsanmerkungen, Beiträge zu aktuellen juristischen Themen etc.

Ein Beispiel hierfür ist Johannes Beitrag zur Veröffentlichung von Mailbox-Nachrichten.

  • Abzuraten ist hingegen davon, Aussagen zu zitieren, die nur ein Meinungsspektrum darstellen, ohne dass eine eigene wissenschaftliche Aussage damit verbunden ist. Zur Wiederholung und Examensvorbereitung sind diese Beiträge zwar sehr gut geeignet, zitiert werden sollten dazu aber eher die wichtigen Kommentare, Lehrbücher, Urteile etc.

Ein Beispiel hierfür ist Patricks aktueller Beitrag zur Rückwirkung

  • Ebensowenig sollte bei allgemein bekannten Aussagen und Definitionen auf uns verwiesen werden: Dass Wegnahme Bruch fremden und Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams bedeutet, mag zwar auch bei uns aufgeführt sein, wurde aber nicht von uns geprägt, sondern durch Rechtsprechung und Literatur entwickelt.

 
Zitierbeispiele
Abschließend wollen wir euch noch zeigen, wie ein ordnungsgemäßes Zitat von juraexamen.info auszusehen hat:
Es bietet sich folgender Aufbau an:
 

  • Traut, Kann der Bundespräsident die Veröffentlichung der Mailboxnachricht verhindern, https://red.ab7.dev/kann-der-bundesprasident-die-veroffentlichung-der-mailbox-nachricht-verhindern/ (abgerufen am 9.1.2012).

 
Möglich ist auch folgende verlängerte Schreibweise:
 

  • Traut, Kann der Bundespräsident die Veröffentlichung der Mailboxnachricht verhindern, juraexamen.info v. 6.1.2012, https://red.ab7.dev/kann-der-bundesprasident-die-veroffentlichung-der-mailbox-nachricht-verhindern/ (abgerufen am 9.1.2012).

 
Für welche Zitierweise sich entschieden wird, ist Geschmackssache und allenfalls von den Zitiervorschriften eurer Fakultät abhängig. Da wir feste Hyperlinks verwenden, bleibt die Adresse auch stets gleich, sodass die Beiträge auch nach längerer Zeit abrufbar bleiben. Es ist also dafür gesorgt, dass ein sicheres und genaues Zitieren möglich bleibt.
 
Zukünftig: Quartalszusammenfassung
Um euch aber das Zitieren noch weiter zu erleichtern und um die wichtigsten Beiträge noch besser verfügbar zu machen, planen wir zudem zukünftig Quartalszusammenfassungen zu erstellen. Diese unterscheiden sich dann von gedruckten Zeitschriften nur darin, dass sie allein online als pdf-Version verfügbar sind. Das Zitieren wird dadurch noch erleichtert werden, da man uns dann direkt als (Online)-Zeitschrift zitieren können wird.
 
Hinweis
Trotz des hier Gesagten kann es keine Garantie dafür geben, dass Zitate von juraexamen.info in der Hausarbeit anerkannt werden. Nicht etwa deshalb, weil wir die formellen Kriterien nicht erfüllen, sondern weil Zitate aus dem Internet bei (älteren) Professoren möglicherweise als nicht äquivalent zu bekannten und bewährten Quellen angesehen werden. Vermutlich wird sich dies aber in den nächsten Jahren ändern, schließlich wurden wir auch schon von juristischen Zeitschriften zitiert.

08.01.2012/0 Kommentare/von Tom Stiebert
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tom Stiebert https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tom Stiebert2012-01-08 13:41:212012-01-08 13:41:21In eigener Sache: Zitierfähigkeit von juraexamen.info

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