In einem aktuellen – und sehr erschütternden – Fall ging es darum, dass sich ein Neunjähriger kurz vor seinem Tod einen BVB-Grabstein gewünscht hatte. Die Kirche hatte dies mit der Berufung auf die Friedhofsordnung abgelehnt (nachzulesen hier). Darin seien „Inschriften und Darstellungen, welche der christlichen Religion nicht entsprechen“, verboten. Da die Eltern des Jungen für die Sache kämpfen werden, ist zu erwarten, dass der Fall die Gerichte noch länger beschäftigen wird.
Unabhängig von den gewiss tragischen Hintergründen handelt es sich aber auch um einen sinnvollen Ansatzpunkt, Prüfungswissen im Bereich des Verwaltungsrechts abzufragen: Im August lief z.B. in NRW eine Klausur, die dieser Entscheidung des Bayrischen Oberlandesgericht nachgebildet war, hinsichtlich der Benutzung eines Friedhofs. Die Erfahrung der vergangenen Examensreporte hat gezeigt, dass Klausuren durchaus auch mal wiederholt in verschiedenen Bundesländern gestellt werden können. Man sollte also nicht davon ausgehen, das Thema sei „abgehakt“. Gelaufene Klausuren werden in der Mündlichen zudem besonders gerne aufgewärmt.
Sonstige, thematisch zusammenhängende Fälle der letzten Monate:
- Wir berichteten bereits über eine Entscheidung des OVG Koblenz zum Verstreuen von Asche in einem Waldstück
- Zur Strafbarkeit der Entnahme von Zahngold nach Einäscherung: OLG Hamburg (Anm.: Immer wieder Thema in schriftlicher und mündlicher Prüfung!)