Das LG Berlin hat einen Gastwirt, der im Rahmen eines Wettrinkens, „Komasaufens“, hochprozentige alkoholische Getränke an Jugendliche ausgeschenkt hatte, zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 5 Monaten veurteilt. Die Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB ergibt sich aber auch vor allem aus dem Umstand, dass er selbst überwiegend Wasser statt Schnaps getrunken hatte. Das 16 Jahre alte Opfer war nach ca. 45 Tequila und 4,4 Promille ins Koma gefallen und verstarb fünf Wochen später.
Der Fall bietet die Gelegenheit, sich den Tatbestand des § 227 StGB nochmals ins Gedächtnis zu rufen. Genaues Arbeiten erfordert der Fall beim Tatbestand der Körperverletzung (Gesundheitsschädigung oder/und körperliche Misshandlung?); auch kann an eine Abgrenzung Tun-Unterlassen gedacht werden. Probleme treten auf beim Vorsatz, hier muss zur Fahrlässigkeit abgegrenzt werden; als Argumentaionsansatz kann insbesondere der Umstand herangezogen werden, dass der Wirt seinerseits nur Wasser getrunken hatte. Der Unmittelbarkeitszusammenhang bereitet vorliegend meiner Meinung nach (ausnahmsweise) keine sehr großen Schwierigkeiten.Insgesamt ein Fall, der sich gut fürs Examen eignet, sowohl für die Klausuren, als auch die mündliche Prüfung.
Weitere Artikel
Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.
Verkehrsunfälle spielen seit jeher eine bedeutende Rolle im juristischen Alltag, sodass auch die Spezialnormen im StVG für die universitäre Ausbildung und das Examen von enormer Relevanz sind. Insbesondere die Halterhaftung […]
Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Sören Hemmer veröffentlichen zu können. Der Autor hat Rechtswissenschaften an der Universität Bonn studiert und strebt nun das Referendariat an. A. Einleitung Gleich […]
Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Moritz Augel veröffentlichen zu können. Der Autor ist studentische Hilfskraft am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn. Anstoß […]
Support
Unterstütze uns und spende mit PayPal
© 2022 juraexamen.info