Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 19.03.2012 eine kleine Anfrage in den Bundestag eingebracht (BT-Drs.17/9026). Die Abgeordneten erkundigen sich u.a. darüber, ob die Bundesregierung für die Zukunft weiterhin plane, Gesetzentwürfe von externen Beratern (in Form von Anwaltskanzleien) erstellen zu lassen. Darüber hinaus solle offenbart werden, in welcher Höhe Kosten in der Vergangenheit durch derartige Aufträge entstanden sind.
Wir haben bereits über die prominentesten Fälle dieser Art und auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben berichtet. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle lediglich auf den damals verfassten Beitrag verwiesen (siehe dazu hier).
Weitere Artikel
Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.
Eine gut gemeinte Geste, die aber in einem juristischen Fiasko enden kann: Nach dem Ableben des Erblassers geht das Vermögen des Verstorbenen auf seine Erben über, welche – statt das […]
Das Versäumnisurteil gegen den Beklagten gem. §§ 331 ff. ZPO ist eine gute Möglichkeit eine Examensklausur im Zivilrecht prozessual einzukleiden, ohne den Fall mit Problemen des Prozessrechts zu überladen. Denn […]
Im Examen ist ein Verständnis für die systematischen Zusammenhänge unerlässlich. Allerdings kommt man hin und wieder nicht um das Auswendiglernen gewisser Lerninhalte herum. Die folgenden 10 Eselsbrücken und Merktipps aus […]
Support
Unterstütze uns und spende mit PayPal
© 2022 juraexamen.info