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Schlagwortarchiv für: Friedrich Schoch

Redaktion

Der Schutz privater Rechte im Polizei- und Ordnungsrecht

Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Startseite, Verschiedenes, Verwaltungsrecht


Der Verlag De Gruyter stellt jeden Monat einen Beitrag aus der Ausbildungszeitschrift JURA – Juristische Ausbildung zwecks freier Veröffentlichung auf Juraexamen.info zur Verfügung.
Der heutige Beitrag

“Der Schutz privater Rechte im Polizei- und Ordnungsrecht” von Prof. Dr. Friedrich Schoch

befasst sich mit der Wahrnehmung von Aufgaben durch die Polizei bzw. Ordnungsbehörden, die an sich dem Zivilrecht und der Zivilgerichtsbarkeit zuzuordnen sind. Im Gefahrenabwehrrecht ist Anknüpfungspunkt insoweit regelmäßig die Beeinträchtigung individueller Rechte und Rechtsgüter als Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit. Der vorliegende Beitrag gibt an Hand von Fallbeispielen einen detaillierten Überblick zu typischen Rechtsfragen aus diesem examensrelevanten Bereich des Verwaltungsrechts.
Ihr findet den Beitrag wie immer hier.

21.06.2014/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-06-21 09:00:342014-06-21 09:00:34Der Schutz privater Rechte im Polizei- und Ordnungsrecht
Redaktion

Behördliche Untersagung »unerwünschten Verhaltens« im öffentlichen Raum

Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Startseite, Verschiedenes, Verwaltungsrecht


Der Verlag De Gruyter stellt jeden Monat einen Beitrag aus der Ausbildungszeitschrift JURA – Juristische Ausbildung zwecks freier Veröffentlichung auf Juraexamen.info zur Verfügung.
Der heutige Beitrag

“Behördliche Untersagung »unerwünschten Verhaltens« im öffentlichen Raum” von Prof. Dr. Friedrich Schoch

befasst sich mit einer examensrelevanten Querschnittsmaterie: Alkoholkonsum, Betteln und Partybike im öffentlichen Raum werden unter verschiedenen öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten mit Hilfe von Beispielsfällen bewertet.
Ihr findet den Beitrag hier.

15.11.2013/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-11-15 14:00:382013-11-15 14:00:38Behördliche Untersagung »unerwünschten Verhaltens« im öffentlichen Raum
Gastautor

Rezension: JURA EXAMENSKLAUSURENKURS

Rezensionen

Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Florian Jäkel veröffentlichen zu können. Florian ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Philipps-Universität Marburg und promoviert dort bei Prof. Dr. Georgios Gounalakis über ein telekommunikationsrechtliches Thema.
Bei dem Beitrag handelt es sich um eine Rezension zu dem Werk JURA EXAMENSKLAUSURENKURS von Dagmar Coester-Waltjen, Dirk Ehlers, Klaus Geppert, Jens Petersen, Helmut Satzger, Friedrich Schoch, Klaus Schreiber (Hrsg.); De Gruyter, 4. Auflage. (26. Mai 2011), 24,95 €, ISBN-10: 3110258633, die im Zuge unserer Auslobung eines Rezensionsexemplars erstellt wurde.
 
An irgendeinem Punkt seiner Examensvorbereitung fragt sich jeder Kandidat, wie viele Klausuren er eigentlich zuvor probeweise absolvieren soll. Und wo. Repetitor, Uniklausurenkurs, Zeitschriften, Klausurensammlungen? Der JURA EXAMENSKLAUSURENKURS von Coester-Waltjen et al. (Hrsg.) bietet mit der neu erschienenen 4. Auflage nun weitere 13 bzw. 16 Fälle zur Vorbereitung auf eine erfolgreiche erste juristische Prüfung. Die Gewichtung der einzelnen Fächer orientiert sich an den mittlerweile üblichen Schwerpunkten in den Staatsprüfungen. So stehen sechs Klausuren im Zivilrecht, fünf im öffentlichen Recht und zwei im Strafrecht zur Verfügung. Ergänzt werden sie um weitere drei Klausuren aus den Schwerpunktbereichen Jugendstrafrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Europarecht.
Damit bietet dieser Klausurenkurs zwar etwas weniger Fälle als vergleichbare Sammelwerke. Insgesamt stellt dies aufgrund der Qualität des Werkes kaum einen Nachteil dar. Erfreulich ist zunächst die bei nicht allen Examensklausurenkursen weitgehend einheitliche „Gestaltung“ der Fälle. Dem Sachverhalt folgt (z.T. nach einer Vorüberlegung, deren didaktische Tipps durchaus einen Gewinn bedeuten können) eine Gliederung der Lösung, die den Fall zum einen übersichtlicher darstellt, den Studierenden aber gleichzeitig auch einen schnelleren, direkten Einstieg in die jeweiligen Probleme bietet. Will man einzelne Themen noch einmal vertiefen, so stehen jedem Fall eine Vielzahl von Fußnoten zur Seite. Das Layout des Klausurenkurses verzichtet insgesamt dankenswerter Weise außerhalb der gelungenen Überschriften auf zu viele Hervorhebungen oder andere grafische Elemente. Das bringt angenehme „Ruhe“ in das Werk und lässt dem Leser zudem die Möglichkeit eigener, individueller grafischer Schwerpunktsetzung.
Auf das leidige, stichpunktartige Voranstellen der Schwerpunkte und Probleme des Falles vor dem Sachverhalt wurde leider auch bei diesem Werk nicht verzichtet. Sicherlich: Es erleichtert das Auffinden eines „passenden“ Falles. Es verringert aber die Offenheit des Lesers gegenüber dem Sachverhalt und die eigenen Anstrengungen, die Fallschwerpunkte zu erkennen. Auch wenn sich die Bewertung des Kurses anhand der einzelnen Fälle bei einer heterogenen Autorenschaft immer etwas schwierig gestaltet, so ist doch insgesamt das Niveau der Fälle und ihrer Bearbeitungen positiv zu bewerten. Qualitativer Vorteil des Werkes ist die Einbindung sowohl bewährter universitärer Fälle als auch bereits geprüfter Fälle aus den Staatsprüfungen. Auch ist hervorzuheben, dass die Lösungen sich zumeist pragmatisch an der Lösung eines Falles orientieren. Auf Auseinandersetzungen in akademischer Breite, für die dem Kandidaten im Examen meist keine Zeit verbleibt und die u.U. bei der Vorbereitung für Verunsicherung sorgen können, wird hier weitestgehend verzichtet.
Die zivilrechtlichen Fälle decken in einer für sechs Fälle ordentlichen Breite das Zivilrecht in den examensrelevanten Bereichen, insbesondere des Schuld- und Sachenrechts, ab. Die Fälle zum öffentlichen Recht sind ebenfalls weitestgehend gelungen. Leider kommt aber das besondere Verwaltungsrecht nicht im examensrelevanten Umfang zum Tragen. Dies ist aufgrund der Vielfalt des besonderen Verwaltungsrechts (und seiner landesrechtlichen Ausgestaltung) zwar grundsätzlich kaum möglich. Hier jedoch findet sich lediglich ein (kurzer) baurechtlicher Fall und ein Ausflug in das Prüfungsrecht im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes. Wenigstens ein „klassischer“ polizeirechtlicher Fall mit Einschlag ins Vollstreckungsrecht wäre zusätzlich wünschenswert gewesen. Die strafrechtlichen Fälle hingegen weisen trotz ihrer geringen Anzahl einen sehr guten inhaltlichen Umfang auf und decken weite Teile des allgemeinen und besonderen Teils des StGB ab.
Die zusätzlichen Examensklausuren können daneben leider nur einen Bruchteil der Schwerpunktbereiche generell (und auch bei den behandelten Bereichen speziell) abbilden; ihr praktischer Nutzen wird für die meisten Examenskandidaten, die sich für den Klausurenkurs entscheiden, gering sein. Man kann sie aber als nette – und für manche Kandidaten eben doch sinnvolle – Zugabe sehen. Sofern der Umfang des Werkes bei weiteren Auflagen gleich bleiben sollte, wäre jedoch darüber nachzudenken, sie durch zusätzliche, einen größeren Kreis von Kandidaten erreichende, öffentlich-rechtliche Klausuren zu ersetzen.
Insgesamt ist der JURA EXAMENSKLAUSURENKURS den Kandidaten, die sich (auch) „in eigener Regie“ oder in einer Lerngruppe auf ihre erste Staatsprüfung vorbereiten wollen, ans Herz zu legen. Er bietet eine letztlich gelungene Auswahl an bewährten und examensrelevanten Fällen mit tatsächlich weiterführenden Lösungen in einem ansprechenden Layout. Jedenfalls diese 13 Klausuren sollte jeder ambitionierte Examenskandidat absolvieren.

07.09.2011/2 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2011-09-07 21:06:282011-09-07 21:06:28Rezension: JURA EXAMENSKLAUSURENKURS

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