Vielen Dank an Marie für das Zusenden eines Gedächtnisprotokolls der ersten gelaufenen Klausur des 1. Staatsexamens im Strafrecht im Oktober 2014 in Berlin und Brandenburg. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
G und O konsumieren oft zusammen Heroin. Weil die G in letzter Zeit immer mehr Heroin mitbringt als die O, fühlt sie sich ausgenutzt und beschließt sich bei Gelegenheit aus den Sachen der O zu bedienen.
Kurze Zeit später ergibt sich die Gelegenheit: G trifft O im Park mit zwei großen prall gefüllten Taschen. G verwickelt O in ein Gespräch, in dem sie ihr „Schmarotzerverhalten“ vorwirft. G geht davon aus, dass Dinge in der Tasche sind, die sie zu Geld machen lassen kann. O stellt die Taschen neben sich ab. Daraufhin ergreift G eine der Taschen und rennt davon. O ist verdutzt, greift die zweite Tasche und nimmt die Verfolgung auf. Auf dem Weg rennt G zufällig an ihrer Nachbarin N vorbei. N hat gesehen, wie G die Tasche ergriffen hat und erkennt die Situation. Damit O die Tasche samt Inhalt nicht wiedererlangt, stellt N der O ein Bein. O stürzt auf den Kiesweg, schürft sich die Knie auf und hat eine Platzwunde an der Stirn. Wie erwartet, kann G entkommen.
Sofort geht G zu mehreren Banken und tauscht die großen Scheine in kleine Scheine um. Zuhause öffnet G die Tasche, in der sich ein Smartphone, einige Kleidungsstücke, an denen sich noch das Preisschild befindet, und ein Briefumschlag mit 2000 Euro befinden. G ist klar, dass O die Sachen nicht legal erworben hat. G möchte sich selbst um die Verwertung kümmern, wird jedoch krank. Sie bittet ihre Freundin F, die in das Geschehen eingeweiht ist, das Smartphone bei dem ihr bekannten dubiosen Händler H für mindestens 200 Euro zu verkaufen. F dürfe davon 25 Prozent für sich behalten. F ist einverstanden und geht zu H. Da dieser ihr jedoch nur 100 Euro zahlen will, verlässt sie unverrichteter Dinge das Geschäft und bringt das Gerät zurück zu G.
Einige Zeit später kommen G Bedenken, dass O die Sache nicht auf sich beruhen lässt und die Sachen bei ihr gefunden werden könnten. Sie bittet F die Sachen an sich zu nehmen. F ist das aber zu riskant, sie nimmt lediglich das Smartphone und die eingetauschten Scheine mit.
Da fällt G ein, dass sie einen Schlüssel für die Wohnung der N hat. Sie klingelt und ruft mehrmals bei N an, um sich zu vergewissern, dass N nicht zuhause ist. Dann schließt sie die Wohnung der N auf und versteckt die Kleidungsstücke unter dem Bett.
Am Nachmittag klingelt die Polizei bei G mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl. G erklärt spontan, dass sie die N mit genau der beschriebenen Tasche neulich in ihre Wohnung hat gehen sehen. Die Beamten durchsuchen die Wohnung der G und finden nichts. Dann klingeln sie bei der Wohnung der N, ohne vorher bei einem Richter angerufen zu haben und eröffnen N, dass ihre Wohnung zur Auffindung von Beweismitteln durchsucht werden müsse. N ist erstaunt und gibt ihnen den Weg frei. Die Beamten finden die Kleidungsstücke. Das gegen N eingeleitete Ermittlungsverfahren wird eingestellt, weil die Aussagen von N und O hinsichtlich der Tat übereinstimmen.
Frage 1: Wie haben sich G, N und F nach dem StGB strafbar gemacht? §§ 123, 261 sind nicht zu prüfen. Auf Strafverfolgungshindernisse ist nicht einzugehen.
Frage 2: War die Durchsuchung der Wohnung von N rechtmäßig?
Weitere Artikel
Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.
Eine gut gemeinte Geste, die aber in einem juristischen Fiasko enden kann: Nach dem Ableben des Erblassers geht das Vermögen des Verstorbenen auf seine Erben über, welche – statt das […]
Das Versäumnisurteil gegen den Beklagten gem. §§ 331 ff. ZPO ist eine gute Möglichkeit eine Examensklausur im Zivilrecht prozessual einzukleiden, ohne den Fall mit Problemen des Prozessrechts zu überladen. Denn […]
Im Examen ist ein Verständnis für die systematischen Zusammenhänge unerlässlich. Allerdings kommt man hin und wieder nicht um das Auswendiglernen gewisser Lerninhalte herum. Die folgenden 10 Eselsbrücken und Merktipps aus […]
Support
Unterstütze uns und spende mit PayPal
© 2022 juraexamen.info