Ganz aktuell wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Mainz das Ermittlungsverfahren gegen den Moderator Jan Böhmermann wegen des Vorwurfs der Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten (§ 103 StGB) gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hat. Die Staatsanwaltschaft verneint daher einen hinreichend Tatverdacht. Die Ermittlungen haben auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für strafbare Handlungen anderer an der Entstehung oder Ausstrahlung des Beitrages beteiligte Personen ergeben.
Sehr aufschlussreich auch die PM der StA Mainz: hier abrufbar
Juraexamen.info hat genau dieses Ergebnis – im Gegensatz zu vielen vermeintlichen Experten – im April 2016 vorausgesehen.
Zum Beweis: Hier noch einmal unsere Beiträge: Jura und Jan Böhmermann und 185 StGB vs. 103 StGB