Liebe Leser,
zum 1. April 2016 treten eine Reihe wichtiger Gesetzesänderungen in Kraft. Für Examenskandidaten in NRW, Hessen, Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg, sowie ab 1.5.2016 in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bayern und Thüringen dürfte die Änderung der Hilfsmittelverordnungen zum Ersten uns Zweiten Staatsexamen von besonderer Bedeutung sein.
Diese enthalten fortan einheitlich folgenden Passus:
Das Tragen von Hilfsmitteln zur Verbesserung der Sehstärke (Kurz- und Weitsichtigkeit) ist nur bei entsprechender Genehmigung durch das zuständige JPA zulässig.
Hierzu bedarf es der Vorlage eines entsprechenden amtsärztlichen Attestes.
Die Prüfungsämter reagieren damit auf die zunehmende Verbreitung von sogenannten wearables wie bspw. google glasses, die optisch kaum noch von normalen Brillen zu unterscheiden sind und daher die Möglichkeit einer Täuschung stark erhöhen. Bereits in der Vergangenheit wurde aus diesem Grund und der Verwechslungsmöglichkeit mit smartwatches bspw. in Nordrhein-Westfalen das Tragen von Armbanduhren während der Klausuren vollständig untersagt.
Auf Nachfrage von juraexamen.info teilte uns Herr Dr. Jocus, Referent im Justizministerium NRW mit, dass die nunmehr eingeführte Regelung einen Kompromiss darstellt:
Einerseits soll natürlich die Chancengleichheit gewährleistet werden, andererseits lehnen wir ein generelles Brillenverbot als unverhältnismäßig ab. In einer Übergangszeit bis Juli 2016 werden wir zudem bei Nichtvorliegen eines ärztlichen Attestes auf die Aberkennung des Examens verzichten und stattdessen Leihbrillen in 5 unterschiedlichen Stärken zur Verfügung stellen. Zudem bleibt es Brillenträgern unbenommen, auf Kontaktlinsen umzusteigen.
Dennoch empfehlen wir allen unseren Lesern dringend, ein entsprechendes ärztliches Attest zeitnah zu besorgen und nicht auf dieses Entgegenkommen zu vertrauen, da wir leider auch nicht klären konnten, ob dies auch in anderen Bundesländern gilt.
Für dringende Fragen und Reservierung der Leihbrillen hat das Prüfungsamt zudem eine Info-Rufnummer eingerichtet.
Zudem bleibt zu hoffen, dass es sich bei der nur gerüchteweise für die Zukunft geplanten Einheitskleidung für das juristische Staatsexamen nur um einen schlechten Scherz handelt.