Folgender Fall lief heute zum Einstieg in den Oktober-Examenstermin des 1. Staatsexamens in NRW, Niedersachsen und in Berlin:
A, B und C sind gleichberechtigte Gesellschafter einer GbR. Dabei handelt es sich um eine Anwaltssozietät. Mandant M begehrt von der GbR Rechtsbeistand bzgl. einer Forderung, die er gegen X hat (100.000 Euro). Für das Mandat ist innerhalb der Sozietät der C zuständig.
Nach langwierigen Verhandlungen mit dem X einigt sich der C mit dem X auf die Zahlung von 60.000 Euro. Diese 60.000 Euro lässt er sich von C auf sein privates Konto und nicht auf das Gesellschaftskonto überweisen. Nachdem C die 60.000 Euro abgehoben hat, verzockt er sie in einem Casino. Im Übrigen ist er mittellos.
Überraschenderweise kommt nun der M und möchte sein Geld. Dadurch fliegen die Machenschaften, von denen auch A und B bisher nichts wussten auf.
Frage 1a: Kann M von der GbR Zahlung von 60.000 Euro verlangen?
Frage 1b: Kann M daneben Zahlung vom sehr vermögenden B verlangen? B wendet ein, dass er (und A) nichts vom Verhalten des C wussten und es auch keine Anzeichen dafür gab, dass C sich so verhält.
Frage 2: Unterstellt M hat einen Anspruch auf Zahlung von 60.000 Euro gegen B, hat B dann Ansprüche gegen die Gesellschaft und/oder gegen A?
Frage 3: Welches Gericht ist zuständig im Rahmen von Frage 1b, wenn die Gesellschaft in O ihren Sitz hat, der B in P und der M in Q? Es sei unterstellt, dass es in allen Orten Amts- und Landgerichte gibt.
Wie kann der A in diesem Prozess seine Rechte wahren?