Flüchtlingshilfe: Spende an Refugee Law Clinic Hamburg
Liebe Leser und Partner von juraexamen.info,
wir freuen uns, dass wir erneut ein Flüchtlingshilfe-Prjojekt finanziell unterstützen konnten. Empfänger einer Spende i.H.v. 800 € war dieses Mal die Refugee Law Clinic der Universität Hamburg.
Mithilfe der finanziellen Unterstützung konnte die Refugee Law Clinic zwei ihrer Berater auf die griechische Insel Chios entsenden, um vor Ort den Geflüchteten juristische Erstberatung zu geben.
Den Erfahrungsbericht der beiden möchten wir Euch und Ihnen nicht vorenthalten:
Ende Juni 2016 bekamen zwei Studierende der Uni Hamburg die Chance, für zwei Wochen auf die griechische Insel Chios zu fliegen, um sich vor Ort ein Bild von der Situation der Flüchtlinge zu machen und ihnen beratend zur Seite zu stehen:
Wir, Jenni Otto und Khashayar Biria, sind Studierende der Rechtswissenschaften und Berater der Refugee Law Clinic Hamburg, die seit dem Jahr 2014 an der Universität besteht. Im Rahmen der Refugee Law Clinic werden Jurastudierende in einer einjährigen Aus- und Weiterbildung im Asylrecht darauf vorbereitet, Rechtsberatung für Geflüchtete anzubieten. Im letzten November startete unser Zyklus mit der Rechtsberatung, die wir mittlerweile an vier Nachmittagen in der Woche an vier verschiedenen Standorten in Hamburg anbieten.
Im Mai erreichte uns ein Aufruf der Refugee Law Clinic Köln, welche für ein Beratungsprojekt auf Chios noch Mitwirkende suchte. Geplant war vor Ort gemeinsam mit ehrenamtlich tätigen RechtsanwältInnen Rechtsberatung anzubieten und sich in den Hotspots ein Bild davon zu machen, welche Möglichkeiten bestehen den Geflüchteten zu helfen und die Situation zu verbessern.
Wir waren fest entschlossen zu helfen und die kurzfristige Finanzierung durch juraexamen.info ermöglichte es uns, bereits kurze Zeit später Flüge nach Chios zu buchen.
Laut UNHCR leben derzeit etwa 3200 Flüchtlinge auf Chios. Diese sind in drei verschiedenen Camps untergebracht. Eines davon ist der von griechischen Polizisten bewachte Hotspot Vial, in welchem auch die Registrierungen und die Interviews stattfinden. Die anderen beiden Zeltcamps, Souda und Dipethe befinden sich direkt in der Stadt Chios am Hafen.
Vor Ort stellte sich für uns beide zunächst die Frage, wie wir am besten tätig werden können. Glücklicherweise waren wir dort Teil eines Teams, welches aus einem Anwalt und vier weiteren Jurastudierenden aus verschiedenen RLCs bestand.
Wir wohnten gemeinsam in einem Hostel in Fußnähe zu den beiden Zeltcamps Souda und Dipethe, wo wir einen Großteil unserer Tage damit verbrachten, Emails zu schreiben und Anrufe zu tätigen.
Durch die große Hitze, täglich um ca. 40 Grad, gestaltete sich unsere Arbeit umso schwieriger. Viele Flüchtlinge verbrachten den Tag im Zelt. Für uns bot sich somit erst mit Einbruch der Dämmerung die Gelegenheit, mit ihnen Gespräche zu führen.
Unsere Hilfe wurde hauptsächlich bei Familienzusammenführungen über das Dublin-System, sowie bei der Vorbereitung auf die ersten beiden Interviews, dem admissiblity und dem substantial Interview, benötigt.
Familienzusammenführungen sind immer dann möglich, wenn sich ein Familienmitglied (Ehepartner oder minderjähriges Kind) bereits in einem anderen Dublin-Staat befindet und dort einen Asylantrag gestellt hat, da dann dieser Staat für die Prüfung der Asylanträge der gesamten Familie zuständig ist. In diesen Fällen konnten wir dabei unterstützen, die notwendigen Dokumente wie z.B. Heiratsurkunde oder Passkopien der nicht auf der Insel befindlichen Familienmitglieder zu sammeln. Und wir setzten uns dafür ein, bei vollständig vorhandenen Dokumenten einen früheren Interview-Termin für die Familien zu bekommen.
Das Verfahren auf den griechischen Inseln verläuft in mehreren Schritten. Auf die Registrierung der Geflüchteten folgen zwei Interviews, wobei sich das erste insbesondere für syrische Staatsangehörige nach dem EU-Türkei Deal von 18.3.2016 mit der Frage beschäftigt, ob die Türkei für den jeweiligen Flüchtling ein sicherer Drittstaat ist. Hierzu findet eine Befragung durch EASO-Mitarbeiter statt, welche je nach individueller Geschichte bis zu fünf Stunden dauern kann.
Wird in diesem Interview, nach Erfragung aller relevanten Einzelheiten entschieden, dass die Türkei für den Flüchtling nicht sicher ist, bekommt dieser ein Papier für die Überfahrt nach Athen, wo in dem zweiten (substatial) Interview die persönlichen Gründe erfragt werden, die zur Flucht aus dem Heimatstaat geführt haben. Dieses Interview führt dann zu einer Entscheidung über das Asylverfahren des Flüchtlings.
Da wir uns auf der Insel aufhielten, konnten wir vor allem bei der Vorbereitung auf das erste Interview unterstützen.
Da es auf Chios an ausreichender Rechtsinformation mangelte, war es den Flüchtlingen stets unklar, welche Aspekte ihrer Flucht in welchem Interview relevant sein sollen. Zudem war es eine Herausforderung, den betroffenen Personen zu verdeutlichen, dass die Fluchtgründe bezüglich ihres Heimatlandes im ersten Interview vorerst größtenteils außer Acht blieben. Aus diesem Grund sind wir mit den Flüchtlingen mögliche Fragen durchgegangen und haben in Einzelgesprächen mit ihnen über ihre individuellen Geschichten gesprochen. Unsere sprachliche Verständigung wurde zum Glück durch das große Engagement der Flüchtlinge selbst sowie einige RLC-Mitglieder, die mit den entsprechenden Sprachen vertraut waren, deutlich erleichtert.
Alles in allem war der Aufenthalt eine sehr lehrreiche Erfahrung. Wir haben dort eine Reihe von Eindrücken gesammelt, die nicht immer positiv waren. Jedoch bleibt am Ende das Gefühl, dass wir wenigstens ein wenig geholfen zu haben und für einige Flüchtlinge die Situation verbessert zu haben.
Dies war uns allein durch die Unterstützung von juraexamen.info möglich, daher nochmals vielen Dank dafür!
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