Deutscher Juristentag – Recht mitgestalten!
Juraexamen.info freut sich, Euch mit dem Deutschen Juristentag e.V. einen weiteren Kooperationspartner präsentieren zu dürfen, der das manchmal doch recht trockene Jurastudium mit Leben füllt. Ihr habt noch nie vom Deutschen Juristentag gehört? Kein Problem – hier stellt er sich Euch vor:
Der Alltag vieler Jurastudenten besteht aus schnödem Lernen. Das geltende Recht muss verstanden und verinnerlicht werden. Abwechslung zu dieser manchmal sehr eintönigen Beschäftigung mit unserem Recht bietet der Deutsche Juristentag: Hier könnt Ihr selber Recht mitgestalten!
Der Deutsche Juristentag…
Der Deutsche Juristentag e.V. (djt) ist ein im Jahr 1860 gegründeter gemeinnütziger Verein mit rund 6.000 Mitgliedern, der Juristinnen und Juristen aus allen Teilen der Bundesrepublik, aus allen Berufsgruppen, aus allen Generationen vereint. Geleitet wird er von seinem Vorstand, der von den Mitgliedern gewählten „Ständigen Deputation“. Der Zweck des djt ist, die Rechtsordnung auf Reformbedürftigkeit hin zu untersuchen, um der Öffentlichkeit Vorschläge zur Fortentwicklung des Rechts vorzulegen. Oft geht es auch darum, gesellschaftliche Missstände erstmals einer gesetzlichen Abhilfe zuzuführen (Beispiel: Verbraucherschutz, Antidiskriminierung). Um dieses Ziel zu erreichen, veranstaltet der djt seit 1860 – abgesehen von den Jahren 1933 bis 1945, in denen er sich selbst aufgelöst hat – alle zwei Jahre in einer anderen deutschen Stadt den „Deutschen Juristentag“, einen Kongress mit 2.500 bis 3.500 Teilnehmern. Die Tagung trägt also denselben Namen wie der Verein. In diesem Jahr findet in München bereits der 69. Deutsche Juristentag statt.
…und seine Tagungen
Die Tagung bietet allen interessierten Juristinnen und Juristen einschließlich Studenten und Referendaren die außergewöhnliche Chance, das Recht aktiv mitzugestalten. Losgelöst von parteipolitischen Interessen, auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten und Referate diskutieren die Teilnehmer der Tagung notwendige Fortentwicklungen des Rechts und fassen in Abstimmungen viel beachtete Beschlüsse. Dabei ist der djt kein Lobbyverband des Juristenstandes, sondern setzt sich aus verantwortungsbewussten, an Mitgestaltung interessierten Juristen zusammen, die sich der Suche nach dem „besseren Recht“ verschrieben haben. Gerade deshalb genießt er ein hohes Ansehen. Nicht selten haben die auf den Tagungen gefassten Beschlüsse daher sichtbare Spuren in der Gesetzgebung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinterlassen.
Die Tagungen befassen sich mit ebenso aktuellen wie grundsätzlichen rechtspolitischen Themen aus verschiedenen Rechtsgebieten, die in sechs Fachabteilungen behandelt werden. In den letzten Jahren wurden regelmäßig jeweils Abteilungen aus den Bereichen Zivilrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht gebildet. Die Themen werden kurze Zeit nach Ende des letzten Juristentages aus den Vorschlägen aller Mitglieder durch die Ständige Deputation ausgewählt. Der djt bleibt dadurch stets am juristischen Puls der Zeit und kann deshalb vorausschauend die Politik juristisch beraten.
Die Ständige Deputation wählt auch die Gutachter aus, die das Thema der jeweiligen Fachabteilungen in einer umfassenden wissenschaftlichen Analyse aufbereiten. Einige Monate vor Beginn der Tagung werden die Gutachten kostenfrei an die Mitglieder versandt, um Ihnen eine Vorbereitung auf die Tagungsthemen zu ermöglichen. Ergänzt werden die Gutachten durch in der Regel drei Referate pro Fachabteilung, die besondere Teilaspekte der Thematik aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten.
Auf der Grundlage der Gutachten und Referate sowie der anschließenden Diskussion, an der sich alle Teilnehmer der Tagung beteiligen können, wird eine Beschlussvorlage erarbeitet. Diese besteht aus den Vorschlägen des Abteilungsvorstandes und den Anträgen der Teilnehmer. Über sie wird am Ende der Diskussion abgestimmt. An der Diskussion können sich alle Teilnehmer beteiligen, abstimmungsberechtigt sind nur Mitglieder des djt. Sämtliche Diskussionsbeiträge werden wörtlich protokolliert und zusammen mit den Referaten und den Beschlüssen nach der Tagung in zwei Bänden als „Verhandlungsberichte“ veröffentlicht.
Wie kann man mitmachen?
Man darf deshalb mit Recht behaupten, dass der djt die Institution für eine neutrale und gerade deshalb sachgerechte Fortentwicklung unserer Rechtsordnung ist. Er bietet ein Forum für alle angehenden wie gestandenen Juristen, die mit ihrem gebündelten Sachverstand Einfluss auf die rechtspolitische Debatte in der Bundesrepublik nehmen wollen. Es ist mehr als lohnend, neben dem Lernen einen Blick über den Tellerrand zu wagen und das Recht mitzugestalten.
Wie das konkret funktioniert? Ganz einfach: Viele Professoren bieten interessierten Studenten an, mit einer von dem Prof geleiteten Gruppe zu einem Juristentag zu fahren. Wer den djt und seine Kongresse also erst einmal unverbindlich kennen lernen möchte, sollte sich an seiner Uni erkundigen, wer solche Fahrten anbietet. Ihr könnt natürlich auch sofort Mitglied des djt werden, an der Tagung teilnehmen, mitdiskutieren und abstimmen. Darüber hinaus sucht der djt für seine Tagungen immer nach Unterstützung durch tatkräftige Studenten und Referendare, die zum Beispiel als Presseberichterstatter in die Abteilungen entstandt werden. Noch Fragen? Hier könnt ihr mehr über den djt und seine Tagungen erfahren.
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