• Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied im e.V. werden
  • Kontakt
  • Mediadaten

  • Zivilrecht
    • AGB-Recht
    • Arbeitsrecht
    • Arztrecht
    • BGB AT
    • BGH-Klassiker
    • Bereicherungsrecht
    • Deliktsrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • IPR
    • Kreditsicherung
    • Mietrecht
    • Reiserecht
    • Sachenrecht
    • Schuldrecht
    • Verbraucherschutzrecht
    • Werkvertragsrecht
    • ZPO
  • Öffentliches Recht
    • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
    • Baurecht
    • Europarecht
    • Europarecht Klassiker
    • Kommunalrecht
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Staatshaftung
    • Verfassungsrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Völkerrrecht
  • Strafrecht
    • Klassiker des BGHSt und RGSt
    • StPO
    • Strafrecht AT
    • Strafrecht BT
  • Rechtsprechung
    • Alle Entscheidungen (Vorbereitung auf mündliche Prüfungen)
    • Die examensrelevantesten Entscheidungen (Vorbereitung auf Klausuren)
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
    • Referendariat
    • Rezensionen
    • Schwerpunktbereich
  • Examensreport
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
rss rss rss rss

In eigener Sache: Patenschaft und Spende

In Verschiedenes | am 17. November 2011 | von SImon Kohm | 0 Kommentare

Liebe Leser von juraexamen.info, liebe Partner, wir können Euch und Ihnen heute zwei tolle Nachrichten überbringen.

Seit Mitte November hat der juraexamen.info e.V. eine Regionalpatenschaft im Rahmen der “SOS Kinderdörfer” übernommen. Wir freuen uns, durch unsere kleine, aber stete Hilfe zu einem Gelingen der jeweiligen Projekte beitragen zu können! Informationen zu den Patenschaftsmodellen können auf der Homepage der SOS-Kinderdörfer eingesehen werden.

Daneben konnten wir eine Summe von 450€ an die  Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, kurz dgzrs spenden. Ich darf hierzu auf die Homepage der dgzrs verweisen:

Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger ist einer der modernsten Seenotrettungsdienste der Welt. Finanziert ausschließlich durch Spenden. Die Seenotretter sind an der deutschen Nord- und Ostseeküste jeden Tag 24 Stunden mit einer Flotte von 61 Seenotkreuzern und Seenotrettungsbooten einsatzbereit. 

Wir bedanken uns herzlich bei allen Lesern von juraexamen.info und unseren verlässlichen Partnern. Ihr macht solcherlei Engagement erst möglich!

Euer Team von juraexamen.info

Verwandte Artikel:

  • In eigener Sache: juraexamen.info ist jetzt auch bei Google+
  • Werbung in eigener Sache – Hemmer Crashkurs für die mündliche Prüfung in Köln
  • Siebte Spende an die Deutsche Kinderkrebsstiftung
  • Neunte Spende i.H.v. 450eu an die Stiftung Bärenherz
  • Zwölfte Spende an Balu und Du e.V.
  • Zehnte Spende an die Aktion Deutschland hilft
  • Hinterlasse einen Kommentar

    * Name, Email, und Kommentar notwendig

    Werbung


    JETZT FAN WERDEN


    *

    Anzeige


    Anzeige
    Werben auch Sie bei uns!

    Letzte Beiträge
    Die neuesten Artikel

    • Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion
    • Die Übereignung beweglicher Sachen durch den Berechtigten
    • VG Braunschweig zu Ordnungsmaßnahmen ggü. Hooligans
    • VG Karlsruhe: Klage des Katzenschutzvereins wg. Kastration von Streunern
    • Rezension zu: Peifer, Karl-Nikolaus / Dörre, Tanja „Übungen im Medienrecht“
    • Landtagswahl NRW: Warum es für Norbert Röttgen schwer ist, Ministerpräsident zu werden
    • OVG Koblenz: Asche eines Verstorbenen darf nicht auf privatem Grundstück verstreut werden

    Letzte Kommentare
    Juristischer Gedankenaustausch

    • Your Name bei OVG Koblenz: Asche eines Verstorbenen darf nicht auf privatem Grundstück verstreut werden
    • Your Name bei OVG Koblenz: Asche eines Verstorbenen darf nicht auf privatem Grundstück verstreut werden
    • Gerrit Forst bei Die Übereignung beweglicher Sachen durch den Berechtigten
    • Gast 2 bei Die Übereignung beweglicher Sachen durch den Berechtigten
    • Gerrit Forst bei Die Übereignung beweglicher Sachen durch den Berechtigten
    © Copyright 2012 juraexamen.info