Seit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform sind nun über acht Jahre vergangen. Nach dieser Zeit ist es nicht mehr angebracht, vom „neuen“ Schuldrecht zu sprechen. Man denkt sich, dass man die einzelnen Details zur Schuldrechtsreform doch nach so vielen Jahren nicht mehr zu kennen braucht. Das Schuldrecht bereitet einem doch auch schon so ein ums andere mal Kopfzerbrechen. Da die meisten von uns die Schuldrechtsreform zum 1.1.2002 wohl nicht „live“ als Jurastudenten mitbekommen haben, mag man sich denken: „Das tangiert mich peripher.“
In der 3. Zivilrechtsklausur im 1. Staatsexamen in Bayern wurde nun im Termin 2010 / I neben einer kaufrechtlichen Mängelrechtsklausur doch tatsächlich als 2. Teil eine Themenklausur zur Schuldrechtsreform gestellt mit folgenden zwei Fragen:
1. Aus welchem Anlass wurde das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (SMG) erlassen und welche Ziele hat der Gesetzgeber mit dem SMG verfolgt?
2. Welche Bereiche sind auf welche Weise von den Änderungen durch das SMG betroffen?
Bis zum 10. Jubiläum der Schuldrechtsreform (oder vielleicht auch noch länger) sollte man die Gründe und Inhalte der Neuregelung wohl sich doch noch einmal anschauen.
Eine gute Übersicht zur Schuldrechtsmodernisierung findet ihr hier:
Wikipedia Schuldrechtsmodernisierung
Womöglich kommt demnächst dann wohl auch noch ein Themenaufsatz zur Neueinführung des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) im Jahr 2008 dran. 🙂
Frohes Schaffen!