Der Verlag De Gruyter stellt jeden Monat einen Beitrag aus der Ausbildungszeitschrift JURA – Juristische Ausbildung zwecks freier Veröffentlichung auf Juraexamen.info zur Verfügung.
Der heutige Beitrag
“Die Peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. (die »Carolina«)” von Univ.-Prof. em. Dr. Klaus Geppert
behandelt ein rechtsgeschichtliches Thema. Die Carolina ist eine Rechtsquelle der Rezeption aus dem Jahre 1532 und gilt als erstes allgemeines deutsches Strafgesetzbuch. Als ihr Schöpfer wird der Verfasser der Bambergensis, Johann Freiherr von und zu Schwarzenberg und Hohenlandsberg, angesehen. Die Carolina enthält erste Ansätze für verschiedene Elemente und Vorgehensweisen der heutigen Strafrechtsordnung. Zu nennen sind beispielsweise die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit, die Versuchsstrafbarkeit und verschiedene Beteiligungsformen. Der Beitrag eignet sich für Schwerpunktteilnehmer, rechtsgeschichtlich Interessierte und Kandidaten einer mündlichen Prüfung gleichermaßen.
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