Zivilrechtsklausur Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Bremen & Hamburg
Vielen Dank für die Zusendung eines kurzen Gedächtnisprotokolls. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
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Sachverhalt
S wird in drei Monaten 18 und möchte daher sein Zimmer umgestalten. Zu diesem Zweck packt er sein Spielzeug zusammen, um es auf dem Flohmarkt zu verkaufen. Als S am Samstag morgen zum Flohmarkt aufbrechen möchte, bittet seine Mutter M ihn eine wertvolle Spieluhr von ihr bei einem befreundeten Gutachter vorbeizubringen. S legt die Spieluhr in seinen Fahrradanhänger zwischen die Flohmarkt-Sachen und macht sich auf den Weg.
Am Flohmarkt angekommen reißen die Leute ihm seine Schnäppchen aus den Händen. K entdeckt die Spieluhr und kauft diese dem S für 150,00 € ab. K wusste nicht, dass die Uhr M gehört. Auch hatte er keinerlei Grund an der Eigentümerstellung des S zu zweifeln.
Wieder zuhause angekommen erzählt S seiner Mutter stolz, zu welch astronomischen Preis er die Spieluhr verkauft hat. M ist jedoch nicht einverstanden mit dem Verkauf, weil sie die Uhr für wesentlich wertvoller hält. Sie möchte daher die Spieluhr wieder haben.
Prüfen Sie in einem Rechtsgutachten:
1) Ansprüche M gegen K
2) Ansprüche S und K gegeneinander und
3) Ansprüche M gegen S
Genauso auch in Hamburg.
M -> K 985 (-), da kein Eigentum, wegen 932
M -> K 812 (-), da Eigentum übergegangen, also mit Rechtsgrund, wegen 932
S -> K 119 (-), da S offensichtlich verkaufen wollte (Preis ist ja so toll), aber keine Genehmigung, daher (+)
K -> S kA
M -> S kA
So in etwa?
M–> K 985- wenn 932+, wenn kein 935
M–>K Nichtleistungskondiktion – da Vorrang LK S/K
S–> K 812+, 433, wegen 107 –
K–>S ebenfalls 812, Zeikondiktionenlehre
M–> S GoA brechtigt -, unberechtigt 682 –
989,990 -, da S RzB
816+
823+, wegen 828 III
Wieso denn SE der Mutter gegen den Sohn? Sie will doch Herausgabe! Wohl 816 I 1 iVm 812 I 1 Alt 1, oder?