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Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Berlin3 > Zivilrecht ZIII – Oktober 2013 – 1. Staatsexamen Berlin
Redaktion

Zivilrecht ZIII – Oktober 2013 – 1. Staatsexamen Berlin

Berlin, Examensreport

Im Folgenden erhaltet Ihr das Gedächtnisprotokoll der in Berlin im Oktober 2013 gelaufenen dritten Klausur im Zivilrecht, welcher in Stichpunkten wiedergegeben ist. Vielen Dank dafür an Niko. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt

– Käufer K will von V einen Gebrauchtwagen kaufen

– V ist KFZ-Meisterin und Händlerin

– K gefällt ein pinker Mercedes ML mit Laufleistung XXX (?) mit Kaufpreis von XXX (?)

– K fragt V, ob das Auto unfallfrei sei, da K nur einen unfallfreien Wagen kaufen will

– V hatte bei der Probefahrt mit dem Voreigentümer Indizien feststellen können, die auf einen über Gebrauchsspuren hinausgehenden Schaden hinweisen

– V hat aber weder den Voreigentümer danach gefragt, noch in ihrer eigenen Werkstatt eine Kontrolle durchgeführt

– gleichwohl bekundet sie vor K, der Wagen sei unfallfrei

– K kauft daraufhin den Wagen

– als Unfallwagen hätte das Auto einen viel geringeren Kaufpreis gehabt und K hätte einen anderen Wagen gekauft

– am 6.6.12 übergibt V dem K das Auto samt Schlüssel und Papieren

– K meldet das Auto um für 30 €, kauft passgenaue Fußabtreter für 70 € und Winterreifen für 400 €

– am 18.4.2013 lässt K das Auto in einer Fachwerkstatt zur Vorbereitung für die Hauptuntersuchung auf Mängel untersuchen; dort wird festgestellt, dass am Auto ein nicht fachgerecht reparierter Unfallschaden besteht

– K informiert V über den Mangel

– V sagt, sie und K würden sich schon einigen, womit K sich zunächst abfindet

– K nutzt den Wagen in der Folge jedoch nicht

– als V sich nach 2 Monaten noch nicht gemeldet hat, schreibt K der V ein Schreiben am 18.6.13, in dem er das ganze Geschäft anficht

– das Schreiben geht der V am 19.6.13 zu

– daraufhin verlangt V neben der Herausgabe des Mercedes Entschädigung für die Nutzung(auf Grundlage der genau berechneten Kilometer) in Höhe von XXXX (?)

– K wendet seine Posten ein: Ummeldung, Inspektion, Fußmatten und Winterreifen. Weiterhin will er den Kaufpreis zurück.

Frage 1: Wer ist Eigentümer?

Frage 2: Hat V gegen K Anspruch auf Nutzungsentschädigung?

Frage 3: Welche Ansprüche hat K gegen V?
 

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27.10.2013/2 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, Berlin, Oktober 2013, Zivilrecht, Zivilrecht ZIII
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https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-10-27 16:43:142013-10-27 16:43:14Zivilrecht ZIII – Oktober 2013 – 1. Staatsexamen Berlin
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2 Kommentare
  1. Ping
    Ping sagte:
    27.10.2013 um 18:28

    Laufleistung beträgt 60.000km
    Kaufpreis ist 26.000€
    Die Durchsicht vor der HU kostet 100€
    Die Nutzungsentschädigung die V stellt beträgt 1750€

    Antworten
  2. Dr. Gonzo
    Dr. Gonzo sagte:
    30.10.2013 um 11:34

    Bei Unfallfrei-Beteuerungen ins Blaue hinein, liegt bereits eine arglistige Täuschung vor, trotz fehlender positiver Kenntnis des Vorschadens seitens des Verkäufers. (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2006, Az.: VIII ZR 209/05)

    Antworten

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