• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Nordrhein-Westfalen3 > Zivilrecht ZIII – Dezember 2012 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Zivilrecht ZIII – Dezember 2012 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank an Christian für die nachträgliche Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der im Dezember 2012 in NRW gelaufenen zweiten Klausur im Zivilrecht. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier. 
Sachverhalt
Der eingetragene Turn- und Sportverein Unterbach e.V. (TSV), in dessen Satzung keine Vertretungsregelung enthalten ist, hat eine sehr erfolgreiche Hobbyfußballmannschaft. Daher sollen die Spielstätten erneuert werden. Über die Durchführung ist man sich im Vorstand, der aus A, B und C besteht, nicht einig.
Schließlich beschließen A und B, dass dafür neue Tore angeschafft werden; diese Aufgabe soll B erledigen. Er bestellt tags darauf für den Verein bei einem Sportgeräteversand zwei Tore zu je 1000 €, die von ihm einige Tage später in Empfang genommen werden. B ist auch für die Platzwartung zuständig. Er bittet seinen zufällig vorbeikommenden Freund F, ihm einen Gefallen zu tun und bei der Aufstellung der neuen mobilen Aluminiumtore zu helfen. Durch die Plauderei mit F abgelenkt, passt B die bereits im Boden vorhandenen Steckeinrichtungen nicht genau genug an die neuen Tore an, so dass die Tore nicht fest genug im Boden verankert sind. F befestigt währenddessen eines der Tore mit einer Schnur am Zaun; dabei verwendet er leicht unachtsam nicht die vorgegebene Sicherungsverknotung, sondern eine einfache Schleife.
Im nächsten Spiel der Hobbymannschaft schießt das 17-jährige Stürmertalent S der gegnerischen Mannschaft erst gegen die Latte dieses Tores und kurz danach das Siegtor. Aus Freude über den Treffer hängt sich der bullige S wuchtig an die Querlatte des Tores, das – was auch S gesehen hatte – schon vorher bei einem Lattentreffer bedenklich gewackelt hatte. Das Tor stürzt um. Durch das umstürzende Tor wird die Jacke von Zuschauer Z zerrissen, der außerhalb des Vereinsgeländes hinter dem Zaun stand und das Spiel verfolgt hatte.
Ein Sachverständigengutachten ergibt, dass die mangelnde Verankerung des Tores in der Steckvorrichtung, die fehlerhafte Befestigung mit der Schnur und die plötzliche Gewichtsbelastung gleichermaßen für das Umstürzen verantwortlich waren. Das Aluminiumtor ist zerbrochen und irreparabel beschädigt.
A und C verlangen im Namen des TSV von B, F und S Schadensersatz wegen des zerstörten Tores in Höhe von 1000 €. Z verlangt Ersatz der ihm entstandenen – angemessenen – Kosten in Höhe von 20 € für das Nähen der zerrissenen Jacke sowohl von B persönlich als auch vom TSV. B ist empört; er sei nur ehrenamtlich tätig und erhalte nur „Freiwurst“ beim Vereinsfest; er verlangt zudem, dass der Verein ihn vor dem Anspruch des Z bewahre. F wendet ein, er sei seinem Freund B lediglich „zur Hand gegangen“, da könnten keine so strengen Maßstäbe gelten. S verweist auf seine Minderjährigkeit. Keinesfalls wolle er den Schaden in voller Höhe tragen, denn schließlich seien auch B und F nicht gerade unschuldig an dem ganzen Vorfall. Dabei könne doch für ihn (S) auch keine Rolle spielen, wenn F dem B nur einen Gefallen habe tun wollen. F und S fragen sich außerdem, ob der TSV überhaupt Eigentümer des zerstörten Tores geworden ist, da beim Erwerb der Vorstand „falsch aufgestellt“ gewesen sei.
1. Sind die von A und C im Namen des TSV gegen B, F und S geltend gemachten Ansprüche begründet?
2. Sind die von Z gegen B und den TSV geltend gemachten Ansprüche begründet?
3. Ist das Verlangen des B, dass der TSV ihn von dem durch Z geltend gemachten Anspruch freistelle, begründet?
Bearbeitervermerk: Die gestellten Fragen sind in der angegeben Reihenfolge zu beantworten. Auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen ist, ggf. hilfsgutachtlich, einzugehen.

Print Friendly, PDF & Email
12.09.2013/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, Dezember 2012, NRW, Sachverhalt, Zivilrecht ZIII
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-09-12 14:00:502013-09-12 14:00:50Zivilrecht ZIII – Dezember 2012 – 1. Staatsexamen NRW
Das könnte Dich auch interessieren
ÖffRecht ÖI – August 2013 – 1. Staatsexamen Rheinland-Pfalz
Zivilrecht ZIII – Juli 2013 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
Strafrecht S – Oktober 2013 – 1. Staatsexamen Berlin
OLG Dresden zur Ersatzfähigkeit von Stellplatzgebühren für abgeschleppte Fahrzeuge
Zivilrecht ZI – April 2015 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
Zivilrechtsklausur Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen, NRW

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur
  • Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRW
  • Tätowierungen als Einstellungshindernis im Polizeidienst?

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur

Aktuelles, Deliktsrecht, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Karteikarten, Lerntipps, Rechtsgebiete, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Im Ausgangspunkt ist klar: „Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, wäre utopisch“ (vgl. nur BGH, Urt. v. 19.1.2021 – VI ZR 194/18) Damit ist allerdings nicht geklärt, welche Anforderungen […]

Weiterlesen
12.06.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-06-12 09:39:522025-06-12 09:39:53Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur
Redaktion

Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRW

Aktuelles, Examensreport, Nordrhein-Westfalen, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Uncategorized, Verfassungsrecht

Wir freuen uns sehr, ein Gedächtnisprotokoll zur zweiten Klausur im Öffentlichen Recht des April-Durchgangs 2025 in Nordrhein-Westfalen veröffentlichen zu können und danken Tim Muñoz Andres erneut ganz herzlich für die […]

Weiterlesen
04.06.2025/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2025-06-04 08:43:322025-06-04 08:44:08Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRW
Miriam Hörnchen

Tätowierungen als Einstellungshindernis im Polizeidienst?

Aktuelles, Examensvorbereitung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Verwaltungsrecht

Die vom VG Berlin zu beantwortende Frage, ob die Ablehnung einer Bewerbung für den Polizeidienst wegen sichtbarer Tätowierungen rechtswidrig erfolgt, wirft eine Vielzahl examensrelevanter Fragestellungen auf: Aufgrund der Eilbedürftigkeit im […]

Weiterlesen
03.06.2025/0 Kommentare/von Miriam Hörnchen
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Miriam Hörnchen https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Miriam Hörnchen2025-06-03 08:45:032025-06-06 10:50:46Tätowierungen als Einstellungshindernis im Polizeidienst?

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen