• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Hessen3 > Zivilrecht ZII – September 2012 – 1. Staatsexamen NRW, Hes...
Redaktion

Zivilrecht ZII – September 2012 – 1. Staatsexamen NRW, Hessen

Hessen, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank an Friederike für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im September 2012 gelaufenen zweiten Klausur im Zivilrecht in NRW. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen, sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
 
Sachverhalt
B betreibt ein kleines Hotel. Er beschließt, eine „Serviceoffensive“ zu starten und möchte dafür einen Kleinbus anschaffen, mit welchem er seine Gäste vom 5km entfernten Bahnhof abholen und sie nach Ende der Reise wieder zum Bahnhof fahren kann. Im Juli 2011 kauft B bei T (nach einer ausgiebigen Probefahrt) für 120.000€ einen Kleinbus. Da B nicht sofort bezahlen kann, einigen sich B und T auf eine Anzahlung in Höhe von 20.000€ und zehn monatliche Raten von je 10.000€. T behält sich das Eigentum am Bus vor. Wartungsarbeiten und eventuell anfallende Reparaturen soll B auf eigene Kosten durchführen. T weiß um die Geldnot des B und verlangt deshalb in Höhe von den noch ausstehenden 100.000€ eine Bürgschaft der vermögenden Ehefrau des B, der E.
B fragt telefonisch bei E an, ob sie für ihn bürgen würde. E sendet daraufhin dem T eine e-Mail, in welcher sie erklärt, für alle Verbindlichkeiten des B aus dem Kaufvertrag über den Bus bürgen zu wollen. T hat Zweifel über die Rechtsgültigkeit der e-Mail und bittet E daher, die Erklärung noch einmal schriftlich zu bestätigen. E verfasst eine entsprechende Erklärung am PC, druckt sie aus, unterschreibt sie und schickt sie per Fax an den T.
Außerdem verlangt der T noch die Bestellung einer Grundschuld in Höhe der noch ausstehenden 100.000€ (Restkaufpreisforderung). Der Bruder des B (V) ist Eigentümer eines Hausgrundstücks und erklärt sich bereit. Eine Grundschuld wird dem T daraufhin von V formgerecht eingeräumt und korrekt im Grundbuch eingetragen.
3 Monate nach Übergabe ist der Bus nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit. B bringt ihn zur Reparatur in die Werkstatt des W. Bevor B den reparierten Bus abholen kann, wird er im November 2011 zahlungsunfähig. Er kann weder die Raten bei T, noch die Rechnung für den Bus bezahlen. Er hat auch sonst keine Vermögenswerte. B erklärt öffentlich und auch gegenüber T persönlich, seine Schulden bei T in Höhe von noch 70.000€ nicht zahlen zu können.
Aufgabe 1:
a) Hat T gegen E einen Anspruch auf Zahlung der 70.000€ aus der Bürgschaft? Hat E der Inanspruchnahme unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt etwas entgegenzuhalten?
b) Angenommen E muss zahlen: Kann sie Rückgriff bei V nehmen? Wenn ja in welcher Höhe?
Aufgabe 2:
T hat gegenüber B den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. T verlangt daraufhin vom W den Bus heraus, der sich immer noch in der Werkstatt des W befindet. W weigert sich jedoch unter „Hinweis auf seine gesetzlichen Rechte“. Er ist nur unter der Bedingung zur Herausgabe des Busses bereit, dass die Rechnung in Höhe von 5.000€ beglichen wird, von wem auch immer. T meint, sein Herausgabeanspruch habe mit den Reparaturkosten nichts zu tun.
Hat T einen Anspruch auf Herausgabe des Busses gegen W?
 

Print Friendly, PDF & Email
19.09.2012/2 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, NRW, September 2012, ZII, Zivilrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-09-19 09:46:362012-09-19 09:46:36Zivilrecht ZII – September 2012 – 1. Staatsexamen NRW, Hessen
Das könnte Dich auch interessieren
Zivilrecht ZIII – Februar 2015 – 1. Staatsexamen Rheinland-Pfalz, Thüringen
Strafrecht – August 2013 – 1. Staatsexamen NRW, Sachsen
Zivilrecht ZIII – Juni 2015 – 1. Staatsexamen NRW
Klausurlösung: ZI – Juni 2014 – 1. Staatsexamen NRW
Examensreport kompakt: Zivilrecht I, II und III – Oktober 2019 – Hessen – 1. Staatsexamen
Öffentliches Recht ÖII – September 2016 – 1. Staatsexamen BW
2 Kommentare
  1. Examen2012
    Examen2012 sagte:
    19.09.2012 um 10:07

    In Hessen gab es noch eine dritte Frage: Wie kann T die Zwangsversteigerung seines Busses auf dem Grundstück des B (§§ 55, 20 ZVG) verhindern, wenn S einen vollstreckbaren Titel gegen B hat? T und B hatten mittlerweile vereinbart, dass B den Bus gegen einen Mietzins von 500€ benutzen darf. Ein Kauf den Busses war nicht mehr vorgesehen.

    Antworten
  2. Ergänzung Hessen 3/12
    Ergänzung Hessen 3/12 sagte:
    19.09.2012 um 10:33

    In Hessen fiel aber der Teil mit dem Fax und dem vorherigen Telefonat weg. 
    Bürgschaft und Grundschuld wurden als korrekt entstanden angenommen laut Sachverhalt.

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur
  • Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRW
  • Tätowierungen als Einstellungshindernis im Polizeidienst?

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur

Aktuelles, Deliktsrecht, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Karteikarten, Lerntipps, Rechtsgebiete, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Im Ausgangspunkt ist klar: „Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, wäre utopisch“ (vgl. nur BGH, Urt. v. 19.1.2021 – VI ZR 194/18) Damit ist allerdings nicht geklärt, welche Anforderungen […]

Weiterlesen
12.06.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-06-12 09:39:522025-06-12 09:39:53Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur
Redaktion

Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRW

Aktuelles, Examensreport, Nordrhein-Westfalen, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Uncategorized, Verfassungsrecht

Wir freuen uns sehr, ein Gedächtnisprotokoll zur zweiten Klausur im Öffentlichen Recht des April-Durchgangs 2025 in Nordrhein-Westfalen veröffentlichen zu können und danken Tim Muñoz Andres erneut ganz herzlich für die […]

Weiterlesen
04.06.2025/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2025-06-04 08:43:322025-06-04 08:44:08Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRW
Miriam Hörnchen

Tätowierungen als Einstellungshindernis im Polizeidienst?

Aktuelles, Examensvorbereitung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Verwaltungsrecht

Die vom VG Berlin zu beantwortende Frage, ob die Ablehnung einer Bewerbung für den Polizeidienst wegen sichtbarer Tätowierungen rechtswidrig erfolgt, wirft eine Vielzahl examensrelevanter Fragestellungen auf: Aufgrund der Eilbedürftigkeit im […]

Weiterlesen
03.06.2025/0 Kommentare/von Miriam Hörnchen
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Miriam Hörnchen https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Miriam Hörnchen2025-06-03 08:45:032025-06-06 10:50:46Tätowierungen als Einstellungshindernis im Polizeidienst?

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen