Zivilrecht ZII – Juni 2014 – 1. Staatsexamen NRW
Vielen Dank nochmals an Matthias für das Zusenden eines Gedächtnisprotokolls der zweiten gelaufenen Klausur im Zivilrecht im Juni 2014 in NRW. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
D hat eine kleine Baufirma mit 8 Mitarbeitern ohne Betriebsrat.
A und B sind seit 2 Jahren bei D angestellt.
D weiß, dass A und B die Sicherheitsvorschriften nicht so genau nehmen.
Da er A und B aber immer beaufsichtigen lässt ist bisher noch nie etwas
passiert,
Aber im Sommer ist viel los und alle Männer werden gebraucht. Deswegen
schickt D ausnahmsweise A und B alleine auf eine Baustelle.
Dort sollen A und B ein Dach abdecken. Betriebliche Übung diesbezüglich
ist es, dass A 5 Dachziegel abdeckt, diese dem B gibt. B geht damit über
das Gerüst an die Dachkante und wirft die Ziegel in den Container. Nach
einer Weile hat B aber keinen Bock mehr und schlägt dem A vor, die
Ziegel zu werfen. A soll sie zu B werfen und der wirft sie dann in den
Container. A findet die Idee gut. Beide wissen, dass durch diese
Arbeitsweise die Gefahr für Personen- und Sachschäden stark ansteigt,
aber beide gehen davon aus, dass schon nichts passieren werde.
Anfangs geht es auch gut. Aber dann wirft A einen Ziegel dem B an die
Schulter. B’s Jacke zerreißt (50 €), danach segelt der Ziegel in hohem
Bogen vor das Haus und durchschlägt die dort gelagerten Fenster, die in
das Haus eingebaut werden sollten (500 €). Der zufällig vorbeilaufende X
wird von einem umherfliegenden Glassplitter in die Hand getroffen. Diese
hatte er gerade noch rechtzeitig hochgerissen, sonst hätte ihn der
Splitter im Auge getroffen. Die Verletzung der Hand ist nicht schlimm,
aber da X mit seiner Krankenversicherung eine
Selbstbeteiligungsvereinbarung geschlossen hat muss er 70 € der Kosten
für die Medikamente, die er infolge des Unfalls nehmen muss, selbst
tragen.
Frage 1: X fragt, von wem er Schadenersatz verlangen kann.
Frage 2: D fragt, ob er von A Ersatz für das kaputte Fenster verlangen
kann.
Frage 3: B fragt, ob er von A und / oder D Ersatz für die kauptte Jacke
verlangen kann.
Abwandlung
Im Anschluss an das Ereignis kündigt D dem A und B
fristlos. In dem unterzeichneten Schreiben begründet er das mit dem
„teuren Unsinn“ von A und B. Das Schreiben geht A und B 4 Tage nach dem
Ereignis auf der Baustelle zu.
A und B sind empört und empfinden die fristlose Kündigung als zu hart.
Es sei ja ein einmaliger Fehltritt gewesen und schon deshalb
unverhältnismäßig. Daher reichen sie eine Feststellungsklage ein, um
feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis noch fortbesteht.
Frage: Ist die zulässige Klage von A und B begründet?
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