Vielen Dank für die Zusendung des Gedächtnisprotkolls der im Juli 2013 gelaufenen 2. Klausur im Zivilrecht in Niedersachsen. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Wie Ihr seht, reicht sogar ein Post auf unserer Facebook-Seite aus! Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
K betreibt in Frankfurt/Main eine Schreinerei mit mehr als 10 Angestellten und ist im Handelsregister eingetragen. Nach und nach wird der Geschäftsbetrieb weniger. Letztlich Betreibt K die Schreinerei alleine, kümmert sich auch um den angeschlossenen kleinen Laden und führt die wenigen, anfallenden Buchhaltungen persönlich. Er bessert dadurch seine Rente auf.
Nachdem seine Frau verstorben war, überlegt er sich einen Hund als treuen Gefährten für seinen Lebensabend anzuschaffen. Außerdem könne der Hund nachts auf die Holzbestände im Betrieb aufpassen. Dazu sucht er die kleine Zucht des Z in der Nachbarstadt auf. Z züchtet reinrassige Doggen. Ein Welpe fällt ihm sofort auf und er schließt ihn ins Herz. Diesen erwirbt er für 1.000 €.
Die Freude an dem kleinen Welpen dauert nicht lange an. Nach 4 Monaten beginnt der Kleine auf dem linken vorderen Bein zu lahmen. Als er auch auf dem rechten Hinteren Bein zu lahmen beginnt und sich nach 2 Wochen keine Besserung einstellt, sucht er einen Tierarzt auf. Dieser stellt fest, dass die Lähmung des linken vorderen Beins auf eine Gelenkdysplasie (Veränderung des Gelenks) die Ursache ist. Es kann nicht Festgestellt werden, ob dies auf einen Gendefekt oder auf falsche Fütterung durch K zurückzuführen ist. Die Lähmung des rechten hinteren Beins beruhte auf einem Metallspan, der in der Pfote steckte und sich entzündet hat. Die Zucht des Z befindet sich direkt neben einem Metallverarbeitenden Betrieb. Darauf hin lässt K den Hund für 500 € operieren um die Gelenkdysplasie zu „beheben“. Die Entfernung des Metallspans schlägt mit 50 € zu Buche.
Nach diesen stressigen Vorfällen möchte K endlich mit seinem kleinen Hund einen Urlaub machen. Diesen verbringt er in Cuxhaven. Dort fällt ihm das Geschäft des H auf, welches Schreinerbedarf günstig anbietet. H hat ca. 16 Geschäfte in Norddeutschland. Dort sieht er sich eine Kreissäge für 600 € an. Da er genug Platz in seinem Transporter hat, nimmt er diese direkt mit. Auf Grund eines Stromausfalls konnte er diese nicht vor Ort testen.
Zu Hause angekommen kümmert sich K erst einmal um seine schmutzige Wäsche. Als er am nächsten Arbeitstag die Säge erstmalig an den Strom anschließt und nutzen möchte, gibt diese keinen Ton von sich. Die Ursache ist ein Kurzschluss, der den Motor irreparabel beschädigte. Ein Austausch des Motor kommt ebenfalls nicht in Betracht. Der Kurzschluss beruht auf einem Produktionsfehler. Darauf meldet er sich bei H und verlangt, dass dieser ihm eine funktionierende Säge liefern möge, was dieser ablehne. Er sei allenfalls bereit ihm eine neue „aus Kulanz“ zur Verfügung zu stellen, nur müsse K diese Abholen. K meint, dass H ihm dann die Transportkosten ersetzen müsse, was H ebenfalls ablehnt. Daraufhin kauf K bei X eine vergleichbare Säge für 800 €. Zudem meint H, dass K keinerlei Ansprüche zustehen, da er den Mangel zu spät angezeigt hat. K hingegen ist empört, dass H, der nicht einmal ins Handelsregister eingetragen ist, sich auf kaufmännische Gepflogenheiten berufe.
Um sich zu beruhigen (oder so) kommt K auf die Idee sein Badezimmer zu renovieren. Dazu sucht er das Geschäft des V auf und kauft bei diesem eine Duschkabine für 400 €. Diese wird K angeliefert. Nachdem die Duschkabine eingebaut wurde, stellt K fest, dass diese an den Rändern unregelmäßige Schattierungen aufweist. Einen derartigen Schandfleck möchte er in seinem Bad nicht haben und fordert V auf die Duschkabine auszubauen und eine neue Einzubauen. V stellt nach Untersuchungen fest, dass die ganze Charge in seinem Lager diese Schattierungen aufweist aber eine neue Duschkabine desselben Typs bestellt werden kann. V ist auch bereit eine neue Kabine zu liefern. Er hält die Kosten allerdings für unverhältnismäßig. Die neue Kabine kostet ihn 200 €, der Einbau schlägt mit 350 € und der Ausbau mit 250 € zu Buche.
Jetzt fordert K auch Z auf die Tierarztrechnung i.H.v. 550 € zu begleichen. Z entgegnet, dass er die Operation, obwohl 550 € dem Marktwert entspricht, hätte günstiger organisieren können.
Gutachterlich sind folgende Fragen zu erörtern:
1. Kann K von Z Ersatz für die Tierarztkosten verlangen?
2. Kann K von V den Ein- und Ausbau der Duschkabine verlangen oder zumindest eine angemessene Beteiligung an den Kosten?
3. Kann K von H die Kosten für die Säge, die er bei X kaufte verlangen?
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