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Redaktion

Zivilrecht ZI – April 2014 – 1. Staatsexamen Hamburg

Examensreport, Hamburg

Vielen Dank an Richard für das Zusenden eines Gedächtnisprotokolls der ersten gelaufenen Klausur im Zivilrecht des 1. Staatsexamens in Hamburg im April 2014. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt

L ist Bauer und Eigentümer der Kuh Y. L entschließt sich Y zu schlachten. Kurz darauf läuft Y von der Weide weg und versteckt sich im Wald. Y bleibt über zwei Wochen spurlos verschwunden, weil sie sich hartnäckig versteckt.
Medien berichten darüber. Es wird befürchtet, dass Y auf die Straße läuft und den Straßenverkehr gefährdet. Darauf hin lässt die Behörde Y zum Abschuss freigeben.
Tierschützer T möchte dem L die Y abkaufen für 500,-. Sie einigen sich über den Übergang des Eigentums.
F findet Y (braun-weiß) und stellt sie in seinen Stall zu seinen anderen Kühen (allesamt Schwarz-weiß). Dabei erkennt F, dass es sich um die gesuchte Y handelt.
F lässt die völlig entkräftete Y tierärztlich behandeln und füttert sie. Die Kosten insgesamt betragen 300,-.
1.) Wer ist Eigentümer von Y?
2.) T verlangt von F Herausgabe der Kuh Y
Abwandlung:
L verkauft nicht an T. F findet Y und verkauft sie entsprechend ihrem objektiven Wert für 500,- an M. M verarbeitet Y zu Fleisch und Wurst im Wert von 1000,-.
3.) Ansprüche des L gegen M?
L hat ein gezähmtes Wildschwein (G), welches frei auf dem Hof lebt. G läuft weg und kehrt für über zwei Wochen nicht zurück. F findet G, nimmt es mit und steckt es in seinen Stall, wo es jederzeit eingefangen werden kann.
4.) Wer ist Eigentümer des G?

 
 

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29.04.2014/4 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen Hamburg, April 2014 1. Staatsexamen, Zivilrecht Hamburg, Zivilrecht ZI
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https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-04-29 10:00:562014-04-29 10:00:56Zivilrecht ZI – April 2014 – 1. Staatsexamen Hamburg
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4 Kommentare
  1. sabrina
    sabrina sagte:
    29.04.2014 um 11:43

    Habe dieselbe Klausur in Rheinland Pfalz im März geschrieben. Das ist doch echt ne Frechheit. Als ob man sich nicht darüber informiert, was in andern Bundesländern läuft. ….Aber dass so manche nen riesen Vorteil deshalb haben ist ja auch nix Neues.

    Antworten
    • Lola
      Lola sagte:
      29.04.2014 um 18:18

      Wir hatten die so ähnlich in Thüringen. Finde das auch echt mies.

      Antworten
    • gast
      gast sagte:
      30.04.2014 um 11:19

      wow, das ist aber echt dreist von den Prüfungsämtern. Wo ist da die Chancengleichheit?!
      Zum Fall: Sieht nach Jungbullenfall aus ?

      Antworten
    • Max
      Max sagte:
      09.05.2014 um 8:28

      Jetzt kommt mal runter!
      Wo ist bei einer solchen Klausur der Vorteil? Erster Teil ist Problem der Übereignung von Besitzlosen Sachen; Zweiter Teil ist klassischer Jungbullenfall; Dritter Teil ist Problem beim ZBR aus § 1000; Vierter Teil handelt von Begriff des wilden Tieres in § 960
      Alles in allem somit auch ohne Vorkenntnis machbar!
      Im Übrigen weis ich nicht dass irgendjemand bei uns den Fall kannte. Ich hab viele Klausuren auf dieser Website nachgelesen, aber ich kannte den Fall vorher nicht!
      Somit sehe ich keinen Vorteil.

      Antworten

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