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Redaktion

Zivilrecht Z I – Mai 2012 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der im Mai 2012 in NRW gelaufenen Klausur im Zivilrecht. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
A ist seit 28 Jahren beanstandungsfrei bei der M-GmbH in Dortmund als Reinigungskraft beschäftigt, die ein Museum betreibt und deren Geschäftsführer und Direktor D ist. Am 12.01.2012 putzt A irrtümlich den Kalkfleck einer Kippenbergerinstallation weg und zerstört so das im Eigentum der M stehende Kunstwerk (800.000 Euro Schaden), was D noch am gleichen Tage durch Zufall auffällt. A beschwichtigt, sie habe freiwillig eine private Haftpflichtversicherung  geschlossen, die sicher für den Schaden aufkommen werde.
Einige Tage später stellt die Küchenhilfe H montags (06.02.12) einen Kassenfehlbestand (250 Euro) fest. Sie hatte jedoch am Samstag kurz vor Dienstschluss noch die Kasse geprüft. Am Sonntag war geschlossen. Samstags putzt gewöhnlich A dort. Der Verdacht fällt auf A. H will A nicht verpfeifen und entschließt sich schließlich aber doch am 10.02.12 D aufzuklären. Dieser kündigt daraufhin am 22.02.2012 nach Betriebsratsanhörung vom 15.02.2012, der sich nicht geäußert hat, der A fristlos, da diese nun nicht nur das Eigentum der M beschädigt habe, sondern auch unter dem Verdacht einer Straftat stehe. Gegen die Kündigung wendet sich A am 27.02.12 mit einer Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht Dortmund, nach der sie Feststellung des Weiterbestehens des Arbeitsverhältnisses begehrt. Erst in der Güteverhandlung am 16.03.2012 erfährt sie von den Verdächtigungen. Kurz darauf schließen M und A einen Gerichtsvergleich, wonach das Arbeitsverhältnis zum 29.02.2012 aufgelöst sei und A eine Abfindung i.H.v. 25.000 Euro erhalte, da M die A loswerden möchte und A das Geld gut gebrauchen kann. M zahlt trotz Fristsetzung der A von Anfang April – die Frist datiert zum 15.04.2012 – bis Ende April nur 5.000 Euro, da es dem Museum – so D – finanziell schlecht gehe.
Aufgabe 1: Schadensersatzansprüche der M gegen A wegen des Kunstwerks und in welcher Höhe?
Aufgabe 2: Wirksamkeit der Kündigung (unabhängig von Vergleich)?
Aufgabe 3: A tritt vom Vergleich zurück. Wirksamkeit des Rücktritts?
Aufgabe 4: Rechtsfolgen des unterstellten wirksamen Rücktritts hinsichtlich Gerichtsverfahren und Arbeitsverhältnis?

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23.05.2012/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 2012, Examensreport, Mai, NRW, Z I, Zivilrecht
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https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-05-23 08:54:172012-05-23 08:54:17Zivilrecht Z I – Mai 2012 – 1. Staatsexamen NRW
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