Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Februar 2012 gelaufenen ersten Klausur im Zivilrecht in Hessen. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Diesmal benötigen wir eure Hilfe ganz konkret: Hier konnte uns Frage 1 leider nur unvollständig mitgeteilt werden. Wer sich daran erinnert, einfach die Frage als Kommentar posten!
Sachverhalt
Die A-GmbH stellt Receiver her, die B-GmbH stellt Fernseher her. Die B-GmbH baut in ihre Fernseher die von der A-GmbH hergestellten Receiver ein. Einer der größten Abnehmer der B-GmbH, die C-GmbH, ordert am 28.09.09 250 Geräte. Die B-GmbH betreibt selbst ca. 200 Elektrofachgeschäfte.
Die Geräte werden bei der C-GmbH angeliefert und von dort aus am 05.10.09 an die einzelnen Geschäfte weiterverschickt.
Nun kauft der D bei der C-GmbH am 13.05.10 für seine Wohnung ein solches Gerät für einen Kaufpreis von 1.000 €. Den Transport nach Hause (80 km) übernimmt er selbst. Noch am gleichen Tag probiert der D alles aus und muss feststellen, dass das Gerät nicht funktioniert, wie es soll. Er ruft daher bei der C-GmbH an. Diese schickt am 14.05.10 einen Techniker zum Wohnsitz des D. Nach drei Stunden intensiver Fehlersuche findet er heraus, dass der Receiver defekt ist: Der Receiver empfängt jedesmal, wenn die Betriebsdauer 45 min übersteigt, keine Programme mehr. Der Techniker baut einen neuen, vergleichbaren Receiver ein (Kosten: 75 €). Die Technikerstunde beträgt 25 €, Fahrkosten 50 €, Handling-Pauschale 30 €.
Frage 1: Kann C-GmbH von B-GmbH
Frage 2: Unterstellen Sie, dass die B-GmbH zahlen muss. Kann sie dann etwas von der A-GmbH verlangen?
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!